Die Flughafen München GmbH beabsichtigt ab Winter 2025/2026 die Teilsanierung des Parkhauses P20. Das Parkhaus befindet sich in zentraler Lage auf dem Flughafengelände und grenzt unmittelbar an das Terminal 2 sowie das MAC-Forum an. Mit über 6.000 Stellplätzen zählt das P20 zu den größten Parkhäusern Deutschlands. Errichtet wurde das Gebäude um das Jahr 2000; eine Erweiterung auf der Westseite (Achsen F-G, PE05-PE11) erfolgte im Zeitraum 2009-2011.
Gegenstand des Vorhabens ist die Sanierung tragender Stahlbetonbauteile im Bereich der Achse G in den Parkebenen PE01 bis PE04 einschließlich der angrenzenden Decken, Stützen, Träger und Spannbetonbauteile. Die Maßnahme umfasst insbesondere:- Betoninstandsetzung an tragenden Bauteilen (PE01-PE04)- Abdichtungs- und Asphaltarbeiten in PE05- Rückbau und Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen- Umfangreiche Abstützungsmaßnahmen zur Lastfreistellung während der Arbeiten- Arbeiten an den Ein-/Ausfahrten sowie Überfahrten in PE05- Koordination mit parallellaufenden Maßnahmen im ParkhausDie Arbeiten erfolgen unterlaufendem Betrieb des Parkhauses und erfordern hohe Anforderungen an Logistik, Baustellensicherheit, Terminsteuerung und Koordination mit weiteren Projektbeteiligten.
1. Demontagen / Wiedermontagen- Blechlamellenfassade (ca. 20m ²)- Abdeckbleche/Randwinkel/ Geländer (Anprallschutz) (ca. 800 m)- Poller (Anprallschutz) / Schilder (ca. 40 Stk. / 40 Stk.)- Digitale Stellplatzanzeige (1 Parkebene)2. Rückbau- Bestandsleitungen Regenwasser DN70-DN150 (ca. 1.300 m)- Bodeneinläufe (ca. 90 Stk.)- Stb.-Decken (Parkdecks) abbrechen, Dicke 16 bis 30 cm (ca. 100 m²)- Abdichtungen Bitumen/ Flüssigkunststoff/ OS2 (ca. 100 m²/ 30 m²/ 2.500 m²)3. Bestandsdecken lastfrei stellen- Schwerlaststützen, einbauen, 3x umsetzen, ausbauen (ca. 25 Stk.)- Schwerlaststützen vorhalten (ca. 2.650 StkWo)- Stahlträger zur Unterfangung von Decken (ca. 660 Stk.)- T-Knotenanschlüsse aus Stahlträgern HEB 260 bis HEB 300 ((ca. 20 Stk.)- Hydraulische Pressen einsetzen / überwachen (ca. 250 Stk. / ca. 3.600 h)4. Beton-Sanierung- Beschichtungen entfernen (ca. 4.600 m²)- Betonbodenflächen vorbereiten, säubern, Beschichtung entfernen (ca. 3.100 m²)- Wie oben, an aufgehenden Bauteilen (ca. 1.500 m²)- Beton flächig von StB.-Teilen abtragen, Abtragtiefe 2 bis 8 cm (ca. 2.800 m²)- Instandsetung Betonbauteile mit Beton (ca. 150 m³)- Betonstahl einbauen / Bewehrung anschließen (ca. 17 t / ca. 8.600 Stk.)- Zementmörtel/Beton einbauen, Dicke 2-8 cm (3.750 m²)5. Beschichtung von Betonbauteilen- Abdichtung Bitumen/ Flüssigkunststoff/ OS2 (ca. 100 m²/ 30 m²/ 2.500 m²)- Gussasphalt einbauen (ca. 250 m²)- Fahrbahnmarkierung Stellplätze (ca. 2.300 m)- Farbanstrich Dispersionsfarbe (ca. 2.800 m²)6. Entwässerung- Parkdeckablauf DN 70 aus Edelstahl V4A (ca. 120 Stk.)- Abflussrohr DN 75/110/160, Material 1.4404 (ca. 800 m)- Dämmung Rohrleitung/-teile, m. Begleitheizung und Blechm. (ca. 1.200 m/1.200 Stk.)
s. Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen.Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.