Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens zwei vergleichbare unternehmensbezogene Referenzen aus den letzten fünf Jahren einzureichen.
Mindestanforderung Leistungsinhalt: Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie mindestens eine der folgenden Leistungen der Krisenkommunikation umfasst:
- Strategische Analyse kommunikativer Risiken oder
- Erarbeitung eines Krisenkommunikationskonzepts oder
- Begleitung operativer Krisenkommunikation.
Der Bewerber hat für jede Referenz einen Ansprechpartner (mindestens Name und E-Mail-Adresse) anzugeben. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bewerber mit der Prüfung der vorgelegten Referenzen einverstanden.
Aus den Referenzangaben muss nachvollziehbar sein, ob und in welchem Umfang die Leistungen als Eigenleistung, unter Einsatz von Nachunternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden.
Der Bieter hat in der Referenzbeschreibung zudem darzustellen, wie hoch die kommunikative Komplexität des Projekts war und welche Eskalationsdynamiken bestanden (z. B. öffentliche/mediale Aufmerksamkeit, Dynamik der Lage, Änderungsfrequenz von Botschaften, Reaktions- und Entscheidungsdruck).