Zusätzliche Angaben für die Abgabe des Teilnahmeantrags:
Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende, weitere Unterlagen einzureichen:
a) Bildung von Bietergemeinschaften:
Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234_"Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" (Anlage 08) und die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Anlage 03) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Weiterhin ist der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen, welche Eignungsnachweise von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind.
b) Eignungsleihe, § 47 Sektorenverordnung:
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann
jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die
entsprechenden Kriterien erfüllen, und ob Ausschlussgründe vorliegen, sofern er solche festgelegt hat.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe einzureichen.Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (bspw. Referenzen oder Umsätze) des eignungsleihenden Unternehmen sowie die unterzeichnete Eigenerklärung des eignungsleihenden Unternehmens, dass keine
Ausschlussgründe (Bitte verwenden Sie hierfür die Anlage 03 Eigenerklärung Ausschlussgründe.) vorliegen, einzureichen.
c) Zusätzliche Angaben für die Abgabe des Angebotes und der Folgeangebote: Mit jeder Angebotsabgabe hat der Bieter folgende Unterlagen und Nachweise einzureichen:
-Leistungsverzeichnis (PDF- und GAEB-Datei);
-Formblatt 224_Lohngleitklausel;
-Eigenerklärung Russland_Sanktion;
-Verfplichtungserklärung zum Mindestlohn;
-Im Falle des Nachunternehmereinsatzes ist das Formblatt 235_Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist das Formblatt 236 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer einzureichen;
-Angaben zu allen Zuschlagskriterien. Die Anforderungen der einzureichenden Angaben sind der Anlage 14 zu entnehmen.
Weitere Angaben zu der Ausschreibung:
d) Zuschlagslimitierung:
Für den Fall, dass ein einzelner Bieter nach Anwendung der Zuschlagskriterien beide Lose erhalten würde, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolge für die Auftraggeberin wirtschaftlichste Kombination beider Lose ermittelt. Der Zuschlag wird dann auf dasjenige Los erteilt, das in Kombination mit dem jeweils zweitplatzierten Angebot bei dem/den verbliebenen Los/Losen das für beide Lose insgesamt günstigste Ergebnis erzielt.
e) Zuschlagsvorbehalt:
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.
f) Die Vorschriften der VOB/B und der VOB/C werden Vertragsbestandteil.