Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) betreibt derzeit eine umfassende Speisenversorgung für vier unterschiedliche Versorgungsgruppen:- Patientenversorgung: Derzeit organisiert über ein Cook-Chill-Verfahren, wobei die Lebensmittelbeschaffung und wesentliche Teile der Leistungserbringung durch einen externen Dienstleister erfolgen. Der bestehende Versorgungsvertrag endet zum 01.01.2027.- Mitarbeiterversorgung: Aktuell in Eigenregie über einen klinikeigenen Küchenbetrieb organisiert.- Besucherversorgung: Betrieb mehrerer Bistros auf einem räumlich stark fragmentierten Campus. Die Warmessensversorgung erfolgt derzeit aus der Küche der Mitarbeiterversorgung.- (Optional) Catering: Gastronomische Versorgung inkl. Raumbuchung auf dem Campus für Veranstaltungen, Fortbildungen, etc.
Vor dem Hintergrund des auslaufenden Großvertrags zum 01.01.2027 für die Patientenversorgung bedarf es der Neuvergabe der Leistungen zur Speisenversorgung ab dem 02.01.2027. Die Leistungen zur Speisenversorgung werden in zwei Losen vergeben. Los 1 umfasst ausschließlich Patienten- und Mitarbeiterversorgung, Los 2 ausschließlich Gästeversorgung und optionale Cateringleistungen. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus dem Informationsmemorandum sowie der Leistungsbeschreibung.
Ziel der zu vergebenden Leistungen ist die langfristige Umsetzung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlich tragfähigen Verpflegungslösung im Universitätsklinikum des Saarlandes für die stationäre Patientenversorgung (Los 1), die Mitarbeiter- und die Besucherversorgung und das Catering (optional) (Los 2). Dabei sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:
- Hohe Versorgungsqualität und Patientenzufriedenheit - Flexibilität (z. B. Diäten, Sonderkostformen) - Effiziente und wirtschaftliche Leistungserbringung - Nachhaltigkeit (z. B. regionale Produkte, Abfallreduktion) - Zukunftsfähige, innovative Versorgungskonzepte
Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren will die UKS zuverlässige, leistungsfähige und qualifizierte Unternehmen auswählen, die die erforderlichen Leistungen nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab dem 02.01.2027 übernehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Gemäß Vergabeunterlagen
Die Bedürfnisse und Anforderungen innerhalb des jeweiligen Loses werden in den Vergabeunterlagen beschrieben und in den Dialogphasen mit den jeweiligen Bietern weiter vertieft und fortentwickelt, sodass die benannten Leistungsbestandteile ergänzt, präzisiert oder aus dem Leistungsportfolio je Los entnommen werden können. Demnach sind die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungsbestandteile keineswegs als zwingende Teilleistungen zu verstehen, sondern vielmehr als Erwägungen, die es in der Dialogphase zu diskutieren gilt. Es besteht demnach kein Anspruch darauf, dass jene Leistungsteile in der finalen Leistungsbeschreibung Berücksichtigung finden.
Fragen der Bewerber sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zum 05.05.2026 über die elektronische Vergabeplattform einzureichen. Die UKS wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen Vergabeplattform veröffentlichen. Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkataloges erfolgt voraussichtlich bis zum 07.05.2026, 20:00 Uhr. Die Bewerber sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen im Angebot zu berücksichtigen.
Die UKS vergibt die Leistungen in einem wettbewerblichen Dialog gemäß § 18 VgV.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 VgV.
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Anteiliger Umsatz (Los 1 bzw. Los 2) des Vergabegegenstandes am Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) in dem Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer 3.2 des Informationsmemorandums), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden; sofern Bewerber zum Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügen, genügt die Erklärung, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.Mindestanforderung für beide Lose: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:Personenschäden: mind. EUR 10.000.000,00Sachschäden: mind. EUR 10.000.000,00Vermögensschäden: mind. EUR 250.000,00Umweltschäden: mind. EUR 10.000.000,00
Mindestens drei geeignete vergleichbare Referenzen je Los über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist (Stichtag zur Berechnung der letzte drei Jahre ist also der Tag, an dem die Teilnahmefrist abläuft) erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben:Zu benennen sind jeweils- Referenzgeber- Ansprechpartner beim Referenzgeber und Telefonnummer und E-Mail-Adresse- Leistungsumfang - Bettenanzahl der Gesundheitseinrichtung- Leistungsart (nach welcher vertraglichen Konstellation wird die Leistung erbracht, z. B. Managementvertrag, Dienstleistungsvertrag)- Jährliche Referenzumsätze im Bereich Speisenversorgung (siehe nachfolgende Mindestanforderungen)- Angaben zur genutzten Infrastruktur - Referenzlaufzeit (siehe auch nachfolgende Mindestanforderungen)- im Referenzauftrag eingesetztes Fachpersonal und dessen Qualifikation
Los 1: Jedes Referenzprojekt muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:- Der jährliche Umsatz im Bereich der Speisenversorgung (inkl. Produktion, Logistik, Menüerfassung, Diätetik etc.) muss pro Referenzprojekt mindestens EUR 2.000.000,00 (netto) betragen.- Die Referenzen müssen sich auf eine Einrichtung/Einrichtungen beziehen, bei denen mindestens 300.000 Beköstigungstage (BKT) pro Jahr erbracht wurden.- Die Laufzeit der Referenzprojekte muss mindestens 24 Monate betragen.
Los 2: Jedes Referenzprojekt muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen: - Der jährliche Umsatz im Bereich des Betriebs von Bistros muss pro Referenzprojekt mindestens EUR 1.000.000,00 (netto) betragen.- Die Laufzeit der Referenzprojekte muss mindestens 24 Monate betragen.
Referenzen, die anteilig in den Zeitraum drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist hineinlaufen (z. B. im Jahr 2022 begonnen und im Jahr 2025 beendet), können berücksichtigt werden, sofern die genannte Mindestlaufzeit erfüllt ist. Laufende Referenzen können ebenfalls berücksichtigt werden, sofern die genannte Mindestlaufzeit (24 Monate) bereits überschritten ist.Diese Referenzaufträge müssen nach Art und Schwierigkeit mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sein; die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein. Maßstab für die Vergleichbarkeit sind die Beschreibung des Auftragsgegenstands der Auftragsbekanntmachung und Ziffer 3.2 des Informationsmemorandums.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl insgesamt und die Anzahl der beschäftigten Fachkräfte des Bewerbers und die Zahl der Mitarbeiter mit dem jeweiligen Ausbildungsgrad der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2023, 2024, 2025) ersichtlich werden.
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 (Mindestanforderung). Gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten werden anerkannt. Anstelle von Bescheinigungen werden Eigenerklärungen in Form einer Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung anerkannt, wenn der Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen kann. Die Gründe sind glaubhaft zu machen. Aus der selbst erstellten Beschreibung muss eindeutig hervorgehen, dass die umgesetzten Maßnahmen zur Qualitätssicherung den Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001:2015 genügen.
In Los 2 sind die Cateringleistungen optional. Einzelheiten hierzu ergeben sich insbesondere aus dem Informationsmemorandum sowie der Leistungsbeschreibung.