Betrieb des internen Rechenzentrums, des IT-Netzes, der Microsoft-365-Dienste sowie aller Clients des Auftraggebers (Server, Netzwerkkomponenten, Notebooks und Smartphones).
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung von Leistungen zum Betrieb des internen Rechenzentrums, des IT-Netzes, der Microsoft-365-Dienste sowie aller Clients des Auftraggebers (Server, Netzwerkkomponenten, Notebooks und Smartphones). Für die Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag kann höchstens zwei Mal verlängert werden und endet spätestens am 30.05.2030.
Der Wertungspreis des Angebots ermittelt sich aus den Angaben im Preisblatt samt den dort angegebenen Pauschalen (Ziffer I.) und dem fiktiven Angebotspreis für die Beratungsleistungen (Ziffer II.).
Die Qualität des Angebots wird anhand der Qualität des Personalkonzepts wie folgt ermittelt: - Qualität des Personalkonzepts selbst (50 %)- Qualifikation der Hauptansprechpartnerin / des Hauptansprechpartners (50%)
Implementierung erforderlicher Erweiterungen nach Bedarf, z.B. Aufsetzen/Einrichten von Servern, Datenbank-Anwendungen, Backup, VM-Ware Umgebung, Berechtigungen in einem Umfang von max. 5 Stunden im Monat, siehe Preisblatt Nr. 4
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber kann fehlende Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachfordern.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und zu Russland-Sanktionen
Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbar; bitte legen Sie das Zertifikat vor.
Sollte die Zertifizierung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegen, so hat der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die Zertifizierung während der Vertragslaufzeit zu erlangen und dem Auftraggeber nachzuweisen sowie über die restliche Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Erklärung über spezifische Erfahrungen des Bieters/der Bietergemeinschaft (Referenzprojekte)
Kurze Darstellung des Bieters/der Bietergemeinschaft zu seinen/ihren Erfahrungen mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, innerhalb der letzten drei Jahren ab Bekanntmachung. Ein Referenzprojekt ist dann vergleichbar, wenn der Auftragnehmer im Projekt für den Referenzauftraggeber die hier gegenständlichen Leistungen (insbesondere RZ- und Netzwerkbetrieb, aktives Monitoring, UHD, Systemservice 7x24 Stunden, Vor-Ort-Support und Patchmanagement) für vergleichbare Komponenten in einem vergleichbaren Umfang erbracht hat, wobei die nachfolgend dargestellten Mindeststandards erfüllt wurden.
Es gilt als Mindestanforderung an die Eignung, dass drei vergleichbare Referenzprojekte in den vergangenen drei Jahren ab Bekanntmachung durchgeführt wurden.