Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses
Die Gemeinde Gschwend beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem im Lageplan ersichtlichen Grundstück. Der Bauplatz liegt am Ortseingang von Gschwend, an der Bundesstraße B298.Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Straßenäcker", in dem das geplante Grundstück für den Neubau des Feuerwehrhauses sich befindet, wird derzeit erstellt. Das dem Neubau Feuerwehrhaus zur Verfügung stehende Baugrundstück wird eine Fläche von ca. 2.300 m² aufweisen. Die Erschließung des gesamten Grundstücks soll in Laufe des Jahres 2025 erfolgen. Innerhalb des Feuerwehrhauses ist ein Feuerwehr-haus mit 4 Fahrzeugboxen geplant. Insgesamt soll das neue FW-Haus für folgende Personenanzahl ausgelegt werden: 70 FW-Männer, 17 FW-Frauen und 26 Jungen und Mädchen der Jugendfeuerwehr. Dieses soll der heute gültigen DIN 14092 entsprechen. Der genaue Bedarf kann dem beigefügten Feuerwehrbedarfsplan entnommen werden. Im Außenbereich sind eine Übungsfläche und 37 Parkplätze angedacht.Die notwendigen Maßnahmen Hochbau sollen funktional sowie wirtschaftlich geplant und baulich umgesetzt werden - eine modulare Bauweise ist ausdrücklich gewünscht. Die Räumlichkeiten sollen einen optimalen, funktionalen Betrieb gewähr-leisten. Ebenfalls soll das Gebäude gut in das neu erschlossene Baufenster eingebunden werden.Besonderheiten:Die Planung des FW-Hauses wird zeitweise parallel zur Erstellung des B-Plans erfolgen, so dass es eine enge Abstimmung mit den Behörden bedarf. Mit dem Bauen kann erst begonnen werden, nachdem die Förderanträge (ZFeu und Ausgleichsstock) genehmigt wurden. Die Anträge hierfür müssen auf Basis einer aussagekräftigen Entwurfsplanung spätestens im Januar 2026 eingereicht werden.
Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 25 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (min-destens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, er-hält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Im Kriterium "Städtebau/Freiraumkonzept" wird die Qualität des städtebaulichen Konzeptes (im Kontext Umgebungsbebauung sowie unter Berücksichtigung der baurechtlichen Festsetzungen), die Qualität der städtebaulichen Einbindung sowie die Anbindung an den angrenzenden Freiraum bewertet. In Bezug auf Architektur/Räumliche Qualität (Fassade, Innenraum) wird die Qualität des gestalterischen Konzeptes sowie die Angemessenheit der Architektur, die räumliche Qualität (einschließlich Fassadengestaltung und Innen-raum), die Tageslichtverfügbarkeit, die Qualität der Sichtbeziehungen und Transparenz, die Flexibilität der Nutzungseinheiten - auch hinsichtlich der geforderten Ausstattung - bewertet. Zudem wird die Qualität des Lärmschutzes bewertet.
Im Kriterium "Funktionalität/ Erfüllung Raumprogramm/ Erschließung" werden das Erschließungskonzept (einschließlich fließendem und ruhendem Verkehr), die Eingangs- und Wegeführung im Gebäude, die Optimierung der Funktionsabläufe (einschließlich Wegelänge) sowie die Erfüllung des vorgegebenen Raumprogramms bewertet.Die Umsetzung des Planungskonzepts bzw. der Ideallayoutplanung für den Produktionsbereich ist zwingende Vorgabe für die Bewertung des Angebotes. Angebote, die diese Anforderung nicht einhalten, können nicht berücksichtigt werden.
Im Kriterium "Oberflächenqualität/Qualität Aus-bau/Qualität TGA und Energetisches Konzept" werden die gestalterische und atmosphärische Qualität der Oberflächen, Materialien und Detaillösungen sowie deren Qualität im Hinblick auf die Nachhaltigkeit (Dauerhaftigkeit, Wartungs- und Instandsetzungskos-ten, Versiegelungsgrad und Grünflächenanteil im Au-ßenbereich) unter Berücksichtigung der geforderten Qualitäten der Ausschreibungsunterlagen bewertet.Die Ausbauqualitäten der TGA beziehen sich auf die Qualität der verwendeten Komponenten bei Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro sowie der Mess-, Steuer- und Regeltechnik und deren Zusammenspiel - unter Berücksichtigung der Mindestvorgaben in den Aus-schreibungsunterlagen. Zudem werden die Nutzerfreundlichkeit (einschließlich Regelung der Räume, Trägheit des Systems) sowie die Qualität des passiven sommerlichen Wärmeschutzes bewertet.
Im Kriterium Terminkonzept wird die Dauer der ange-botenen Leistung (Planungsleistungen und Bauzeit) bewertet.Das Kriterium wird mit maximal 100 Punkten bewertet, wobei der Bieter mit der kürzesten Projektlaufzeit die maximale Punktezahl erhalten kann, die nächst liegenden Angeboten werden im Vergleich zum günstigsten Bieter linear bewertet und deren jeweilige Punktezahl errechnet. Die jeweils ermittelte Summe wird in die Tabelle, Spalte: Punktezahl Einzelkriterium, übertragen.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalen-dertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist.
durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz netto der letzten drei Geschäftsjahre
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach dem GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung dem GWB. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen.
Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation des Projektleiters der Beruf des Architekten vorliegt.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, Personenschäden mindestens 3 Millionen EUR sonstige Schäden mindestens 3 Millionen EUR.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren
Referenzprojekte, welche einen Neubau sind, eine Feuerwehr, Werkstätte, Rettungswache o. ä. zum Gegenstand hatte, schlüsselfertig errichtet wurde und nach dem 01.01.2017 in Betrieb genommen wurde. Außerdem würden Punkte vergeben für erbrachte Leistungsphasen nach der HOAI und eine Errichtung in Modulbauweise oder in serieller Bauweise.
keine