Wettbewerb / Teilnahmewettbewerb:
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nicht offener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EU-weitem Bewerbungsverfahren nach RPW 2013 ausgelobt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch und das Verfahren anonym. Die Ausloberin beabsichtigt in Abhängigkeit von der Qualität der eingereichten Teilnahmeanträge 15 Teilnehmer zum Wettbewerb einzuladen. Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Die Teilnahmeanträge werden entsprechend der als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix bewertet. Die 15 Bewerber, deren Teilnahmeanträge die höchsten Punktzahlen entsprechend der Bewertungsmatrix erzielen, werden zum Wettbewerb eingeladen. Bei mehr als 15 Bewerbern gleicher Qualifikation entscheidet das Los. Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können über die Vergabeplattform herunter geladen werden. Zum Auswahlverfahren zugelassen und gewertet werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsbögen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht gewertet. Bei Bewerbergemeinschaft ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die Bewerbungen sind als PDF-Dokument mit dem Betreff "Realisierungswettbewerb - Neugestaltung Herrenteich Park in Suhl" über die Vergabeplattform fristgemäß und vollständig einzureichen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen des Teilnahmewettbewerbs werden nach Abschluss des Verfahrens nicht an die Bewerber zurückgesandt.
Weitere Bearbeitung:
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, einen Preisträger mit weiteren Planungsleistungen gemäß HOAI 2021 § 39 (Objektplanung Freianlagen) stufenweise mit den Leistungsphasen 2 bis 9 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (1. Stufe: Leistungsphasen 2 bis 4, 2. Stufe: Leistungsphasen 5 bis 9). Die Beauftragung von Leistungen ab Leistungsphase 5 steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der beantragten Zuwendung aus Mitteln des Bundesprogramms "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel".
Es ist beabsichtigt, im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren zunächst mit dem Gewinner Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbracht Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Nachweise der Preisträger:
Im anschließenden Verhandlungsverfahren müssen folgende Nachweise der Teilnahmeberechtigung und Eignung erbracht werden. Die Nennung und Beibringung der erforderlichen Eignungsnachweise hat - auf Verlangen der Ausloberin - erst im Zuge des Verhandlungsverfahrens - also nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens zu erfolgen.
Im Zuge der Einladung zum anschließenden Verhandlungsverfahren wird eine Eignungsprüfung dergestalt durchgeführt, dass vom Gewinner die Vorlage folgender Nachweise gefordert wird (ggf. mit einer möglichen Eignungsleihe gem. § 47 VgV):
-- Büro mit entsprechender Mitarbeiterzahl (mindestens 3 technische Mitarbeiter, inkl. Inhaber, Arbeitsschwerpunkt: Landschaftsarchitektur),
-- Nachweis über jährliche Umsatzerlöse von durchschnittlich mindestens 200.000,00 EUR (Netto, ohne USt.) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Planungsleistungen gem. § 38 ff. HOAI,
-- Nachweis über die erfolgreiche Abwicklung eines vergleichbaren Projekts.
Sollten die angeführten Nachweise binnen angemessener Frist nicht vorgelegt werden können, wird von einer Einladung zum Verhandlungsverfahren abgesehen.