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Proteinanalysen
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.10.2025
23.10.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ludwig-Maximilians-Universität München
DE811205325
Am Coulombwall 1
85748
Garching
Deutschland
DE21H
Dr. Martin L. Groß
M.Gross@physik.uni-muenchen.de
+49 8928914116

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
DE308463027
Brienner Str. 29
80333
München
Deutschland
DE212
Rechtsanwalt Christoph Richter
richter@lutzabel.com
+49 895441470
+49 8954414799
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

73000000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Centre for Advanced Laser Applications ("CALA") auf dem High-Tech-Forschungscampus in Garching sucht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ein qualifiziertes Proteomik-Unternehmen ("Auftragnehmer"), um hochdurchsatzfähige quantitative Proteomik-Analysen menschlicher Plasmaproben am CALA durchzuführen. Ziel dieses Projekts ist es, Proteine, die mit gesundem Altern in Zusammenhang stehen, in einer großen Kohorte klinischer Proben (ca. n = 100.000) zu identifizieren und zu quantifizieren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Als Auftragnehmer wird ein Unternehmen mit nachgewiesener Expertise in hochdurchsatzfähiger Plasmaproteomik und robusten Qualitätskontrollverfahren gesucht, welches in der Lage ist, menschliche Plasmaproben zu analysieren und welches das CALA dabei unterstützt, am Ende der Vertragslaufzeit ein eigenes, unabhängiges Proteomik-Labor zu etablieren.

Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören insbesondere die Einrichtung eines Proteomiklabors in den Räumlichkeiten des CALA, die Durchführung von Proteomik-Analysen im Hochdurchsatzverfahren sowie das erforderliche Proben- und Datenmanagement. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Coulombwall 1
85748
Garching
Deutschland
DE21H

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Im Wertungskriterium "Preis" wird der Angebotspreis für die Analyse einer hypothetischen Anzahl von 10.000 (zehntausend) Proben bewertet. Dies dient zum einen der Vergleichbarkeit der Angebote, zumal zu erwarten ist, dass die Bieter die Analyse einer unterschiedlich hohen Anzahl an Proben im Vertragszeitraum anbieten werden. Zum anderen dient der Angebotspreis als Grundlage der späteren Abrechnung, wobei diese pro rata erfolgen wird.

Des Weiteren werden der Angebotspreis für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sämtlicher Laborgeräte sowie der Kaufpreis für die Laborausstattung im Falle der Ausübung der Erwerbsoption i.S.v. § 8 des Vertrags im Rahmen dieses Wertungskriteriums bewertet.

Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt:

PAngebot = 5 x (Wniedrigst / WAngebot)

PAngebot = Punktzahl zu bewertendes Angebot
Wniedrigst = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist.
WAngebot = Wertungssumme des zu bewertenden Angebots.

Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 25% = 125 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 125 + 125 + 25 + 100 + 125 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept Proteinabdeckung

Definition: Die Fähigkeit, eine große Anzahl menschlicher Plasmaproteine, einschließlich Proteine mit hoher und niedriger Häufigkeit, mit hoher Konsistenz und Reproduzierbarkeit zuverlässig zu quantifizieren.
Bewertung: Die Punktzahl für dieses Kriterium basiert u.a. auf der Anzahl der Proteingruppen-IDs, deren Quantifizierung der Antragsteller zusagt. Entsprechend den Projektzielen müssen alle vorgeschlagenen Proteinzahlen die folgenden Qualitätskriterien erfüllen:
- Konsistente Nachweisbarkeit in mindestens 90 % aller klinischen Proben.
- Die relative Standardabweichung (RSD) der gepoolten Qualitätskontrollproben (QC) muss unter 30 % liegen.

Das Konzept (schriftlich im Umfang von max. 15 Seiten DIN-A4, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5), inkl. Diagrammen und Prozessschaubildern, soll eine strukturelle Darstellung enthalten, wie der Bieter die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben umsetzen wird. Inhaltlich muss der Bieter mindestens auf folgende Aspekte eingehen:
- Angabe der vom Bieter vorgeschlagenen Anzahl konsistent quantifizierter Proteine (d. h. Gruppen-IDs, die nach Entfernung aller technischen Effekte zuverlässig gemessen wurden).
- Vorlage von Daten und/oder Beispielen, welche die nach dem Konzept des Bieters typische Proteomabdeckung und -tiefe in menschlichen Plasmaproben belegen.
Die Gesamtpunktzahl in diesem Wertungskriterium wird anhand von zwei Unterkriterien bewertet:

1) Vorgesehene Anzahl konsistent quantifizierter Proteine
2) Qualität und Relevanz der Daten / Beispiele

Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl werden zunächst die beiden Unterkriterien separat mit Punktzahlen bewertet. Im zweiten Schritt werden die in den beiden Unterkriterien erzielten Punktzahlen addiert und sodann durch die Anzahl der Unterkriterien geteilt.

Die Bewertung im ersten Unterkriterium (Vorgesehene Anzahl konsistent quantifizierter Proteine) wird nach folgenden Maßstab vorgenommen:

5 Punkte: Vorgeschlagene Anzahl an Proteinen (die alle Qualitäts-kriterien erfüllen): 1000 oder mehr | Außergewöhnlich. Erfüllt oder übertrifft die gewünschte maximale Proteinabdeckung
4 Punkte: Vorgeschlagene Anzahl an Proteinen (die alle Qualitäts-kriterien erfüllen): 800 - 999 | Ausgezeichnet. Eine äußerst wettbewerbsfähige Zahl, die die starke Leistungsfähigkeit der Plattform unter Beweis stellt.
3 Punkte: Vorgeschlagene Anzahl an Proteinen (die alle Qualitäts-kriterien erfüllen): 600 - 799 | Sehr gut. Eine solide Zahl, die eine bedeutende und wertvolle Proteinabdeckung zeigt.
2 Punkte: Vorgeschlagene Anzahl an Proteinen (die alle Qualitäts-kriterien erfüllen): 400 - 599 | Gut. Ein solider Vorschlag, der eine sinnvolle Proteinabdeckung gewährleistet.
1 Punkt: Vorgeschlagene Anzahl an Proteinen (die alle Qualitäts-kriterien erfüllen): 200 - 399 | Erfüllt die Mindestanforderungen an die Proteinabdeckung.
0 Punkte: Vorgeschlagene Anzahl an Proteinen (die alle Qualitäts-kriterien erfüllen): 0 - 199 | Unter dem Minimum. Erfüllt nicht die Mindestanforderungen für das Projekt. Hinweis: In diesem Fall muss das Angebot ausgeschlossen werden!

Die Bewertung im zweiten Unterkriterium (Qualität und Relevanz der Daten / Beispiele) erfolgt auf der Grundlage des nachfolgend dargestellten Maßstabs, welcher auf einem in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen Schulnotensystem basiert. Hierbei ist die Note "sehr gut" ("1") die beste Note (= 5 Punkte) und die Note "ungenügend" ("6") die schlechteste Note (= 0 Punkte).

5 Punkte: sehr gut | Aus den vorgelegten Daten und/oder Beispielen ergibt sich eindeutig und überprüfbar, dass die vorgeschlagene An-zahl an Proteinen mehrere sehr große Chargen
(10.000 Proben oder mehr) umfasst, die die Qualitätskriterien der Ausschreibung erfüllt.
4 Punkte: gut | Aus den vorgelegten Daten und/oder Beispielen ergibt sich eindeutig und überprüfbar, dass die vorgeschlagene Anzahl an Proteinen mehrere große Chargen (> 1.000
Proben) umfasst, die die Qualitätskriterien der Ausschreibung erfüllen.
3 Punkte: befriedigend | Aus den vorgelegten Daten und/oder Beispielen ergibt sich eindeutig und überprüfbar, dass die vorgeschlagene Anzahl an Proteinen eine große Charge (> 1.000 Proben) umfasst, die die Qualitätskriterien der Ausschreibung erfüllt.
2 Punkte: ausreichend | Aus den vorgelegten Daten und/oder Beispielen ergibt sich eindeutig und überprüfbar, dass die vorgeschlagene Anzahl an Proteinen eine mittlere Charge (< 1.000 Proben) umfasst, die die Qualitätskriterien der Ausschreibung erfüllt.
1 Punkt: mangelhaft | Die vorgelegten Daten und/oder Beispiele betreffen keine menschlichen Körperflüssigkeiten oder sind nicht detailliert genug, sodass ihre Relevanz für dieses Projekt schwer zu beurteilen ist.
0 Punkte: ungenügend | Es werden keine oder nur irrelevante Daten und/oder Beispiele zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept Labortechnik

In diesem Wertungskriterium wird bewertet, in welchem Maße die im Konzept des Bieters zur Auftragsausführung vorgesehene Labortechnik (LC-MS-System und Zusatzausstattung) dem Stand der Technik entspricht und eine den in der Leistungsbeschreibung genannten Zielen und Vorgaben genügende Vertragsdurchführung erwarten lässt.

Das Konzept (schriftlich im Umfang von max. 15 Seiten DIN-A4, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5), inkl. Diagrammen und Prozessschaubilder, soll eine strukturelle Darstellung enthalten, wie der Bieter die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben umsetzen wird.

Inhaltlich muss der Bieter mindestens auf folgende Aspekte eingehen:
- Welches LC-MS-System und welche Zusatzausstattung sind vorgesehen? In Bezug auf die Geräte sollen idealerweise jeweils die Geräteklasse, das Jahr der erstmaligen Markteinführung und das Alter der vorgesehenen Geräte sowie hervorzuhebende / besondere Funktionalitäten benannt werden.
- Des Weiteren soll der Bieter darstellen, wie die Geräte kombiniert / integriert werden sollen, um eine möglichst effiziente Nutzung zu ermöglichen.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass keine Unterkriterien gebildet worden sind bzw. selbstständig bewertet werden.
Die Bewertung des Konzepts erfolgt im Rahmen einer Gesamtbewertung auf der Grundlage des nachfolgend dargestellten Maßstabs, welcher auf einem in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen Schulnotensystem basiert. Hierbei ist die Note "sehr gut" ("1") die beste Note (= 5 Punkte) und die Note "ungenügend" ("6") die schlechteste Note (= 0 Punkte).

Bewertet wird der Erfüllungsgrad des Konzepts im Hinblick darauf, in welchem Maße dieses im Rahmen einer prognostischen Beurteilung eine den in der Leistungsbeschreibung genannten Zielen und Vorgaben genügende Vertragsdurchführung erwarten lässt.

5 Punkte: Schulnote "sehr gut" (1)
4 Punkte: Schulnote "gut" (2)
3 Punkte: Schulnote "befriedigend" (3)
2 Punkte: Schulnote "ausreichend" (4)
1 Punkt: Schulnote "mangelhaft" (5)
0 Punkte: Schulnote "ungenügend" (6)

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept Methodik, Qualitätskontrollstrategie und Datenverarbeitung

In diesem Wertungskriterium wird bewertet, in welchem Maße die im Konzept des Bieters vorgesehene Methodik, Qualitätskontrollstrategie und Datenverarbeitung eine den in der Leistungsbeschreibung genannten Zielen und Vorgaben genügende Vertragsdurchführung erwarten lässt.

Im Hinblick auf die Methodik fließen insbesondere die Qualität, Detailgenauigkeit und Eignung des vorgeschlagenen Proteomik-Arbeitsablaufs in die Konzeptbewertung ein.
Im Bereich der Qualitätskontrolle fließen insbesondere die Vollständigkeit, Integration und Robustheit der skizzierten Strategie während des gesamten Arbeitsablaufs (von der Probenvorbereitung bis zur Datenerfassung und -verarbeitung) in die Konzeptbewertung ein. In Bezug auf die vom Bieter im Konzept dargestellte Vorgehensweise bei der Daten(vor-)verarbeitung fließen insbesondere die Rohdatenverarbeitung, die robuste Peptid- und Proteinidentifizierung und -quantifizierung sowie effektive Qualitäts-kontrollen für technische Effekte (und deren Entfernung) in die Konzeptbewertung ein.

Das Konzept (schriftlich im Umfang von max. 15 Seiten DIN-A4, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5), inkl. Diagrammen und Prozessschaubilder, soll eine strukturelle Darstellung enthalten, wie der Bieter die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben umsetzen wird.

Inhaltlich muss der Bieter mindestens auf folgende Aspekte eingehen:
- Methodik: Qualität, Detailgenauigkeit und Eignung des vorgeschlagenen Proteomik-Arbeitsablaufs
- Qualitätskontrolle: Vollständigkeit, Integration und Robustheit der skizzierten Strategie während des gesamten Arbeitsablaufs (von der Probenvorbereitung bis zur Datenerfassung und -verarbeitung)
- Daten(vor-)verarbeitung: Rohdatenverarbeitung, robuste Peptid- und Proteinidentifizierung und -quantifizierung sowie effektive Qualitätskontrollen für technische Effekte (und deren Entfernung)

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass keine Unterkriterien gebildet worden sind bzw. selbstständig bewertet werden.
Die Bewertung des Konzepts erfolgt im Rahmen einer Gesamtbewertung auf der Grundlage des nachfolgend dargestellten Maßstabs, welcher auf einem in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen Schulnotensystem basiert. Hierbei ist die Note "sehr gut" ("1") die beste Note (= 5 Punkte) und die Note "ungenügend" ("6") die schlechteste Note (= 0 Punkte).

Bewertet wird der Erfüllungsgrad des Konzepts im Hinblick darauf, in welchem Maße dieses im Rahmen einer prognostischen Beurteilung eine den in der Leistungsbeschreibung genannten Zielen und Vorgaben genügende Vertragsdurchführung erwarten lässt.

5 Punkte: Schulnote "sehr gut" (1)
4 Punkte: Schulnote "gut" (2)
3 Punkte: Schulnote "befriedigend" (3)
2 Punkte: Schulnote "ausreichend" (4)
1 Punkt: Schulnote "mangelhaft" (5)
0 Punkte: Schulnote "ungenügend" (6)

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept Probenanzahl

In diesem Wertungskriterium wird bewertet, in welchem Maße die im Konzept des Bieters dargestellte Vorgehensweise erwarten lässt, dass bis zum Ende der Vertragslauf-zeit eine möglichst hohe Anzahl an Proben analysiert werden wird.

Das Konzept (schriftlich im Umfang von max. 15 Seiten DIN-A4, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5), inkl. Diagrammen und Prozessschaubilder, soll eine strukturelle Darstellung enthalten, wie der Bieter die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben umsetzen wird.

Inhaltlich muss der Bieter auf folgende Aspekte eingehen:
- Welche Anzahl an Proben wird der Bieter bis zum Ende der Vertragslaufzeit (31. Dezember 2028) analysieren können?
- Mit welchen technischen, methodischen, personellen und/oder sonstigen Mitteln will der Bieter erreichen, dass die von ihm avisierte Anzahl an Proben bis zum Ende der Vertragslaufzeit analysiert werden kann?

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass keine Unterkriterien gebildet worden sind bzw. selbstständig bewertet werden. Die Bewertung des Konzepts erfolgt im Rahmen einer Gesamtbewertung auf der Grundlage des nachfolgend dargestellten Maßstabs.
Bewertet wird der Erfüllungsgrad des Konzepts im Hinblick darauf, in welchem Maße dieses im Rahmen einer prognostischen Beurteilung eine den in der Leistungsbeschreibung genannten Zielen und Vorgaben genügende Vertragsdurchführung erwarten lässt.

5 Punkte: Vorgeschlagene Anzahl an Proteinen (die alle Qualitäts-kriterien erfüllen): 100,000 - 119,999 | Außergewöhnlich. Betrieb auf dem höchsten Durchsatzniveau mit einer sehr hohen Ausfallsicherheit, die das angestrebte Niveau deutlich übertrifft.
4 Punkte: Vorgeschlagene Anzahl an Proteinen (die alle Qualitäts-kriterien erfüllen): 80,000 - 99,999 | Ausgezeichnet. Nahezu maximales Durchsatzniveau mit einer hohen Ausfallsicherheit.
3 Punkte: Vorgeschlagene Anzahl an Proteinen (die alle Qualitäts-kriterien erfüllen): 60,000 - 79,999 | Gut. Das Durchsatzniveau weist eine hohe Wettbewerbsfähigkeit auf; die in der Leistungsbeschreibung genannten Ziele werden mit einer soliden Flexibilität und Risikotoleranz erfüllt.
2 Punkte: Vorgeschlagene Anzahl an Proteinen (die alle Qualitäts-kriterien erfüllen): 40,000 - 59,999 | Befriedigend. Durchschnittliches Durchsatzniveau, welches die wesentlichen Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt.
1 Punkt: Vorgeschlagene Anzahl an Proteinen (die alle Qualitäts-kriterien erfüllen): 20,000 - 39,999 | Ausreichend. Das Durchsatzniveau erfüllt (zwar) die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung, ist allerdings nur mit engen Zeitvorgaben realisierbar.
0 Punkte: Vorgeschlagene Anzahl an Proteinen (die alle Qualitäts-kriterien erfüllen): 0 - 19,999 | Ungenügend. Das Durchsatzniveau erfüllt nicht die Mindestanforderungen.

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber behält sich optional vor, die von dem Auftragnehmer zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers installierte Laborausstattung nach der Beendigung dieses Vertrags vollständig zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Kaufpreis zu erwerben ("Erwerbsoption").

Im Falle der Ausübung einer Option durch den Auftraggeber erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Der Abruf hat spätestens 14 Tage nach der Vertragsbeen-digung zu erfolgen.

In Bezug auf den Erwerb der Laborausstattung besteht keine Abnahmepflicht des Auftraggebers. Im Falle der Ausübung der Erwerbsoption durch den Auftraggeber besteht eine Leistungspflicht des Auftragnehmers.

Weitere Einzelheiten in Bezug auf die Erwerbsoption können dem Vertragsentwurf entnommen werden.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Teilnahmewettbewerb (steht allen interessierten Unternehmen offen)
2. Prüfung der Teilnahmeanträge
3. Aufforderung zur Angebotsabgabe (nur an geeignete Bewerber)
4. Einreichung der Erstangebote (nur durch Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind)
5. Prüfung der Erstangebote
6. Verhandlungsphase
7. Einreichung der bindenden Angebote (nur durch Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind)
8. Prüfung und Wertung der bindenden Angebote, Zuschlagsentscheidung
9. Vorinformation der unterlegenen Bieter
10. Wartefrist
11. Zuschlagserteilung

Die einzelnen Verfahrensschritte sind unter Ziffer 2 des Verfahrensbriefs detailliert beschrieben.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P52RT

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 S. 2 VgV).

Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Soweit der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern/ Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in
dem der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist/sind, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Eintragungsstand wiederzugeben. Zu diesem Zweck ist ein Auszug vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate ist.
Alternativ kann im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden, dass der/die vorgelegte/n Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von
- mindestens EUR 1.000.000,00 für Personenschäden,
- mindestens EUR 1.000.000,00 für Sachschäden und
- mindestens EUR 250.000,00 für Vermögensschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen.

Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und hierüber vor Beginn
der Leistungsausführung ein entsprechender Versicherungsnachweis beim Auftraggeber eingereicht wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren abgeben.

Sofern es sich bei dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft um ein Startup handelt, welches (erst) im Zeitraum nach dem 1. Januar 2022 gegründet worden ist, ist alternativ eine Eigenerklärung abzugeben, aus der sich eine gesicherte Finanzierungsperspektive des Unternehmens mindestens für den Zeitraum 2026 bis einschließlich 2028 ergibt. Diesbezüglich sind Angaben zu zugesagten Kreditlinien, Finanzierungen und Fördermitteln sowie nachvollziehbar dargestellten, geplanten Umsätzen auf Grundlage belastbarer Geschäftspläne, Verträge oder Marktprognosen zu machen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich.
Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens 3 (drei) festangestellten Personen, die mindestens 75% ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eigenerklärung zur Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter

1. Mindestanforderung ist, dass der Geschäftsführer / CEO oder der vorgesehene Projektleiter eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren im ausschreibungsgegenständlichen Bereich (Hochdurchsatz-Proteomik von menschlichen Körperflüssigkeiten) hat.

2. Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter jeweils eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren im ausschreibungsgegenständlichen Bereich (Hochdurchsatz-Proteomik von menschlichen Körperflüssigkeiten) haben.

3. Mindestanforderung ist, dass der Geschäftsführer / CEO oder der vorgesehene Projektleiter bereits an mindestens 2 (zwei) verschiedenen Standorten an dem Aufbau, der Einrichtung und dem Betrieb von Proteomik-Instrumenten beteiligt war.

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Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eigenerklärung zu den Sprachkenntnissen der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.

Mindestanforderung ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, welche in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, die englische Sprache mindestens auf dem Niveau des Sprachtests International English Language Testing System ("IELTS"), Band Score 7, oder eines vergleichbaren und anerkannten Sprachtests auf einem vergleichbaren Sprachniveau ("gut"), beherrschen.

Hinweis: Es muss nicht zwingend ein Sprachtest erfolgreich abgelegt worden sein; ausreichend ist, dass tatsächliche Kenntnisse auf dem genannten Niveau vorhanden sind und dies im Rahmen der Eigenerklärung bestätigt wird.

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Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete (persönliche) Referenzprojekte des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen).

Hinweis: Es sind mindestens die vorgenannten Kontaktangaben zu machen; diesbezüglich ist die Angabe einer Funktions-Telefonnummer und einer Funktions-E-Mail-Adresse (der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) ausreichend. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei nicht zwingend erforderlich (aber möglich).
Eine etwaige Verweigerung der Angabe der Kontaktdaten des Referenzgebers (Adresse, Funktions-Telefonnummer und Funktions-E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) kann seitens der Bewerber nicht unter Verweis auf (vermeintliche) datenschutzrechtliche Hinderungsgründe verweigert werden, da es sich bei der Angabe von Funktions-Kontaktdaten nicht um personenbezogene Daten i. S. d. DSGVO handelt! Reicht ein Bewerber Referenzen ohne die oben genannten Kontaktangaben ein, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden!

Die Mindestanforderungen erfüllende (persönliche) Referenzprojekte des Mitarbeiters eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft darf insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl an (persönlichen) Referenzprojekten benannt werden.

Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten (persönlichen) Referenzprojekte berücksichtigt.

Hinweis: Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Referenzen / Unterlagen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen!

Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten (persönlichen) Referenzen sowie die an diese (persönlichen) Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen.

Für die (persönlichen) Referenzprojekte des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters gelten folgende Mindestanforderungen:

a) Mindestens 1 (eine) und maximal 3 (drei) geeignete (persönliche) Referenzprojekte für den zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter.

b) Das (persönliche) Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2024 noch fortdauert, bereits seit mindestens 6 Monaten bestehen.

c) Eine (persönliche) Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität nach dem nachfolgend genannten Maßstab vergleichbar ist.

Vergleichbarkeit setzt voraus, dass (i) das Referenzprojekt Hochdurchsatz-Proteomik zum Gegenstand hatte und (ii) im Rahmen des Referenzprojekts mindestens 1 große Kohorte (1.000 Proben oder mehr) menschlicher Körperflüssigkeiten analysiert worden ist.
Alternativ kann auch eine wissenschaftliche Veröffentlichung im Bereich der Hochdurchsatz-Proteomik genügen, sofern (i) Gegenstand der Veröffentlichung die Analyse von mindestens 1 großen Kohorte (1.000 Proben oder mehr) menschlicher Körperflüssigkeiten war, (ii) der (Co-)Autor Geschäftsführer oder leitender Angestellter des Bieters war und (iii) dieser (Co-)Autor zu einem überwiegenden und wesentlichen Teil zu der Veröffentlichung beigetragen hat.

Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die Erfüllung der aufgestellten Eignungskriterien und Mindestanforderungen sowie Angaben zu den Referenzen zu überprüfen! Wird festgestellt, dass die Mindestanforderungen nicht erfüllt und/oder Angaben zu Referenzprojekten unzutreffend sind, kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen werden!

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Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bewerbergemeinschaften müssen bei der Einreichung des Teilnahmeantrags erklären, dass aus allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft deren Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung