Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf
Verlangen Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen.
Wenn das Leistungsverzeichnis Arbeitsstellensicherungsarbeiten enthält: Auf gesondertes
Verlangen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für
erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von Straßen (MVAS)".
Wenn das Leistungsverzeichnis Markierungsarbeiten enthält: Auf gesondertes Verlangen
Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungsarbeiten gemäß
"Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen
(ZTV M)", bei ausländischen Bietern wird ein gleicher Qualifikationsnachweis verlangt.
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren
Nachunternehmer und Verleiher von
Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind