Starkstrom / Fernmeldeanlagen
Das Projekt "Erweiterung Zentral-OP" am Klinikum in Siegen-Weidenau umfasst zum einen die Erweiterung der bestehenden Liegendanfahrt um einen Technikraum und deren zweigeschossige Aufstockung sowie zum anderen den Anbau eines Sterilflurs im 1. OG an den bestehenden OP-Bereich. Im Zuge des Bauvorhabens werden große Bereiche des Zentral-OP und angrenzende Funktionsräume (Technik etc.) kernsaniert und teilweise umstrukturiert. Dabei soll der Zentral-OP um zwei weitere OP-Säle erweitert werden. Die gesamte Baumaßnahme findet im laufenden Krankenhausbetrieb statt, wodurch zum einen mehrere einzelne Bauabschnitte entstehen. Zum anderen müssen Provisorien erstellt werden. Der Bauablaufplan sieht zunächst die Erstellung des Rohbaus der Aufstockung der Liegendanfahrt sowie den Anbau des Sterilflurs in Leichtbauweise vor. Anschließend werden die Liegendanfahrt ausgebaut und im Innenraum die ersten Bereiche umgebaut.
Der laufende Krankenhausbetrieb hat immer Vorrang vor den Baumaßnahmen! Der Krankenhausbetrieb kann daher jederzeit die Unterbrechungen der Baumaßnahme erforderlich machen. Auf die Mitarbeiter und Patienten ist unbedingt Rücksicht zu nehmen. Die mit der Bauleitung jeweils vor Ausführungsbeginn abzuklärenden Vorgaben zur Hygiene sind zu beachten. Auf Sauberkeit und Ordnung ist auf den gesamten Innen- und Außenflächen des Klinikgeländes zwingend zu achten. Die Arbeiten müssen möglichst staub- und geräuscharm durchgeführt werden.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogen Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben oder Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 16a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A). 2. Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis (§ 16a EU Abs. 2 Satz 1 bis 3 VOB/A). 3. Im Falle der Nachforderung sind die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festgelegten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 16a EU Abs. 4 Satz 1 VgV).
Versicherungsbestätigung bzw. Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird:
1. für Personenschäden 2 Mio. EUR2. für Sach- und Vermögensschäden 2 Mio. EUR
Die vorstehenden Mindestdeckungssummen müssen in jedem Jahr zweifach zur Verfügung stehen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Versicherungsbestätigung bzw. Erklärung daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mindestumsatz in Höhe von jeweils 1 Mio. EUR (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zwingend eine vergleichbare Referenz aus den letzten fünf Jahren anzugeben, die folgende Anforderungen kumulativ erfüllen muss:1. Umbau oder Erweiterungsbau eines Krankenhauses im laufenden Krankenhausbetrieb 2. Erbracht und fertigstellt wurden Bauleistungen des Gewerks Elektrotechnik3. Die Schlussrechnungssumme beträgt mindestens 750.000 EUR (netto)Der Nachweis muss prüfbare Angaben (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Baukosten, Leistungsumfang) enthalten.