Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/ Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU
Satz 1 Nr. 3 VOB/A beizufügen: 1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind; Die Leistungen sind vergleichbar, wenn sie in Art, Umfang und
Komplexität dem vorliegenden Auftragsgegenstand nahe kommen, insbesondere müssen die
Referenzen Rohbauarbeiten im Bestand betreffen und die Koordination/Steuerung von
Dienstleistern umfassen. Die Bieter müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen ausden letzten fünf Jahren vorlegen. 2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung
der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. 3. Angabe, welche Teile des
Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Mit
dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung"
(Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus
anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise
des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers
sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1. Referenzen über die Ausführung
von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; 2.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung
der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für
diese anderen Unternehmen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.