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Verfahrensangaben

Aufzugsanlagen

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Ammerland - Eigenbetrieb Immobilienbetreuung
03451-0-67
Ammerlandallee 12
26655
Westerstede
Deutschland
DE946
Vergabe
vergabe@ammerland.de
+49 448856-1500

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131150
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45313100-5
42416100-6
42416110-9
42419510-8
42419520-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Projekt:
Das Projekt Klinikneubau "Gesundheitsquartier Ammerland" umfasst einen in mehrere Baukörper gegliederter Baukomplex entlang der
Langen Straße von insgesamt ca. 256m Länge und ca. 64m Tiefe mit bis zu 6
Vollgeschossen. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen.

Das Ensemble ist modular aufgebaut basierend auf einem 8m-Grundraster aus
Einheiten von ca. 32m Breite und 48 m Tiefe mit einer vorgelagerten Zone für
Pflegezimmer, Arkaden, Filterbereiche von ca. 8 m Tiefe auf der Ostseite (Lange
Straße) und einer vorgelagerten Magistrale auf der Westseite, die auch die
Anschlüsse an den Bestand sichert, mit Erschließungsflächen, Treppen- und
Aufzugskernen, Anschlussbauwerken und Sonderflächen.

Aufzugsanlagen
Für das Gesundheitsquartier sind die Aufzugsanlagen zu liefern und betriebsfertig zu montieren.

Es werden insgesamt 12 Aufzüge benötigt. 3 davon sind Einzelaufzüge mit einer Tragfähigkeit von 3.200 kg und die verbleibenden 9 Stück werden durch 3 3-er Gruppenaufzüge mit einer Tragkraft von 2.500 kg gebildet.
Bei einer der 3 Gruppen werden die Aufzüge als Durchlader ausgebildet. Der höchste Aufzug weist eine Förderhöhe von 30,58m auf und soll während der Bauphase als Bauaufzug hergerichtet werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Aufzugsanlagen
Für das Gesundheitsquartier sind die Aufzugsanlagen zu liefern und betriebsfertig zu montieren.

Es werden insgesamt 12 Aufzüge benötigt. 3 davon sind Einzelaufzüge mit einer Tragfähigkeit von 3.200 kg und die verbleibenden 9 Stück werden durch 3 3-er Gruppenaufzüge mit einer Tragkraft von 2.500 kg gebildet.
Bei einer der 3 Gruppen werden die Aufzüge als Durchlader ausgebildet. Der höchste Aufzug weist eine Förderhöhe von 30,58m auf und soll während der Bauphase als Bauaufzug hergerichtet werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
15
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lange Straße 38
26655
Westerstede
Deutschland
DE946

Die hier ausgeschriebenen Aufzugsanlagen sind auf dem Klinikgelände der Ammerland-Klinik (Lange Str. 38, 26655 Westerstede) zu erbringen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Das Zuschlagskriterium ist der Preis.

Zuschlagskriterium

Preis

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1.
Soweit Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert werden, sind sie - soweit sie nicht in deutscher Sprache verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
2.
Wegen der geforderten Angaben (Nachweise, Erklärungen) wird auf § 6b EU VOB/A Bezug genommen.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Nachweis gem. § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A Eigenerklärungen, wenn diese auf dem Formblatt 124 ("Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen") abgegeben werden.
3.
Bieter, die wegen § 6b EU Abs. 3 VOB/A keinen Nachweis führen müssen, haben der Vergabestelle
- darüber Auskunft zu erteilen, bei welcher konkreten Datenbank welche Informationen abrufbar sind
oder
- konkrete Angaben dazu machen, im Rahmen welcher Verfahren die Unterlagen eingereicht worden sind.

4.
Vom Bieter werden folgende Erklärungen verlangt (vergl. auch Formblatt 124):
a) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle
b) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
c) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen (und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A) sowie Erklärung, ob der Bieter aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
d) Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
e) Erklärung, ob der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
f) Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
g) Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde.

h) Ausländische Bieter haben zu Ziffn. 4a bis 4 g vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen.
i) Präqualifizierte Bieter können sich auf die Eintragungen im Präqualifikationsverzeichnis berufen, soweit dort entsprechende Eintragungen (und Nachweise) vorhanden sind (ob das der Fall ist, muss der Bieter jeweils selbst prüfen).

5.
Soweit Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und Zuverlässigkeit ebenfalls geprüft. Insoweit wird auf die Ziffn. 6 und 7 des Formblatts 212 EU ("Teilnahmebedingungen EU") hingewiesen (mit der Korrektur, dass es im Formblatt 212 EU unter Ziff. 7.1 nicht heißen soll "Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind ....", sondern "Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind ...."). Soweit für beabsichtigte Nachunternehmer von der Vergabestelle eine "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angefordert wird, ist die Erklärung auf S. 1 des Formblattes 124 unter "Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind" unbeachtlich und gilt als nicht gefordert und als nicht abgegeben.
Mindestanforderungen, die an den Bieter gestellt werden, gelten nicht für dessen benannte Nachunternehmer.
Für jeden benannten Nachunternehmer ist auf Verlangen der Vergabestelle die "Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG" vorzulegen.

6.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, wird von Seiten des Auftraggebers verlangt, dass der Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4

Größe der Unternehmen

4

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote