Planungsleistungen für die Errichtung von zwei Mobilfunkmasten in Böhne und Volkar...
VO: UVgO Vergabeart:   Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Arolser Landstraße 27
34497
Korbach
Deutschland
info@ewf.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MMQCN

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MMQCN/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die EWF beabsichtigt die Errichtung von zwei Mobilfunkmasten in der sogenannten "Bauauftragsvariante". Das heißt, die EWF führt den Bau der passiven Infrastruktur selbst durch bzw. beauftragt diesen. Hierfür sind von der EWF sowohl die Planung als auch der Bau der Masten auszuschreiben. Für dieses Vorhaben nutzt die EWF Zuwendungen, welche ihr durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg im Rahmen des "Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen" weitergeleitet wurden.

Näheres zum Leistungsgegenstand können die Bieter der Leistungsbeschreibung entnehmen.

Haupterfüllungsort

Böhne

Volkardinghausen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Planung ist so vorzunehmen, dass der Bau der Mobilfunkmasten entsprechend der Vorgaben der Zuwendungsbescheide zum 31.12.2028 abgeschlossen ist.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Planung eines Mobilfunkmasten in Böhne
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Planung des Mobilfunkmasten in Böhne.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Die Planung muss direkt nach Zuschlagserteilung beginnen. Der Bau der Mobilfunkmasten muss qua Zuwendungsbescheid bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein.

Beschreibung
Planung eines Mobilfunkmasten in Volkardinghausen
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Planung des Mobilfunkmasten in Volkardinghausen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Die Planung muss direkt nach Zuschlagserteilung beginnen. Der Bau der Mobilfunkmasten muss qua Zuwendungsbescheid bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
(2) Zur Nachweisführung ist die I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.
(3) Hinweise: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben:
- Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2025, 2024, 2023). Sofern für das Jahr 2025 ein testierter Jahresabschluss noch nicht vorliegt, genügt die Angabe einer plausiblen Schätzung.
- Spezifischer Umsatz: Spezifischer Umsatz, d. h. Umsatz mit der Planung von Telekommunikationsanlagen, in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2025, 2024, 2023).
Mindestanforderung:
Der spezifische Umsatz muss im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mind. EUR 40.000 je Los (EUR 80.000 bei einer Bewerbung auf beide Lose) betragen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.
Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen (zweifach maximiert) ausweisen:
- Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00
- Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00
- Vermögensschäden: mind. EUR 5.000.000,00
Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, ist ausreichend.
(2) Zur Nachweisführung ist das Formblatt I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben:
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben:
- Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit
- Auftragswert in EUR (netto)
- Leistungszeitraum
- Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten
Mindestanforderung:
Es sind mindestens zwei Referenzen über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn sie sich auf die Planung zur Errichtung von Mobilfunkmasten bezieht und in Art und Umfang (siehe oben Ziffer 3.2 (1)) den zu vergebenden Leistungen ähnlich ist. Die Anzahl von zwei vorzulegenden Referenzen gilt für beide Lose und verdoppelt sich bei einer Beteiligung auf beide Lose nicht.
(2) Zur Angabe der gemäß Absatz 1 geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in der I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.

Sonstige

Eigenerklärungen über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen:
Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 31 UVgO i. V. m. § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden.

Abgabe einer Eigenerklärung Arbeitssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz (in der Anlage I.2.9_Lieferantenfragebogen)
Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit
(in der Anlage I.2.9_Lieferantenfragebogen)
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestlohn und Arbeitsschutz
(in der Anlage I.2.9_Lieferantenfragebogen)

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

08.09.2026 12:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

(1) Bewerber und Bieter haben die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 HVTG vor der Auftragsvergabe auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers in Textform zu erklären.

(2) Die beauftragten Unternehmen sowie ihre Nachunternehmen und Verleihunternehmen sind verpflichtet, auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 5 HVTG jederzeit nachzuweisen oder Auskunft darüber zu erteilen. Sie haben vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Die öffentlichen Auftraggeber dürfen angekündigt oder unangekündigt in erforderlichem Umfang anlassbezogen Einsicht in diese Unterlagen, insbesondere in Entgeltabrechnungen und andere Geschäftsunterlagen der beauftragten Unternehmen sowie aller Nachunternehmen und Verleihunternehmen nehmen, aus denen Umfang, Art und Dauer von Beschäftigungsverhältnissen sowie die tatsächliche Entlohnung von Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Auf Verlangen der öffentlichen Auftraggeber sind ihnen diese Unterlagen elektronisch in Textform zur Verfügung zu stellen. Die öffentlichen Auftraggeber dürfen die ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen nur zu dem Zweck nach Satz 1 nutzen. Die Unterlagen dürfen höchstens bis zu einem Jahr nach Erfüllung des Vertrags mit dem beauftragten Unternehmen aufbewahrt werden. Die beauftragten Unternehmen sowie alle Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen nach Satz 3 hinzuweisen. In den Vertragsbedingungen mit den beauftragten Unternehmen ist aufzunehmen, dass die Verpflichtungen nach Abs. 1 einzuhalten sind und mit allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vertraglich zu vereinbaren ist, dass diese die Verpflichtungen nach Abs. 1 einhalten.

(3) Die EWF behält sich vor, den Auftrag einheitlich auf das wirtschaftlichste Gesamtangebot der Lose 1 und 2 insgesamt zu vergeben (§ 22 Abs. 3 UVgO). Die EWF wird dazu zunächst prüfen, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen, um dann einen Vergleich mit den Angeboten eines einzelnen Bieters für die Kombination beider Losen zusammengenommen anzustellen.

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