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GESA mbH - Glienicker Weg/Adlergestell: Gebäuderückbau, Tiefenenttrümmerung sowie ...
VO: VOB/A Vergabeart:   Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Schöneberger Ufer 89-91
10785
Berlin
Deutschland
criese@goerg.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y99MCLP

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y99MCLP/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Es sind folgende Leistungen zu erbringen:

Rückbau von 20 einsturzgefährdeten Gebäuden mit etwa 32.500 m³uR inkl. Tiefenenttrümmerung, Entsorgung der nicht gef. Abfälle (mineralisch und nicht mineralisch), Entsorgung der gef. nicht mineralischen Abfälle und Transport von gef. mineralischen Abfällen.

Folgende optionale Leistungen können durch den Auftraggeber beauftragt werden:
Rückbau von bis zu 8 nicht-einsturzgefährdeten Gebäuden mit etwa 23.000 m³uR inkl. Tiefenenttrümmerung, Entsorgung der nicht gef. Abfälle (mineralisch und nicht mineralisch), Entsorgung der gef. nicht mineralischen Abfälle, Transport von gef. mineralischen Abfällen
Die Ausübung des Optionsrechts hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens 12 Werktage vor Auftragsdurchführung in Textform mitzuteilen. Im Falle der Ausübung des Optionsrechts gelten die Bestimmungen des geschlossenen Vertrages für das optionierte Gebäude entsprechend.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Grundstück Glienicker Weg/Adlergestell
Glienicker Weg / Adlergestell
12489
Berlin

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis
70
Bearbeitungskonzept
30

Bei unplausiblen Angeboten sind vom Bieter Auskünfte zu verlangen. Unplausible Angebote können auch solche Angebote sein, bei denen die angebotenen Preise nicht zum Ablauf der Leistungserbringung passen oder aus sonstigen Gründen Zweifel an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung aufkommen lassen. Zur Aufklärung des Angebots kann die Vorlage der Urkalkulation zur Prüfung der Angemessenheit des Angebots verlangt werden.

Wertung des Angebotspreises

Dem Angebotspreis wird der Bruttoangebotspreis inkl. Nachlass zugrunde gelegt. Die Auswertung erfolgt nach folgender

Wertungsmatrix:
Punkte Bieter X = 70 x (Preis Bestbieter / Preis Bieter X)
Die Auftraggeber behält sich vor, Angebote, die offensichtlich unplausibel sind und wenn bestehende Zweifel nicht ausgeräumt werden können, auszuschließen.

Wertung des Bearbeitungskonzeptes zur vorgesehenen Projektabwicklung
Das Bearbeitungskonzept muss folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen:
1. Projektorganisation/Bauablauf
2. Arbeits- und Anwohnerschutz
3. Verfahrensdurchführung
Das Durchführungskonzept "Projektorganisation/Bauablauf" wird mit 0 - 10 Punkten bewertet.
10 Punkte
Das Konzept lässt eine überdurchschnittliche Leistungserbringung erwarten.
Die fachliche und organisatorische Aufgabenzuordnung im Projektteam und die Vertretungsregelungen sind vollumfänglich nachvollziehbar. Die Organisation des Bauablaufes (räumlich und zeitlich) ist sehr plausibel. Das Baustellenmanagement, die Kapazitätsplanung und die Koordination einbezogener Nachunternehmer sind sehr gut nachvollziehbar.
5 Punkte
Das Konzept lässt eine durchschnittliche Leistungserbringung erwarten.
Die fachliche und organisatorische Aufgabenzuordnung im Projektteam und die Vertretungsregelungen sind im Wesentlichen nachvollziehbar. Die Organisation des Bauablaufes (räumlich und zeitlich) entspricht nicht im vollen Umfang dem Erwartungshorizont des Bauherrn. Das Baustellenmanagement, die Kapazitätsplanung und die Koordination einbezogener Nachunternehmer sind i.W. nachvollziehbar.
0 Punkte
Das Konzept lässt keinen Bezug zur Aufgabenstellung erkennen bzw. es wurde kein Konzept eingereicht.
Zwischenbenotungen sind zugelassen.
Das Durchführungskonzept "Arbeits- und Anwohnerschutz" wird mit 0 - 10 Punkten bewertet.
10 Punkte
Das Konzept lässt eine überdurchschnittliche Leistungserbringung erwarten.
Die Darstellung der konkret vorgesehenen Umsetzung der Maßnahmen zum Arbeits- und Anwohnerschutz und des Grundstücksnachbarn Berlin Chemie sind vollumfänglich nachvollziehbar. Die Ausführungen zu Havarie- und Notfallplänen werden den örtlichen Gegebenheiten gerecht.
5 Punkte
Das Konzept lässt eine durchschnittliche Leistungserbringung erwarten.
Die Darstellung der konkret vorgesehenen Umsetzung der Maßnahmen zum Arbeits- und Anwohnerschutz und des Grundstücksnachbarn Berlin Chemie sind i.W. nachvollziehbar. Die Ausführungen zu Havarie- und Notfallplänen werden den örtlichen Gegebenheiten nur bedingt gerecht.
0 Punkte
Das Konzept lässt keinen Bezug zur Aufgabenstellung erkennen bzw. es wurde kein Konzept eingereicht.
Zwischenbenotungen sind zugelassen.
Das Durchführungskonzept "Verfahrensdurchführung" wird mit 0 - 10 Punkten bewertet.
Vorgehensweise diverse Schadstoffsanierungsarbeiten
10 Punkte
Das Konzept lässt eine überdurchschnittliche Leistungserbringung erwarten.
Das Umsetzungskonzept für die einzelnen Schwerpunktbereiche (Abbruch, Entsiegelung, Tie-fenenttrümmerung) ist vollumfänglich nachvollziehbar. Die Vorgehensweise zu den diversen Schadstoffsanierungsarbeiten ist sehr plausibel.
5 Punkte
Das Konzept lässt eine durchschnittliche Leistungserbringung erwarten.
Das Umsetzungskonzept für die einzelnen Schwerpunktbereiche (Abbruch, Entsiegelung, Tie-fenenttrümmerung) ist i.W. nachvollziehbar. Die Vorgehensweise zu den diversen Schadstoffsanierungsarbeiten ist eher allgemeiner Natur und berücksichtigt die Standortverhältnisse nur bedingt.
0 Punkte
Das Konzept lässt keinen Bezug zur Aufgabenstellung erkennen bzw. es wurde kein Konzept eingereicht.
Zwischenbenotungen sind zugelassen.

Maximal können somit 30 Punkte beim Kriterium Bearbeitungskonzept erreicht werden.

Ausführungsfristen

Die Abrissarbeiten sind in einem Zeitraum vom 01. Oktober 2026 bis 28. Februar 2027 zu erbringen. Vorlaufende Arbeiten wie z. B. die Einrichtung der Baustelle sollen bereits ab Mitte September 2026 ausgeführt werden. Arbeiten, die nicht direkt den Rückbau der Gebäude betreffen (z. B. Entsorgung von Haufwerken, ggf. auch Tiefenenttrümmerung) können in Abhängigkeit von den naturschutzrechtlichen Vorgaben und mit Zustimmung der Naturschutzbehörde voraussichtlich auch bis hinein in die Sommermonate 2027 erbracht werden.

Laufzeit bzw. Dauer

01.10.2026
28.02.2027

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers

Nachweise über die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers:

1. Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister
3. Nachweis der Eintragung im Handelsregister
4. Eigenerklärung gem. § 123 und 124 GWB
5. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
6. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
7. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
8. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
9. Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt
10. Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
11. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
12. Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen.
13. Insidererklärung der GESA
14. BMWK-erstes-Rundschreiben-RUS-Sanktionen-Vergabe
15. Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48 EStG

Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
16. A) Umsatz allgemein im Mittel über die Jahre 2023-2025 > 10 Mio. EUR pro Jahr
B) Umsatz für vergleichbare Leistungen im Mittel über die Jahre 2023-2025 > 2 Mio. EUR pro Jahr
17. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen, jeweils zweifach maximiert:
- Personenschäden: 10 Mio. netto,
- Sach- und sonstige Schäden: 10 Mio. netto,
- Umweltschäden: 5 Mio. netto.

Durch den Bewerber ist der Nachweis zu erbringen, dass die gesetzliche Haftpflicht auch Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind, versichert. Die Mindestdeckungssumme für diese Schäden muss mindestens EUR 3 Mio. betragen. Der Bewerber versichert, dass in den AGB der Versicherung keine Ausnahmen von der Versicherung der Asbestrisiken enthalten sind.
Die geforderten Sicherheiten können auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.

Nachweise über die technische Leistungsfähigkeit:
18. Nachweis der behördlichen Zulassung nach § 11a, Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
19. Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519
20. Nachweis der Sachkunde nach DGUV 101-004 und TRGS 524
21. Bis zu 5 Referenzen zu Rückbau von Gebäuden mit folgenden Anforderungen:
- Die 5 Referenzen wurden eigenverantwortlich erbracht, es handelt sich um keine Subunternehmerleistung
- Bei allen 5 Referenzprojekten handelt es sich um die Rückbauleistung im kontaminierten Bereich DGUV 101/004
- bei den Leistungen handelt es sich um die Durchführung eines Rückbaus im kontaminierten Bereich DGUV 101/004 mit einem umbauten Raum von mindestens 10.000 m³ (kann auch durch Rückbau mehrerer Gebäude im Rahmen eines Bauvorhabens erreicht werden)
- Es müssen Sanierungs-/Rückbauarbeiten an Gebäuden gemäß §11a (Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest) der GefStoffV stattgefunden haben.
22. 2 Referenzen zum Transport von gefährlichen Abfällen (AS 17 01 06*)
23. Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb (EfB)
24. Beförderungserlaubnis zum Transport von gefährlichen Abfällen (AS 17 01 06*) nach § 54 KrWG
25. Nachweis der Erlaubnis nach § 7 SprengG
26. Befähigungsnachweise der verantwortlichen Personen nach § 20 SprengG mit der Qualifikation Chemiefeuerwerker

Die o.g. Unterlagen 1. - 15. (persönliche Lage), 16. - 17. (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und 18. - 26. (technische Leistungsfähigkeit) sind mit der Bewerbung vorzulegen. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt wurden, werden einmalig unter Fristsetzung von 7 Kalendertagen nachgefordert. Das Fehlen der o.g. Unterlage nach Verstreichen der genannten Frist führt zum Ausschluss der Bewerbung.

Zusätzlich vorzulegende Unterlagen bei Bewerbergemeinschaften oder beim Einsatz von Nachunternehmern*:

27. Verzeichnis benannten Unternehmen und Auftragsanteile
28. Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen
29. Erklärung der wirtschaftl. Leistungsfähigkeit und Ressourcen des NU
30. Erklärung der Bewerbergemeinschaft
31. Angaben zu Auftragsanteilen in einer Bewerbergemeinschaft

Die Unterlagen 27. bis 31. sind mit der Bewerbung vorzulegen, sofern sich Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer eingesetzt werden. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt wurden, werden einmalig unter Fristsetzung von 7 Kalendertagen nachgefordert. Das Fehlen der Unterlagen 27. bis 31. nach Verstreichen der genannten Frist führt zum Ausschluss der Bewerbung.

*Nachunternehmereinsatz

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in seinem Angebot genannten Nachunternehmer einzu
setzen. Ein Austausch von Nachunternehmern darf nur aus sachlichen Gründen und mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen und ist rechtzeitig durch den Auftragnehmer anzuzeigen. Der
Auftraggeber stimmt dem neuen Nachunternehmer zu, wenn dieser zur Erbringung der ihm übertragenen Aufgaben fachlich geeignet und ausreichend leistungsfähig ist. Der Auftragnehmer hat
auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise und Eigenerklärungen des Nachunternehmers vorzulegen. Kommt es aufgrund des Wechsels eines Nachunternehmers zu Verzögerungen, behält sich der Auftraggeber die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor. Leistungen, die gemäß § 11a Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erbringen sind, sind ausschließlich in Eigenleistung des Auftragnehmers zu erbringen.
Der Einsatz von Nachunternehmern ist in diesem Fall nicht zulässig.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung bei der GESA.
Die Rechnung ist als X-Rechnung einzureichen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

1) Für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung sind Sicherheiten für die Vertragserfüllung, etwaige Mängelansprüche und Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen in Höhe von fünf (5) Prozent der Auftragssumme (inklusive der Umsatzsteuer, ohne nach Nachträgen) zu leisten. § 17 VOB/B gilt entsprechend.

2) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt der Auftragsgeberin zu verwenden, das Formblatt Vertragserfüllungsbürgschaft (Anlage V1) für die Vertragserfüllung, das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft (Anlage V2) für die Mängelansprüche, das Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft (Anlage V3) für vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gemäß § 16 VOB/B.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Beschreibung

Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

8

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern

Es werden bis zu 8 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern mehr als 8 Bewerber geeignet sind, erfolgt die Auswahl anhand der erreichten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Angaben zu den Referenzprojekten: max. 500 Pkt. (5 * max. 100 Pkt. je Referenz).

Der Bewerber kann dem Antrag bis zu 5 Referenzen beifügen. Es müssen mindestens 3 Referenzen vorgelegt werden, welche die Mindestanforderungen erfüllen. Werden weniger als 3 Referenzen vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.

Für jede Referenz erfolgt die Ermittlung einer Punktzahl auf Grund der Auswertung der Unterkriterien 1.1 - 1.8. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein d.h. die Leistungen müssen eigenverantwortlich erbracht worden sein und keine Subunternehmerleistungen sein,

b) die Leistungen an den Referenzprojekten dürfen maximal 5 Jahre zurückliegen (d. h. VOB-Abnahme des Referenzprojektes bis spätestens 5 Jahre vor dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung). Laufende Projekte müssen mindestens seit 1 Jahr in Bearbeitung sein (Beauftragung mindestens 1 Jahr vor dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung),

c) bei den Leistungen handelt es sich um die Durchführung eines Rückbaus im kontaminierten Bereich DGUV 101/004 mit einem umbauten Raum von mindestens 10.000 m³ (kann auch durch Rückbau mehrerer Gebäude im Rahmen eines Bauvorhabens erreicht werden)

d) es müssen Sanierungs-/Rückbauarbeiten an Gebäuden gemäß §11a (Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest) der GefStoffV stattgefunden haben.
Werden diese Anforderungen erfüllt, wird das Kriterium als Summe der nachfolgenden Unterkriterien 1.1 bis 1.8 bewertet:
[1.1] 5 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn es sich um eine Baumaßnahme handelt, die unter Beteiligung von Geldern aus der öffentlichen Hand finanziert wurde.
[1.2] 20 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn der umbaute Raum des Rückbauobjektes > 30.000 m³ betrug (kann auch durch Rückbau mehrerer Gebäude im Rahmen eines Bauvorhabens erreicht werden).
[1.3] 10 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn die mineralischen Abfälle OCP (Organochlorpestizide) enthielten.

[1.4] 10 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn die Tiefenenttrümmerung auf Grund der Existenz von chemischen Kampfstoffen durch einen chemischen Feuerwerker begleitet werden musste.
[1.5] 15 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn sich das Rückbauobjekt in unmittelbarer Nähe, d.h. in einer Entfernung von < 250 m zu Wohnbebauung befand.
[1.6] 15 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn sich das Rückbauobjekt in unmittelbarer Nähe, d.h. in einer Entfernung von < 100 m zu gewerblicher erschütterungsempfindlicher Nutzung befand.
[1.7] 15 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn im Zuge der Rückbauarbeiten Erschütterungs-messungen durchgeführt wurden.
[1.8] 10 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn im Zuge der Rückbauarbeiten Immissionsmessungen auf Staub und gasförmige Stoffe durchgeführt wurden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt
Kriterium Referenzen 5 * 100 Punkte/Referenz = 500 Punkte
Im Ergebnis der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu 8 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zuschlagsrelevante Bestandteile des Angebotes sind:
Leistungsverzeichnis mit Angebotspreis
Bearbeitungskonzept zur vorgesehenen Projektabwicklung

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

22.05.2026 11:00 Uhr

Sprache, in der die Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen

Nachforderung

Tag, an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden

26.06.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Durchführung der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb erfolgt in zwei Schritten:

Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Schritt 2: Aufforderung an ausgewählte Bewerber zur Abgabe eines Angebotes

Das Vergabeverfahren wird mit dem Teilnahmewettbewerb initiiert. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs dürfen keine Angebote abgegeben werden. Zur Einreichung der Angebote wird zu einem späteren Zeitpunkt ein separater Projektraum auf der Plattform DTVP erstellt.

Erst in der Angebotsphase ist durch den Bieter ein selbstständig vom Bieter zu erstellendes und einzureichendes Bearbeitungskonzept, welches die Grundlage der inhaltlich-organisatorischen Abwicklung des Vertrages bildet, vorzulegen.

Das Bearbeitungskonzept muss folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen:

1. Projektorganisation/Bauablauf

- Fachliche und organisatorische Aufgabenzuordnung (Projektteam entsprechend Qualifikation und Erfahrung der Teammitglieder sowie Vertretungsregelung)
- Organisation des Bauablaufes (u.a. räumlich und zeitlich (Bauzeitenplan) zur Erreichung der Projektziele (insbesondere Einhaltung Terminplan))
- Baustellenmanagement (u.a. Einrichtung von Schwarz-/Weißbereichen, Material- und Abfalllagerflächen, Verkehrswegen, Sicherstellung der Medienversorgung (Strom, Wasser), Koordination bei parallel stattfindenden Arbeiten (z. B im Bereich HE Neutra))
- Kapazitätsplanung (u.a. Baufortschritt, paralleler Arbeitsbereiche, spezifischer Fachkunde, Vorhaltung ausreichend qualifizierter Fachkräfte und geeigneter Maschinen und Geräte)
- Koordination einbezogener Nachunternehmer (u.a. Prüfung von Sachkundenachweisen, Koordination und Kontrolle der Nachunternehmerleistungen)

2. Arbeits- und Anwohnerschutz

- Darstellung der konkret vorgesehenen Umsetzung der Maßnahmen zum Arbeits- und Anwohnerschutz und der Grundstücksnachbarn (Berlin Chemie, Roller etc.)
- Havarie- und Notfallpläne

3. Verfahrensdurchführung

- Umsetzungskonzept für die einzelnen Schwerpunktbereiche (u.a. Abbruch, Entsiegelung, Tiefenenttrümmerung, Bodenabtrag und -umlagerung)
- Vorgehensweise diverse Schadstoffsanierungsarbeiten (u.a. mit Darstellung Qualitätssicherung, Einrichtung/Zugang S-W-Bereich, Einsatz von Geräten, Umfang maschinelle/händische Sortierung)

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Vergabekammer des Bundes
Bonn
Deutschland
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