Diverses Zubehör für Intelligente Messsysteme:Spannungsabgriff-Set, , siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbSicherungseinsatz 2 A, siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbFabrikat Mersen, Typ N218213-CCR101 (120 kA), siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbOptischer Kommunikations-kopf (OKK), siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbAntenne für Hutschiene, Profil 35 mm nach DIN EN 50022, siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbPPC-LTE 450-Antenne (Y1PPC00A0AA), siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbPatchkabel RJ45 SMGw (L=300mm), MC Technologies, siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbPatchkabel RJ45 SMGw (L=500mm), MC Technologies, siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbPatchkabel RJ45 SMGw (L=1000mm), MC Technologies, siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbPPC wM-Bus Antenne 868 MHz Fakra Code C, siehe Zulassungschreiben Teilnahmewettbewerb
Diverses Zubehör für Intelligente Messsysteme:Spannungsabgriff-Set (siehe Technische Spezifikation Spannungsabgriff), siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbSicherungseinsatz 2 A, 10x38 mm (120 kA)Fabrikat Bussmann C10G2, oder gleichwertiger Art, siehe Zulassungschreiben Teilnahmewettbewerb1-polig Sicherungshalter/Einsätze 10x38 mm für Hutschienenmontage, 32 A, 500 V Fabrikat Mersen, Typ N218213-CCR101 (120 kA) oder gleichwertiger Art, siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbOptischer Kommunikations-kopf (OKK)Datenschnittstelle für Basiszähler OKK-BKE, 1 Mbit, Fabrikat EMH, OKK-BKE-Generation N,oder gleichwertiger Art, siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbLTE-AntenneAntenne für Hutschiene, Profil 35 mm nach DIN EN 50022, Bauart nach DIN 43880 Fabr. PUC antennas&equipment oder gleichwertiger Art, siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbPPC-LTE 450-Antenne (Y1PPC00A0AA), oder gleichwertiger ArtAntenne zur Montage im oder am Zähler-schrank, Befestigung mit Klebestreifen, siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbPatchkabel RJ45 SMGw (L=300mm), MC Technologies 164020, oder gleichwertiger Art, siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbPatchkabel RJ45 SMGw (L=500mm), MC Technologies 164020, oder gleichwertiger Art, siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbPatchkabel RJ45 SMGw (L=1000mm), MC Technologies 164020, oder gleichwertiger Art, siehe Zulassungschreiben TeilnahmewettbewerbPPC wM-Bus Antenne 868 MHz Fakra Code C, oder gleichwertiger Art, siehe Zulassungschreiben Teilnahmewettbewerb
Option auf eine Verlängerung für zweimal um jeweils ein weiteres Jahr
siehe Ausschreibungsunterlagen
Preis unter Berücksichtigung von Zahlungs- und Lieferbedingungen
Einreichung von anonymisierten Aufklärungsfragen im dtvp mit Bezug zum entsprechenden Dokument (z. B. Dokumentenname, Seite, Ziffer, etc.) bis spätestens 07. Januar 2026.Ergänzung zu den Aufklärungsfragen:Aufgrund der Weihnachtsabwesenheit vom 22.12.2025 bis einschließlich 04.01.2026 werden etwaig eingehende Aufklärungsfragen frühestens ab dem 05.01.2026 bearbeitet.
Einreichung der Angebotevoraussichtlich bis spätestens 19. Januar 2026 (14:00 Uhr)
Voraussichtliche Termine (per MS-Teams) für fachliche und kaufmännische Bietergespräche 1. Verhandlungen: Ende Januar /Anfang Februar 2026
VerfahrensvorschriftenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.