Sicherheitsleistungen im Humboldt Forum
Auftragsgegenständlich ist die Erbringung von Sicherheitsleistungen für den Auftraggeber im Humboldt Forum. Die Sicherheitsleistungen umfassen den Museumsdienst und den Kulturgutschutz (ca. 95 %) sowie Sonder- und Streifendienste (ca. 5 %).Der Museumsdienst/Kulturgutschutz umfasst den Schutz von Ausstellungsobjekten, die Gewährleistung und Umsetzung höchster Sicherheitsstandards für die ausgestellten Sammlungsobjekte des Museums für Asiatische Kunst, des Ethnologischen Museums und der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss sowie (Dauer-)Leihgaben anderer Museen und Institutionen während der Öffnungszeiten des Humboldt Forums im zuvor zugewiesenen Zuständigkeitsbereich, einschließlich der Alarmverfolgung, Kontrollen und Meldungen von sicherheitsrelevanten Vorkommnissen und Ereignissen sowie Schädlingen. Zudem umfasst er die serviceorientierte Betreuung der Anliegen des Publikums sowie die Erste Hilfe und Beteiligung an der Räumung bzw. Evakuierung im Ereignisfall.
Humboldt Forum
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Auftraggeber geht von einem geschätzten Volumen der Rahmenvereinbarung von insgesamt 20.000 Stunden über eine Laufzeit von vier Jahren aus, was einem durchschnittlichen Jahresvolumen von 5.000 Stunden entspricht. Diese Schätzmenge kann die Auftraggeber um maximal 20 % überschreiten (Höchstmenge). Das Recht der Auftraggeber zum Abruf von Sicherheitsdienstleistungen besteht nur so lange, bis ein Gesamtvolumen von 24.000 Stunden erreicht ist. Ist die Höchstmenge erreicht, endet die Abrufberechtigung aus dieser Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zulässige Auftragsänderungen nach § 132 GWB bleiben davon unberührt.
Die Auftraggeberin kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
s. Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- GesamtumsatzGesamtjahresumsätze (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025).
Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz (netto) pro Jahr 2023, 2024 und 2025 muss mindestens 1.400.000,00 EUR betragen haben.
Spezifische Jahresumsätze (netto) für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sicherheitsleistungen) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025).
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.Mindestanforderung: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - EUR 3 Millionen für Personenschäden - EUR 10 Millionen für Sachschäden - EUR 10 Millionen für Vermögensschäden - EUR 20.000 für Schlüsselschäden- EUR 10 Millionen für das Abhandenkommen bewachter SachenDer Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, wie z.B. ein Angebot, ist ausreichend.
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, des öffentlichen oder privaten Auftraggebers einschließlich Angaben zu einem kompetenten Ansprechpartner mit Kontaktdaten sowie einer Erklärung ob die auftragsgegenständlichen Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft erbracht worden sind.
Mindestanforderungen:Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von insgesamt mindestens drei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten Referenzaufträgen (jeweils gesonderte Vertragsverhältnisse) gefordert. Die mindestens drei nachzuweisenden Referenzaufträge müssen mit dem hier zu vergebenden Auftrag in Art und Umfang vergleichbar sein. Dies ist der Fall, wenn die folgenden Merkmale vollständig erfüllt sind: Jede der insgesamt min. drei einzureichenden Referenzen muss die folgenden Merkmale jeweils vollständig erfüllen: - Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen und/oder Erbringung von Streifen- und SonderdiensteMindestens zwei der insgesamt min. drei einzureichenden Referenzen müssen das folgende Merkmal vollständig erfüllen: - Durchführung von Aufsichtsdiensten in Innen- und in AußenbereichenMindestens zwei der insgesamt min. drei einzureichenden Referenzen müssen das folgende Merkmal vollständig erfüllen:- Erbringung von Sicherheitsleistungen für einen Auftraggeber aus dem musealen Bereich, einschließlich des Schutzes von Ausstellungsobjekten Mindestens eine der insgesamt min. drei einzureichenden Referenzen muss die folgenden Merkmale vollständig erfüllen: - Durchführung von Veranstaltungsdiensten mit Einlasskontrollen und Bühnenüberwachung bei repräsentativen politischen und gesellschaftlichen Veranstaltungen
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl an fest angestellten Mitarbeitern und Führungskräften hervorgeht, die im Betrieb des Bieters in den letzten drei Jahren (2026, 2025, 2024) vor Ablauf der Angebotsfrist beschäftigt waren.
Mindestanforderung: Mindestens 60 fest angestellte Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten drei Jahre (2026, 2025, 2024).
- Weiterhin legt der Bieter einen Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder vergleichbar) als Maßnahme zur Qualitätssicherung vor.- Zudem legt der Bieter einen Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN 77200-1:2022-10 (oder jeweils vergleichbar) als Sicherheitsdienstleister vor.
- Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervorgeht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist. Soweit dies beabsichtigt wird, ist der Unterauftragnehmer beziehungsweise sind diese Unterauftragnehmer sowie die Art der Leistung zu benennen.
Eine Übertragung der Aufgaben und Pflichten des persönlichen Ansprechpartners des Auftragnehmers sowie des Einsatzleiters auf einen Unterauftragnehmer ist ausgeschlossen (Selbstausführungsgebot, siehe § 8 der Rahmenvereinbarung).