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Verfahrensangaben

LK St. Wendel Bikesharing

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.02.2026
16.02.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Sankt Wendel
DE 13 82 44 01
Mommstraße 21-31
66606
St. Wendel
Deutschland
DEC06
info@lkwnd.de
06851 8010

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
HRB 74165
10117
Berlin
Deutschland
DE300
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Saarlandes
10000000-00108010000001-47
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
+49681501-4994

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60000000-8
31700000-0
72200000-0
34430000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe eines Auftrags zur Errichtung und zum Betrieb eines Fahrradverleihsystems im Landkreis Sankt Wendel

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen des Smart City Projekts des Landkreises Sankt Wendel soll ein stationsbasiertes Bike-Sharing-System eingerichtet werden. Ziel ist die Förderung nachhaltiger Mobilität durch den Betrieb eines digitalen und vernetzten Bike-Sharing-Systems. Bike-Sharing meint hierbei die Möglichkeit frei verfügbare Räder an speziell dafür gedachten Stationen auszuleihen und abzugeben. Die Buchung der Räder erfolgt über eine digitale Buchungssoftware. Mit dieser werden Räder zur Nutzung freigeschaltet und auch wieder zurückgegeben. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises sowie dem beauftragten Anbieter. Das Projekt startet mit einem stationsbasierten Bike-Sharing in der Kreisstadt St. Wendel und der Gemeinde Nohfelden und mit einem Lasten-E-Bike-Sharing in der Gemeinde Namborn. Gegenstand des Auftrags ist die Errichtung und der Betrieb des Bike-Sharing-Systems

Umfang der Auftragsvergabe

420.168,07
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.06.2026
30.11.2027

Verlängerungsoption max. 3 mal um weitere 12 Monate

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
St. Wendel
Deutschland
DEC06

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Kennzahl P wird anhand des Preisblatts (Anlage 04) berechnet.
Es wird eine Preisobergrenze von 500.000 Euro (brutto) festgesetzt. Angebote deren Angebotspreis über der Preisgrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter kann hier maximal 250 Wertungspunkte erreichen.
Das Angebot mit dem niedrigstes Gesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 250 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte
Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert:
P=(2- PA/Pmin)*250

PA = Preis des jeweiligen Angebotes
Pmin = Preis des niedrigsten Angebotes
P = Kennzahl P (Gesamtpreis umgerechnet in Wertungspunkte)

PA = Preis des jeweiligen Angebotes
Pmin = Preis des niedrigsten Angebotes
P = Kennzahl P (Gesamtpreis umgerechnet in Wertungspunkte)
Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Die Kennzahl L wird anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage 05) aufgeführten Bewertungskriterien berechnet und geht im Ergebnis zu 50% in die Berechnung des Wertes Z ein. Bei der Ermittlung der Kennzahl L wird die Erfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums im Angebot des Bieters gemäß des Wertungsmassstabs in der Bewertungsmatrix bewertet. Der Bieter reicht mit seinem Angebot entsprechende Konzepte für die auftragsgegenständliche Leistung sowie ein Mitarbeiterprofil für den Projektleiter ein. Die Darstellung des Projektleiters erfolgt mittels Anlage 5b - Vorstellung Projektleiter.
Insgesamt kann der Bieter hier maximal 250 Wertungspunkte erreichen. Die detaillierte Beschreibung und Gewichtung der Einzelkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Die Kennzahl L geht danach mit einer Gewichtung von 50 % in die Berechnung des Wertes Z ein.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Verlängerungsoption max. 3 mal um weitere 12 Monate

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der eingereichten, wertungsfähigen Teilnahmeanträge diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
Es werden - soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt - die drei (3) geeigneten Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl nach der Eignungswertung zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.

Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber nehmen am weiteren Verfahren teil und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber gesondert festgesetzten Angebotsfrist ein Erstangebot einzureichen. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, d. h. ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). Ein Zuschlag auf das Erstangebot wird vom Auftraggeber präferiert.

Das Erstangebot wird daher vollumfänglich anhand der in den Vergabeunterlagen definierten Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Bieter sollten sich nicht darauf verlassen, dass im Rahmen etwaiger Verhandlungen Gelegenheit besteht, unvollständige oder qualitativ unzureichende Angebotsinhalte nachzubessern. Um sicherzustellen, dass das Erstangebot vollständig, eindeutig und wettbewerbsfähig ist, wird den Bietern dringend empfohlen, den Bieterfragenprozess aktiv zu nutzen, insbesondere um etwaige Unklarheiten der Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe zu klären.

Sollten Verhandlungen stattfinden: Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Auftraggeber die einheitlichen Anforderungen gegenüber den Bietern festlegen und konsolidierte, für alle Bieter einheitliche Vertragsbedingungen sowie fortgeschriebene Fassungen von für die Angebotskalkulation relevanten Unterlagen (bspw. aktualisierte Leistungsbeschreibung) vorlegen. Die Bieter werden aufgefordert, auf dieser Basis ein endgültiges Angebot zu einer festgelegten Angebotsfrist abzugeben.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y8LM58D

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die
Vergabekammern des Saarlandes
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681- 501-4994
Fax: 0681- 501-3506
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Unternehmen haben gegenüber dem AG einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
§ 160 Abs. 3 GWB regelt die Unzulässigkeit eines Antrages auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter kommt es nicht an.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Angaben zu dem mit der zu erbringenden Leistung vergleichbaren Leistungen erzielten Umsätze aus den letzten drei Jahren zu machen. Die Angabe dient ausschließlich der Information; ein bestimmter Mindestumsatz wird nicht gefordert.
Hierzu ist das Formblatt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" zu verwenden. Dieses ist von jedem Bewerber/jeder Bewerbergemeinschaft in Textform gem. § 126b BGB über die unter Ziffer 2.3 genannte Vergabeplattform einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung zu erklären, spätestens mit Beginn der Auftragsausführung über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 3 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zu verfügen.
Hierzu ist das Formblatt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" zu verwenden. Dieses ist von jedem Bewerber/jeder Bewerbergemeinschaft sowie dem Drittunternehmen in Textform gem. § 126b BGB über die unter Ziffer 2.3 genannte Vergabeplattform einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Der Bewerber hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis von vergleichbaren Referenzen zu belegen. Hierzu hat der Bewerber Angaben zu den Referenzen im Formblatt "Referenzen" einzutragen. Auch dieses Formblatt ist in Textform gem. § 126b BGB über die unter Ziffer 2.3 genannte Vergabeplattform einzureichen.
Vom Bewerber werden vergleichbare Projektreferenzen zur Errichtung und Betrieb eines stationsgebundenen oder nicht stationsgebundenen Fahrradverleihsystems mit vollautomatischer Entleihe und Rückgabe im öffentlichen Raum gefordert. D.h. es werden Leistungen gefordert, die dem Auftragsgegenstand und Funktionsumfang des Systems nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
1. dem Bewerber,
2. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
3. einem Drittunternehmen, das eine Verpflichtungserklärung mit dem Formblatt "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" bzw. "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" abgegeben hat.
Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die (durch die Referenzen nachgewiesene) einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Mindestanforderungen an jede Referenz
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestens 2 Referenzen im Zeitraum 2022 bis 2025
- Referenz muss ein stationsgebundenes oder nicht stationsgebundenes Fahrradverleihsystem mit vollautomatischer Entleihe und Rückgabe im öffentlichen Raum betreffen, mind. 100 Räder umfassen und erfolgreich in Betrieb genommen worden sein.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist das Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formblatts "Referenzen" zu beschreiben. Bezüglich der Auswahl der Bewerber für die Angebotsphase verweisen wir auf die Auswahlkriterien gemäß der Verfahrensbedingungen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
100,00

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Der Bewerber hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer Mindestanzahl von Mitarbeiter:innen (durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigt) und Ressourcen zu belegen. Hierzu hat der Bewerber die Eigenerklärung im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" in Textform gem. § 126b BGB über die unter Ziffer 2.3 genannte Vergabeplattform einzureichen.
Mindestanforderungen:
- Leitstelle: Mindestens 3 Vollzeitäquivalente
- Fleet-Team (Außen-/Vor-Ort-Personal): Mindestens 3 Vollzeitäquivalente
- Servicefahrzeuge: Mindestens 2

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung