Verfahrensangaben

Landschaftspflegerische Begleitplanung für die Errichtung einer passiven Gigabit-N...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
DE312290322
77652
Offenburg
Deutschland
DE134
info@breitband-ortenau.de
0781 9605210

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE313032670
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
info@wr-recht.de
040 350036-0
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
poststelle@rpk.bwl.de
0721 926-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71322000-1
71326000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Gigabit-Netzen) zum schnellen Austausch von Informationen und Wissen ist zu einem wichtigen Standortfaktor und damit zu einer Aufgabe der Daseinsvorsorge geworden. Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Zell am Harmersbach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Hofstetten, Wolfach, Nordrach, Mühlenbach, Fischerbach, Biberach, Ottenhöfen die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breitbandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es soll ein Landschaftsarchitekt beauftragt werden, der die Landschaftspflegerische Begleitplanung in enger Abstimmung mit dem "Amt für Umweltschutz" - dazu zählt der Naturschutz, das Wasserrecht und das Bodenschutzrecht - in den zuvor aufgezählten Gemeinden des Ortenaukreises durchführt. Es ist eine Abstimmung unter anderem zwischen dem Naturschutz und dem Bodenschutzrecht zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei um kein klassisches Genehmigungsverfahren, sondern lediglich um eine mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmte Planung.
Ziel der beauftragten Leistungen ist die Erlangung der "Genehmigung" für die Verlegung der Breitbandtrasse in dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Umweltschutz. Hierfür sollen alle Abstimmungen und Planungsleistungen erbracht werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
473.533,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
6
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ortenaukreis
Deutschland
DE134

Gemeinden: Zell am Harmersbach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Hofstetten, Wolfach, Nordrach, Mühlenbach, Fischerbach, Biberach, Ottenhöfen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Gesamtbetrag (netto) für die Leistungen der landschaftspflegerischen Begleitplanung und der optionalen Leistung ökologische Baubegleitung gem. Blatt "Angebotspreis" der Anlage 16.
Näheres s. Ziff. 7 der Vergabeunterlage.

Gewichtung
90,00

Zuschlagskriterium

Preis
Stundenlohnarbeiten

Gesamtbetrag (netto) der Stundenlohnarbeiten gem. Blatt "Stundenlohnarbeiten" der Anlage 16.
Näheres s. Ziff. 7 der Vergabeunterlage.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Bei der Leistung ökologische Baubegleitung (s. in der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 4.5 der Vergabeunterlage) handelt es sich um eine optionale Leistung, die mit dem Angebot anzubieten ist
Sofern diese Leistung erforderlich wird, wird der Auftraggeber die Leistung ökologische Baubegleitung optional und für jedes Ausbaugebiet gesondert beim Auftragnehmer beauftragen. Die Abrechnung erfolgt sodann anhand der tatsächlich erbrachten Leistungen und den angebotenen Stundensätzen.
Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Leistung besteht seitens des Auftragnehmers nicht (Näheres s. Vergabeunterlage)

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

a) Mit dem Angebot sind zusätzlich die unter Ziff. 8 der Vergabeunterlage genannten Unterlagen und Nachweise vom Bieter einzureichen.
b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Angebot die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 13)
vorzulegen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf Ziff. 6.10 der Vergabeunterlage verwiesen.
c) Eignungsleihe: Zum Nachweis der Eignung kann ein
Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Es wird auf § 47 VgV verwiesen. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber daher die entsprechenden Erklärungen des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf Ziff. 6.11 der Vergabeunterlage verwiesen.
d) Nachunternehmereinsatz: Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsazu (Mit oder Ohne Eignungsleihe) hat der Bieter die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 14) mit dem Angebot vorzulegen. Im Übrigen wird diesbbezüglich auf Ziff. 6.12 der Vergabeunterlage verwiesen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

1

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Helbig Umweltplanung
DE337978954
Kleines Unternehmen
Heidenheimer Str. 8
71229
Leonberg
Deutschland
DE112
info@helbig-umweltplanung.de
+49 71529396350
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja

Unterauftragnehmer

Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

30.06.2025
01.07.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

473.533,00
EUR

Angaben zum Angebot

Angebot 1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung