Die Stadtwerke Ditzingen GmbH & Co. KG (nachfolgend "SWD" oder "Auftraggeberin") sind einkommunales Versorgungsunternehmen mit Sitz in Ditzingen, Baden-Württemberg. Als eines der jüngsten VollstadtwerkeDeutschlands übernehmen die SWD die Versorgung von Industrie, Gewerbe und Privathaushalten mit Strom, Gas,Wärme und Wasser sowie den Betrieb des Abwassersystems und der Straßenbeleuchtung. Die SWD sind gemäß § 100GWB als Sektorenauftraggeberin im Bereich der Wärmeversorgung (§ 102 GWB) tätig. Die Stadt Ditzingen liegt imBundesland Baden-Württemberg, grenzt an den Nordwesten Stuttgarts und zählt rund 25.000 Einwohner. Im Nordostender Stadt entsteht derzeit das neue Baugebiet "Ob dem Korntaler Weg". Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 8,6 haund wird sich von einer landwirtschaftlich genutzten Fläche zu einem überwiegend durch Wohnen geprägten Quartierentwickeln. Geplant sind ca. 146 Wohneinheiten in Einzelhäusern und verdichteten Einzelhäusern sowie 154Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Ergänzt wird das Quartier durch eine Kindertagesbetreuungseinrichtung. ImRahmen ihrer kommunalen Daseinsvorsorge planen die SWD, in diesem Gebiet ein innovatives und zukunftsfähigesWärmenetz zu errichten und zu betreiben. Ziel ist es, insbesondere den Geschosswohnungsbau sowie dieKindertagesstätte mit regenerativ erzeugter Wärme zu versorgen, dazu soll eine neue Energiezentrale in Form einerContainerlösung entstehen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, auf den Baugrundstücken eine Energiezentrale mit einerfreistehenden PV-Fassade zu errichten die über eine Transportleitung ein Neubaugebiet optimal und zeitgemäß mitWärme zu versorgen. Das Bauvorhaben selbst ist in 4 Lose unterteilt. Kern des Bauvorhabens ist dieErrichtung einer Energiezentrale die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist (Los 1). Über die Leistungen des Los 1hinaus sind für das Bauvorhaben eine verkehrsmäßige Erschließung und eine Medienanbindung erforderlich, die mit denLosen 2, 3 und 4 gesondert beauftragt werden. Die Lose 2,3 und 4 werden gesondert ausgeschrieben. Für dieErrichtung des Bauvorhabens erhält die Auftraggeberin eine von Vorgaben für die Umsetzung abhängige Förderung ausFördermitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und aus Mitteln der europäische Aufbau undResilienzfazilität (ARF) über den Deutschen Aufbau und Resilienzplan (DARP) für förderfähige Maßnahmen im Rahmeneines Neubaus eines Wärmenetzsystems (Modul II). Die Einhaltung der Vorgaben aus dem Förderbescheid ist zurRealisierung des Vorhabens zwingend erforderlich. Die Leistung ist so zu planen und auszuführen, dass zu Beginn derHeizperiode im Herbst 2026 das Neubaugebiet sowie daran angrenzende Bestandsgebiete ausreichend mit Wärmeversorgt werden kann.
Der hier ausgeschriebene Auftrag betrifft das Los 4. Los 4 betrifft Rohr-, Kabelzug- und Tiefbauarbeiten für die Verlegung von Fernwärme-, Wasser-, Abwasser- und Stromleitungen.
Um das geplante Neubaugebiet "Ob dem Korntaler Weg" optimal und zeitgemäß mit Wärme zu versorgen,planen die Stadtwerke Ditzingen die Errichtung der Energiezentrale "Langes Land". Als wesentliche Energieträger sollenzur Wärmeerzeugung Strom, Pellets und Umweltenergie sowie Erdgas zur Spitzenlastdeckung eingesetzt werden.Hiermit soll die Versorgung des zukünftigen Fernwärmenetzes im Gebiet gewährleistet werden. Los 4 umfasst die Umsetzung der Medienanbindung der Energiezentrale.Für die Inbetriebnahme und den Betrieb der Energiezentrale ist die Anbindung an das bestehende Fernwärmenetz sowie an die erforderlichen Versorgungsmedien zwingend erforderlich. Zu diesem Zweck sind Erd- und Leitungsbauarbeiten zur medientechnischen Anbindung der Energiezentrale vorgesehen (Fernwärme, Strom, Wasser und Abwasser).Die Baumaßnahme ist über öffentliche Verkehrswege erreichbar und befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Ditzingen, parallel zur Münchinger Straße K 1704.
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich ausschließlich nach dem niedrigsten Angebotspreis (100%-Preiswertung).
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich ausschließlich nach dem niedrigsten Angebotspreis (100%-Preiswertung)
Die Auftraggeberin bietet allen interessierten Bietern die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung. Termine zur Besichtigung des Ortes werden ausschließlich über die Vergabeplattform vereinbart. Die Ortsbesichtigung wird protokolliert. Das Protokoll wird dem jeweiligen Bieter zur Verfügung gestellt. Fragen werden bei der Besichtigung nicht verbindlich beantwortet. Bieterfragen sind über die Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Zielvorgabe, für die in Los 4 ausgeschriebene Bauleistung ist, dass die Medienanbindung bis zum 21.09.2026 vollständig betriebsbereit erstellt wird, um dadurch die vollständige Betriebsbereitschaft der Gesamtanlage rechtzeitig zum Beginn der Heizperiode 2026 zu gewährleisten. Geplanter Baubeginn der Medienleitungen ist der 4. Mai 2026 (KW 19).
Für die Errichtung des Bauvorhabens erhält die AG eine von Vorgaben für die Umsetzung abhängige Förderung aus Fördermitteln des BMWE und aus Mitteln der europäische Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) über den Deutschen Aufbau und Resilienzplan (DARP) für förderfähige Maßnahmen im Rahmen eines Neubaus eines Wärmenetzssystems.
Die Auftraggeberin schreibt den Auftrag (Los 4) im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 13 Abs.1, § 14 SektVO aus. Die Auftraggeberin lässt Nebenangebote nicht zu, § 33 Abs. 1 SektVO. DieAuftraggeberin lässt weitere Hauptangebote nicht zu.
Das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH, Unter den Linden24, 10117 Berlin, durchgeführt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich nur über die Vergabeplattform, es sei denn, die Auftraggeberin lässt aus Sachgründen eine andere Kommunikationsform zu (z.B. Bietergespräche während der Verhandlungen).
Sieht sich ein Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann vondem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. § 160 Abs. 3 GWB regelt die Unzulässigkeit eines Antrages auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens. § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf derFrist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellungder Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AGgeschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist aufzehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag desZugangs bei dem betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Auftraggeberin wird die Angebote gemäß§ 51 Abs. 1 SektVO prüfen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO behält sie sich vor, die fehlenden, unvollständigen oder ggf. fehlerhaften Unterlagen nachzufordern. Sie wird von ihrem Recht zur Nachforderung transparent und diskriminierungsfrei Gebrauch machen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungenund andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils beigemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Nachweis der Ausführung zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind im Zeitraum der letzten drei Kalenderjahren (Eigenerklärung). Mindestanforderung: Drei Referenzen
Angaben zu Arbeitskräften Nachweis, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen durch Angabe der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Handelsregisterauszug
Berufsregisterauszug
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Sicherheit für VertragserfüllungSicherheit für Mängelansprüche
Die Bieter verpflichten sich zur Tariftreue undMindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes füröffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).