Es ist beabsichtigt auf dem Grundstück des ehemaligen Karstadtgebäudes in Bremerhaven als "Dritten Ort" eine Stadtbibliothek als "open library" und eine zugehörige Jugendherberge mit Gastronomie und Tagungs- / Veranstaltungsbereich (ggf. als Inklusionsbetrieb), die zugehörige Funktionen der Programmarbeit und als außerschulischer Lernort übernimmt, zu errichten. Gegenstand dieses Verfahrens ist eine Konzession für den Betrieb dieser Jugendherberge. Der ausgewählte Betreiber hat die Funktionen der Programmarbeit und als außerschulischer Lernort zu gewährleisten. Erwartet wird ferner das Erbringen von Dienstleistungen für die "open library". Weitere Informationen ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Projektprogramm für die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen.
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Mietvertrages mit dem Betreiber, der für den Auftraggeber im Rahmen dieser Konzession die Leistungen der Programmarbeit, als außerschulischer Lernort und bei Betrieb der Bibliothek erbringt. Es wird angestrebt, dass der Betrieb als Inklusionsbetrieb geführt wird. Ein Entwurf des Vertrages wird im Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Das Verfahren wird nach den Bestimmungen der Konzessionsvergabeverordnung durchgeführt. Gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 wird das Verfahren an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wenn die Zahl der geeigneten Bewerber die Zahl der vorgesehenen Bieter im Verhandlungsverfahren übersteigt, gelten für die Auswahl der Bieter die folgenden objektiven Kriterien:1. Fähigkeit zum Betrieb einer Jugendherberge mit Gastronomie und Tagungs- / Veranstaltungsbereich (30 Punkte). Ist nach den vorgelegten Nachweisen eine durchschnittliche Fähigkeit zum Betrieb einer Jugendherberge mit Gastronomie und Tagungs- /Veranstaltungsbereich zu erwarten, wird das Kriterium mit 15 Punkten bewertet. Ist ein bessere oder schlechtere Qualität zu erwarten, wird das mit Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Es werden mindestens 1 und maximal 30 Punkte vergeben.2. Fähigkeit zum Betrieb eines außerschulischen Lernorts (25 Punkte)Ist nach den vorgelegten Nachweisen eine durchschnittliche Fähigkeit zum Betrieb eines außerschulischen Lernorts zu erwarten, wird das Kriterium mit 13 Punkten bewertet. Ist ein bessere oder schlechtere Qualität zu erwarten, wird das mit Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Es werden mindestens 1 und maximal 25 Punkte vergeben. 3.Fähigkeit zur Programmarbeit. Ist nach den vorgelegten Nachweisen eine durchschnittliche Fähigkeit zur Programmarbeit zu erwarten, wird das Kriterium mit 13 Punkten bewertet. Ist ein bessere oder schlechtere Qualität zu erwarten, wird das mit Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Es werden mindestens 1 und maximal 25 Punkte vergeben.1. Fähigkeit zum Betrieb eines Inklusionsbetriebes gemäß § 215 Abs. 1 SGB IX. Ist nach den vorgelegten Nachweisen eine durchschnittliche Fähigkeit zum Betrieb eines Inklusionsbetriebes zu erwarten, wird das Kriterium mit 10 Punkten bewertet. Ist ein bessere oder schlechtere Qualität zu erwarten, wird das mit Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Es werden mindestens 1 und maximal 20 Punkte.Weitere Informationen sind dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen, der Teil der Vergabeunterlagen ist. Soweit der Projektant am Verhandlungsverfahren teilnimmt, wird die Vergabestelle zur Herstellung der Chancengleichheit die anderen Bieter über die mit dem Projektanten ausgetauschten Informationen unterrichten sowie angemessene Fristen für den Eingang der Angebote festlegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Es ist ein Auszug aus dem Handelsregister oder einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes vorzulegen.
Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Als Mindestanforderung gilt ein Umsatz von EUR 4.000.000,00 jährlich.
Geeignete Referenzen über den Betrieb von Jugendherbergen mit Gastronomie in den letzten drei Geschäftsjahren. Als Mindestanforderung gilt. dass sich aus den Referenzen die ausreichende Erfahrung für den Betrieb einer Jugendherherberge mit Gastronomie ergibt.
Geeignete Referenzen zu außerschulischen Lernorten. Als Mindestanforderung gilt, dass sich aus den Referenzen die ausreichende Erfahrung ergibt, ein Angebot als außerschulischer Lernort für die Gäste und Besucher der Bibliothek vorzuhalten, dass den pädagogischen Anforderungen genügt. Dieser Nachweis kann durch eine Zertifizierung oder andere geeignete Nachweise erbracht werden.
Geeignete Referenzen zu Programmarbeit in der Jugendherberge. Als Mindestanforderung gilt, dass sich aus den Referenzen die Fähigkeit ergibt, ein Programmangebot für die Gäste der Jugendherberge vorzuhalten, das pädagogischen Anforderungen entspricht.
Referenzen als Inklusionsbetrieb gemäß § 215 Abs. 1 SGB IX.
Es wird ein Mietvertrag geschlossen.
Kaution über drei Monatsmieten
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Mietvertrag