Mindestumsatz von 500.000 EUR pro Jahr in den letzten drei Jahren.
Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung, darin
- Erklärung über das Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens.
- Erklärung über die Entrichtung von Steuern und Abgaben
Eigenerklärung zum Mindestlohn