Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Architekturplanungsleistungen zur Vorbereitung des Neubaus der Kita Ziegelhöhe in Mühlacker.
Die Stadt Mühlacker plant den Neubau einer Kita "Ziegelhöhe" und benötigt hierfür Architekturplanungsleistungen. Im Vorfeld zu diesem Vergabeverfahren wurde bereits ein Architekturplanungswettbewerb durchgeführt, bei dem vier Siegerentwürfe festgestellt wurden.
Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 30 Punk-te, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Bewertet wird, inwieweit der Bieter den darge-stellten Rahmenterminplan umsetzt. Ferner erwartet die Vergabestelle während der Bauphase eine Minimierung der Beeinträchtigung durch die Bautätigkeiten des Bieters für den Ge-samtbereich des Industriegebiets sowie dessen Zufahrtsstraßen.Der Bieter soll die Baustelleneinrichtung in einem BE-Plan darstellen und die Baulogistik erläutern. Dabei sollen die Rahmenbedingungen des Baustelleneinrichtungsplans umgesetzt werden.
Die Vergabestelle bewertet die gestalterische und funktionale Anbindung des Foyers und der Gruppenräume an den Außenraum. Sie erwartet eine abwechslungsreiche, altersdifferenzierende Zonierung der Außenbereiche und ein kindgerechtes, lernförderndes und ansprechendes Gestaltungskonzept (Materialität, Vegetation). Dabei sollen die jahreszeitlichen Prämissen (z. B. ausreichende Verschattung) Berücksichtigung finden.Bewertet wird auch die kindgerechte Ausstattung des Außenbereiches mit Spielgeräten und die Abstimmung auf das Gestaltungskonzept der Außenanlagen.
Die Vergabestelle erwartet ein kindgerechtes, nachhaltiges Materialkonzept und die Verwendung emissionsarmer Materialien.Bewertet wird außerdem die Qualität und Nachhaltigkeit der Fassade sowie das Energiekonzept und die Nutzung erneuerbarer Energien (nachhaltige Energieerzeugung). Positiv wird insbesondere bewertet, wenn der Standard KfW-Effektivhaus 40 erreicht wird. Die Vergabestelle erwartet eine schematische und textliche Darstellung des TGA-Konzeptes.
Bewertet wird, inwieweit die Anforderungen aus dem Raumprogramm und dem Funktionsdiagramm erfüllt werden und die Funktionsbereiche sinnvoll und kindgerecht einander zugeordnet sind.Ferner erwartet die Vergabestelle schlüssige, funktionale Ausbildung und Anordnung von: Gruppenraum, Schlafraum, Raum für spez. Bildung und Sanitärbereich, Garderobenbereichen jeweils bezogen auf die beiden übergeordneten Bereiche U3 und Ü3.Erwartet wird, dass das Foyer den zentralen Mittelpunkt im Gebäude bildet und ein harmonisches Raumgefüge mit einem kindgerechten Gestaltungskonzept in Materialität und Farbgebung zeigt.Flure und sonstige Verkehrsflächen unterstützen in ihrer Ausprägung das architektonische Gesamtkonzept, sie sind auch als Spielflächen nutzbar und fördern auch die Kommunikation.Schließlich berücksichtigt die Vergabestelle bei der Bewertung, inwieweit die Empfehlungen aus den Dokumenten des KVJS (Der Bau von Tageseinrichtungen für Kinder, Stand 07/ 2020) berücksichtigt sind.
Bei diesem Kriterium werden berücksichtigt die maßstabsgerechte Einfügung in die Umgebung und die Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben.Bewertet wird außerdem die äußere Erschließung und Eingangssituation, eine schlüssige Ablesbarkeit und die Anordnung des Eingangsbereiches. Die Vergabestelle erwartet eine qualitätsvolle, einladende Eingangs- und Vorbereichssituation unter Berücksichtigung der funktionalen Trennung des Eingangs für die KiTa und des Versorgungseingangs sowie Sicherheitsaspekten beim Bringen und Abholen der Kinder.Schließlich bewertet die Vergabestelle das Konzept zu Farbigkeit, Materialität und Oberflächen der Fassadenmaterialien in Bezug auf den Typus Kindertagesstätte. Dabei sind zum einen die Anforderungen aus dem B-Plan zu erfüllen sowie die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen hinsichtlich Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit. Weiter soll die Fassadengestaltung den freundlichen und einladenden Charakter der Kindertagesstätte unterstützen.
vorher durchgeführter Architektenwettbewerb nach § 69 ff. VgV
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantragunzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieaufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benanntenFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht beieinem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWBbleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über dieGründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt desVertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über dieAblehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung(per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossenwerden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangsbeim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeitnach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss desVertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung derUnwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union.