Nachweise über die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers:
1. Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister
3. Nachweis der Eintragung im Handelsregister
4. Eigenerklärung gem. § 123 und 124 GWB
5. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
6. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
7. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
8. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
9. Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt
10. Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
11. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
12. Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen.
13. Insidererklärung der GESA
14. BMWK-erstes-Rundschreiben-RUS-Sanktionen-Vergabe
15. Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48 EStG
Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
16. A) Umsatz allgemein im Mittel über die Jahre 2023-2025 > 10 Mio. EUR pro Jahr
B) Umsatz für vergleichbare Leistungen im Mittel über die Jahre 2023-2025 > 2 Mio. EUR pro Jahr
17. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen, jeweils zweifach maximiert:
- Personenschäden: 10 Mio. netto,
- Sach- und sonstige Schäden: 10 Mio. netto,
- Umweltschäden: 5 Mio. netto.
Durch den Bewerber ist der Nachweis zu erbringen, dass die gesetzliche Haftpflicht auch Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind, versichert. Die Mindestdeckungssumme für diese Schäden muss mindestens EUR 3 Mio. betragen. Der Bewerber versichert, dass in den AGB der Versicherung keine Ausnahmen von der Versicherung der Asbestrisiken enthalten sind.
Die geforderten Sicherheiten können auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Nachweise über die technische Leistungsfähigkeit:
18. Nachweis der behördlichen Zulassung nach § 11a, Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
19. Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519
20. Nachweis der Sachkunde nach DGUV 101-004 und TRGS 524
21. Bis zu 5 Referenzen zu Rückbau von Gebäuden mit folgenden Anforderungen:
- Die 5 Referenzen wurden eigenverantwortlich erbracht, es handelt sich um keine Subunternehmerleistung
- Bei allen 5 Referenzprojekten handelt es sich um die Rückbauleistung im kontaminierten Bereich DGUV 101/004
- bei den Leistungen handelt es sich um die Durchführung eines Rückbaus im kontaminierten Bereich DGUV 101/004 mit einem umbauten Raum von mindestens 10.000 m³ (kann auch durch Rückbau mehrerer Gebäude im Rahmen eines Bauvorhabens erreicht werden)
- Es müssen Sanierungs-/Rückbauarbeiten an Gebäuden gemäß §11a (Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest) der GefStoffV stattgefunden haben.
22. 2 Referenzen zum Transport von gefährlichen Abfällen (AS 17 01 06*)
23. Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb (EfB)
24. Beförderungserlaubnis zum Transport von gefährlichen Abfällen (AS 17 01 06*) nach § 54 KrWG
25. Nachweis der Erlaubnis nach § 7 SprengG
26. Befähigungsnachweise der verantwortlichen Personen nach § 20 SprengG mit der Qualifikation Chemiefeuerwerker
Die o.g. Unterlagen 1. - 15. (persönliche Lage), 16. - 17. (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und 18. - 26. (technische Leistungsfähigkeit) sind mit der Bewerbung vorzulegen. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt wurden, werden einmalig unter Fristsetzung von 7 Kalendertagen nachgefordert. Das Fehlen der o.g. Unterlage nach Verstreichen der genannten Frist führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Zusätzlich vorzulegende Unterlagen bei Bewerbergemeinschaften oder beim Einsatz von Nachunternehmern*:
27. Verzeichnis benannten Unternehmen und Auftragsanteile
28. Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen
29. Erklärung der wirtschaftl. Leistungsfähigkeit und Ressourcen des NU
30. Erklärung der Bewerbergemeinschaft
31. Angaben zu Auftragsanteilen in einer Bewerbergemeinschaft
Die Unterlagen 27. bis 31. sind mit der Bewerbung vorzulegen, sofern sich Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer eingesetzt werden. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt wurden, werden einmalig unter Fristsetzung von 7 Kalendertagen nachgefordert. Das Fehlen der Unterlagen 27. bis 31. nach Verstreichen der genannten Frist führt zum Ausschluss der Bewerbung.
*Nachunternehmereinsatz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in seinem Angebot genannten Nachunternehmer einzu
setzen. Ein Austausch von Nachunternehmern darf nur aus sachlichen Gründen und mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen und ist rechtzeitig durch den Auftragnehmer anzuzeigen. Der
Auftraggeber stimmt dem neuen Nachunternehmer zu, wenn dieser zur Erbringung der ihm übertragenen Aufgaben fachlich geeignet und ausreichend leistungsfähig ist. Der Auftragnehmer hat
auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise und Eigenerklärungen des Nachunternehmers vorzulegen. Kommt es aufgrund des Wechsels eines Nachunternehmers zu Verzögerungen, behält sich der Auftraggeber die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor. Leistungen, die gemäß § 11a Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erbringen sind, sind ausschließlich in Eigenleistung des Auftragnehmers zu erbringen.
Der Einsatz von Nachunternehmern ist in diesem Fall nicht zulässig.