Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-3 für die Sanierung der Badebucht in Wedel.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI 2021 Leistungsphasen 1-3, für die Sanierung der Badebucht in Wedel zu vergeben. Es werden in erster Linie die folgenden Ziele verfolgt: 1) Reduzierung der Wasserflächen.2) Nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.3) Energetische Optimierung des Betriebes.4) Ökologische und ökonomische Betriebszustände gemäß der entsprechenden Auslastung und Zielgruppen.5) Deckung des Bedarfs an Wasserflächen für Schulen, Vereine und Öffentlichkeit.6) Basisgebäude für den Anbau weiterer Module angegliedert an einer Zentraleinheit.7) Beibehaltung des Angebote Sauna und Gastronomie. 8) Berücksichtigung von gastronomischen Elementen im Foyer des Bades und einer Snackmöglichkeit im Bereich der Schwimmhalle.
Unterkriterien:a) Gesamthonorar (45%)b) Stundensatz (5%)
Unterkriterien: a) Persönliche Referenzen (35%)b) Berufserfahrung als Projektleiter Objektplanung Hochbau (15%)
a) Die Angebotsaufforderungen werden nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb ausschließlich den Bewerbern zugeschickt, die die Auftraggeberin auf Grundlage der Teilnahmebedingungen als geeignet ermittelt hat.b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung der Bietergemeinschaft (siehe Formblatt Anlage 08) einzureichen.c) Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe einzureichen. Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (z.B. Referenzen oder Umsätze) des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Handelt es sich bei dem zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen um einen Nachunternehmer ist mit dem Angebot die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (siehe Formblatt Anlage 09) sowie die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (siehe Formblatt Anlage 10) einzureichen. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlage verwiesen.d) Nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung (Anlage 11) wird den Bewerbern/Bietern der aktuelle Planungsstand aus dem Gutachten "Ermittlung und Bewertung von Energieeinsparpotentialen" (Anlage 02) übermittelt.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.