(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben:
- Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2025, 2024, 2023). Sofern für das Jahr 2025 ein testierter Jahresabschluss noch nicht vorliegt, genügt die Angabe einer plausiblen Schätzung.
- Spezifischer Umsatz: Spezifischer Umsatz, d. h. Umsatz mit der Planung von Telekommunikationsanlagen, in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2025, 2024, 2023).
Mindestanforderung:
Der spezifische Umsatz muss im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mind. EUR 40.000 je Los (EUR 80.000 bei einer Bewerbung auf beide Lose) betragen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.
Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen (zweifach maximiert) ausweisen:
- Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00
- Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00
- Vermögensschäden: mind. EUR 5.000.000,00
Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, ist ausreichend.
(2) Zur Nachweisführung ist das Formblatt I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.