Das Projekt umfasst ist die Umgestaltung des Drosteiparks und der Straße am Drosteipark in Pinneberg (2 Lose). Für die Umgestaltung wurden die übergeordneten Themen Funktionalität, Klimaanpassung und Denkmalschutz als inhaltliche Schwerpunkte festgelegt. Das übergeordnete Ziel ist es, den Park zu einem attraktiven Aufenthaltsort für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen umzugestalten. Eine besondere Bedeutung kommt dabei insbesondere dem Spielplatzbereich zu. Im Ergebnis soll eine integrierte, naturnahe, klimawandelangepasste, biodiverse und multifunktionale Gestaltung für den Drosteipark entstehen. Da der Drosteipark als Kulturdenkmal eingestuft ist, sind für das Gesamtkonzept und die daraus resultierenden Teilprojekte Genehmigungen der Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Los 1: Freianlagen gem. § 39 und Anlage 11 HOAI 2021. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Neugestaltung des Drosteiparks in Pinneberg. Die zu vergebenen Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.
Los 2: Verkehrsanlagen gem. § 47 und Anlage 13 HOAI 2021.Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Neugestaltung der Straße am Drosteiparks in Pinneberg. Die zu vergebenen Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.
Bewertet wird das Honorarangebot gemäß den geforderten Leistungsphasen inklusive besonderer Leistungen, Zuschlägen und Nebenkosten (gem. Preisblatt).
Die Berechnung der Honorarpunktzahl erfolgt nach Interpolation: die niedrigste angebotene Honorarsumme erhält 40 Punkte. Die übrigen Angebote werden im Verhältnis zur Abweichung von der niedrigsten angebotenen Honorarsumme proportional geringer mit Punkten bewertet. Beispiel: Eine Honorarsumme, die 10% über der niedrigsten angebotenen Honorarsumme liegt bekommt 10% weniger Punkte und erhält somit 36 Punkte.
Das Kriterium wird auf Grundlage eines einzureichenden Konzeptes zur Projektumsetzung bewertet.
Bewertet wird die Beschreibung der geplanten Umsetzung des Planungsauftrages insbesondere im Hinblick auf Koordination, Kommunikation, notwendige Abstimmungen, Zeitplanung, Kosten, Kostenverfolgung, Berücksichtigung notwendiger Richtlinien und sonstiger Belange, sowie inhaltliche Auseinandersetzung mit dem geforderten Leistungsumfang.
Bei der Bewertung werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:- Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Darstellungen.- Nachvollziehbarkeit der nach der Expertise und den Erfahrungen des Bieters erkennbaren besonderen Herausforderungen.- Nachvollziehbarkeit der verbindlichen Zeitplanung unter Hervorhebung der nach der Expertise und den Erfahrungen des Bieters erkennbaren möglichen kritischen Punkten und Verzögerungen.- Nachvollziehbarkeit der Darstellung von möglichen Risiken (wirtschaftlich, technisch, zeitlich und rechtlich), die nach der Expertise und den Erfahrungen des Bieters bei der Projektumsetzung besonders relevant werden können.
Bewertet werden die berufliche Qualifikation und Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der Projektleitung und die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren.
Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates vorliegt.
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer.
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter den Abschnitten "Eignung zur Berufsausübung", "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags muss das von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden, das über die Plattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.