MÜNCHENSTIFT GmbH: TGM 2026 - 02_03 - Kältetechnik
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.08.2025
26.08.2025 10:00 Uhr
26.08.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

MÜNCHENSTIFT GmbH
DE190458405
Kirchseeoner Str. 3
81669
München
Deutschland
DE212
info@muenchenstift.de
+49 89 62020 300

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung sind
- die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Kältetechnik,
- sowie Störungsbeseitigung an den Anlagen,
durch den AN an den in den Vergabeunterlagen sowie unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte.
Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie betreibt insgesamt 13 Alten- und Pflegeheime mit rund 3.000 Bewohnern und 1.900 Mitarbeitern verteilt über die ganze Stadt.
Gegenstand der Beschaffung sind
- die Inspektion, Prüfung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Gewerk Kältetechnik,
- sowie Störungsbeseitigung an den Anlagen,
durch den AN an den in den Vergabeunterlagen sowie unter 5.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung jeweils genannten Standorten der MÜNCHENSTIFT GmbH, bestehend aus den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Gebäuden und Liegenschaften. Als Liegenschaft gelten mehrere Gebäude der MÜNCHENSTIFT GmbH an einem ihrer Standorte.
Die Leistungen sind im Einzelnen den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und deren Anlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

Die Leistungen des AN beginnen mit einer Implementierungsphase. Die Implementierungsphase beginnt am 01.11.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.11.2025 erteilt wird. In diesem Fall dauert die Implementierungsphase zwei Monate, so dass der AN mit den übrigen vertraglichen Leistungen (nachfolgend als "Regelbetrieb" bezeichnet) am 01.01.2026 zu beginnen hat.
Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.11.2025 erteilt wurde, beginnt die zweimonatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen.
Der Regelbetrieb endet nach drei Jahren. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG gegenüber dem AN einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Verzögert sich das Vergabeverfahren über den Folgeauftrag, hat der AG das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN bis zu dreimal um jeweils einen Monat zu verlängern. Als Folgeauftrag gilt derjenige Auftrag, der sich an den Vertrag anschließt.

4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
St.-Martin-Str. 34
81541
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Luise-Kiesselbach-Platz 2
81377
München
Deutschland
DE212

Erfüllungsort

---
St.-Martin-Str. 65
81669
München
Deutschland
DE212

Erfüllungsort

---
Rümannstraße 60
80804
München
Deutschland
DE212

Erfüllungsort

---
Manzostraße 105
80997
München
Deutschland
DE212

Erfüllungsort

---
Agnes-Bernauer-Straße 185
80687
München
Deutschland
DE212

Erfüllungsort

---
Effnerstraße 76
81925
München
Deutschland
DE212

Erfüllungsort

---
Dom-Pedro-Platz 6
80637
München
Deutschland
DE212

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Pauschalvergütung Implementierungsphase

Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Pauschalvergütung Implementierungsphase" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Pauschalvergütung Wartung

Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Pauschalvergütung Wartung" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.

Gewichtung
45,00

Zuschlagskriterium

Preis
Pauschalvergütung Rufbereitschaft

Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Pauschalvergütung Rufbereitschaft" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Zeithonorar Stör- und Notdienst

Die Ermittlung der Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Zeithonorar Stör- und Notdienst" ist dem Formblatt "Preisblatt" zu entnehmen.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Eignungsleihe:
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher das Formblatt "Eignungsleihe Bieter" (Anhang 7) und das Formblatt "Eignungsleihe Dritter" (Anhang 8) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben:
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB
d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).

Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 Alt. 1, § 15 VgV).

Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5G76

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

8
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber wird die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.
Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.

Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer im Auftragsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft

- mit einer Deckungssumme von mindestens
a) 10.000.000,00 EUR für Personenschäden,
b) 2.500.000,00 EUR für Sachschäden und
c) 2.500.000,00 EUR für Vermögensschäden,
- wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,

bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.

Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.

Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Eigenerklärung, aus der die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die Zahl der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens zwei (2) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Gewerk Kältetechnik, jeweils mit folgenden Angaben:
- Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat
- Rolle des Referenznehmers in der Referenz
- Beschreibung des Referenzauftrags
- Auftragswert in EUR netto
- Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung)
- Name des Auftraggebers, Straße, PLZ und Ort
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (siehe*)
- Angaben zur Geeignetheit der Referenz

Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.

Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:
1) Gegenstand der Referenz waren
a. Inspektion, Prüfung und Wartung,
b. Rufbereitschaft (24h/365d) für Stör- und Notfälle,
c. Störungsbeseitigung,
d. und Instandsetzung
von Kältetechnik.
2) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.

Weitere Mindestanforderung: Der Referenznehmer muss in mindestens einer geeigneten Referenz, die benannt wurde, während des Ausführungszeitraumes des Referenzauftrags sämtliche unter 1) genannten Leistungen in mindestens fünf (5) Objekten (Häuser, Einrichtungen etc.) ausgeführt haben.

Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.

*Der Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber und dessen Kontaktdaten müssen vom Bieter im Angebot nicht angegeben werden. Nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber hat der Bieter den Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber und dessen Kontaktdaten unverzüglich anzugeben. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters/der Bietergemeinschaft.

Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Bieter hat alle in der Anlage 2 Nr. 1 ff. des Formblatts "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" jeweils geforderten Erklärungen dort abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der "Beschreibung des Referenzauftrags" und den weiteren Angaben zur Geeignetheit der Referenz ergeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf (5) Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf (5) Referenzen berücksichtigt.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot sind der Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Namen/Firmen, Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bietern steht es frei, bereits mit Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer müssen benannt werden.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung