Mit dem Angebot ist ein Bearbeitungskonzept vorzulegen. Das Bearbeitungskonzept ist nicht deckungsgleich mit dem im Zuge des Teilnahmewettbewerbs einzureichenden Entsorgungskonzept. Das Bearbeitungskonzept ist ein selbstständig vom Bieter zu erstellendes und einzureichendes Dokument, welches die Grundlage der inhaltlich-organisatorischen Abwicklung des Vertrages bildet.
Das Bearbeitungskonzept muss folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen:
a) Projektorganisation / Bauablauf
- fachliche und organisatorische Aufgabenzuordnung im Projektteam entsprechend Qualifikation und Erfahrung der Teammitglieder sowie Vertretungsregelung
- Organisation des Bauablaufes (räumlich und zeitlich) zur Erreichung der Projektziele (insbesondere Einhaltung Terminplan)
- Baustellenmanagement
- Kapazitätsplanung
- Koordination einbezogener Nachunternehmer
b) Arbeits- und Anwohnerschutz
- Darstellung der konkret vorgesehenen Umsetzung der Maßnahmen zum Arbeits- und Anwohnerschutz
- Havarie- und Notfallpläne
c) Verfahrensdurchführung
- Umsetzungskonzept für die einzelnen Schwerpunktbereiche (Abbruch, Entsiegelung,
- Tiefenenttrümmerung, Bodenabtrag und -umlagerung)
- Vorgehensweise diverse Schadstoffsanierungsarbeiten
- Besonderheiten bei der Arbeit im Bereich der ehemaligen Gerbgruben
In dem Zuschlagskriterium "Bearbeitungskonzept" können maximal 120 Punkte erreicht werden.
Der Bieter hat mit dem Angebot ein Bearbeitungskonzept zur vorgesehenen Projektabwicklung einzureichen. Die Inhalte des Konzeptes gelten rechtlich als Zusicherungen des Bieters.
Das Bearbeitungskonzept muss für die Erreichung der Maximalpunktzahl die zur Bewertung notwendigen Ausführungen in der für die Maximalbewertung je Unterkriterium erforderlichen Qualität enthalten.
Die Bewertung des Konzeptes erfolgt mittels folgender Unterkriterien:
- Projektorganisation / Bauablauf (Wichtung: 10 %)
- Arbeits- und Anwohnerschutz (Wichtung: 15 %)
- Verfahrensdurchführung (Wichtung: 15 %)
Detaillierte Ausführungen zur Bewertung der Unterkriterien sind in Anlage L enthalten.
Je Unterkriterium ist entsprechend der Bewertungsmatrix eine Maximalpunktzahl von 3 Punkten erreichbar. Die im jeweiligen Unterkriterium erreichten Punkte werden entsprechend der in Anlage L bekannt gegebenen prozentualen Wichtung im Kriterium Bearbeitungskonzept gewichtet (bspw. 2 erreichte Punkte im Unterkriterium mit 10 % Wichtung: 2 Punkte x 10= 20 gewichtete Punkte). Die in den drei Unterkriterien erreichten Punkte werden addiert.
Insgesamt ist die Erreichung von maximal 300 Punkten möglich.
Die in den Kriterien erreichten Punkte werden addiert.
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Insofern zwei Bieter dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen, erhält der Bieter den Zuschlag, der die höhere Punktzahl im Zuschlagskriterium "Bearbeitungskonzept zur vorgesehenen Projektabwicklung" erreicht