Im Zuge des Modellvorhabens Erfurt Südost sind verschiedene Maßnahmen entlang des Flieses Holzergraben geplant, um diesen klimafreundlich umzugestalten und neu erlebbar zu machen. Zu den Themen der zukünftigen Veränderungen des Holzergrabens gehören die qualitative Aufwertung der Freiräume inklusive befahrbarer und unbefahrbarer Gewässerüberquerungen, die Schaffung neuer Nutzungsmöglichkeiten, wie auch die Verbesserung ökologischer Aspekte des Grabens selbst. Zusätzlich soll die Entwicklung optimierter Verkehrslösungen für den vorhandenen Fuß- und Radweg mit betrachtet werden. Angrenzend an den Holzergraben befindet sich das Bürgerhaus des Stadtteils Melchendorf, dessen Freiflächen ebenfalls im Rahmen der Planung als multifunktionaler barrierefreier Begegnungsort für alle Bewohner umgestaltet werden sollen.Die erforderlichen Planungsleistungen umfassend den ingenieurtechnischen Wasserbau einschließlich Renaturierungsmaßnahmen, den Brückenbau (konstruktiver Ingenieurbau, Tragwerksplanung und Ingenieurtechnische Planung) sowie die Freiflächenplanung mit Planung Verkehrsanlagen und Beleuchtung.Von den vorhandenen Gewässerüberquerungen wird in einem ersten Bauabschnitt die Brücke über den Holzergraben im Westteil des Plangebiets saniert bzw. neu gebaut ( BW 114 "Am Holzergraben"). Die Sanierung / Neubau der anderen Brücken über den Holzergraben kann erst bei Vorhandensein der erforderlichen finanziellen Mittel beauftragt werden.Da für dieses Vorhaben verschiedene Fachplanungsbereiche abgedeckt werden müssen, wird die Vergabe in drei Lose unterteilt:- Los 1 - Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Verkehrsanlagen und Besondere Leistungen- Los 2 - Objektplanung Ingenieurbauwerke Gruppe 3 Wasserbau und Besondere Leistungen- Los 3 - Objektplanung Ingenieurbauwerke Gruppe 6 Brückenbau, Tragwerksplanung und Besondere LeistungenDer zu beauftragende Landschaftsarchitekt soll für die Umsetzung des Gesamtprojekts federführend agieren und einen entsprechenden Koordinierungszuschlag erhalten.Die genaue Eingrenzung des Projektgebiets ist der Anlage Planungsumgriff zu entnehmen. Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 1,25 ha.Die gesamte Fließlänge des Grabens im Plangebiet beträgt 675 m, die Durchschnittsbreite Böschung mit Bachsohle beträgt 7,00 m.Der Kostenansatz für die Maßnahmen im Plangebiet beträgt Brutto:Neugestaltung Freiflächen: 1.720.000. EURWege-/Strassenbau: 847.000 EURBeleuchtung Freiflächen: 54.000 EURStraßenbeleuchtung: 157.500 EURWasserbau, ingenieurbiologische Maßnahmen: 472.500 EURSanierung / Neubau Ingenieurbauwerke Brücke BW 114 "Am Holzergraben": 285.000 EUR
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI 2021:Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 2 Freianlagen nach den §§ 38 bis 40 und Anlage 11 für die Gestaltung der Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 in stufenweiser Beauftragung sowie Abschnitt 4 Verkehrsanlagen nach den §§ 45 bis 48 und Anlage 13 für die Gestaltung der Fuß- undRadwege und der befahrbaren befestigten Flächen im Plangebiet, Leistungsphasen 1-9 in stufenweiser BeauftragungZusätzlich sind folgende Besonderen Leistungen nach § 3 (2) HOAI zu erbringen: Planung Technische Ausrüstung für die Beleuchtung des Plangebiets gemäß §§ 53 bis 56 HOAI; Koordinierungsleistungen für die Abstimmung zwischen Los 1, 2 und 3, Baumschutzkonzept für den Vorentwurf und Entwurf; Überflutungsnachweis unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen; Abfallwirtschaftliche Bewertung; Überwachung der Entwicklungspflege für einen Zeitraum von 2 Jahren; Nutzer- und Öffentlichkeitsbeteiligung (voraussichtlich 2 Termine).Der Umfang der zu beauftragenden Leistungen nach § 39 bzw. 47 beinhaltet in der ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4, in einer zweiten Stufe die Leistungsphasen 5 bis 9.Teil 3 Objektplanung Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke Gruppe 3 Wasserbau §§ 41 bis 44 und Anlage 12 Leistungsphasen 1-9 in stufenweiser Beauftragung sowie Besondere Leistungen (Örtliche Bauüberwachung Planung Ingenieurbauwerke)Teil 3 Objektplanung Ingenieurbauwerke Gruppe 6 Brückenbau §§ 41 bis 44 und Anlage 12 Leistungsphasen 1-9 in stufenweiser Beauftragung sowie Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung §§ 49 bis 52 und Anlage 14 Leistungsphasen 1-6 in stufenweiser Beauftragung. Zusätzlich sind folgende Besonderen Leistungen nach § 3 (2) HOAI zu erbringen: Örtliche Bauüberwachung Planung Ingenieurbauwerke, Erstellung LV + Aufgabenbeschreibung Vermessung, Erstellung LV + Aufgabenbeschreibung Baugrundgutachten
Darstellung der prinzipiellen/bewerbertypischen Herangehensweise an die Planungsaufgabe anhand von Beispielen aus vergleichbaren Projekten, Methodik und wesentliche Arbeitsschritte (in den Ausführungen soll der Bezug zur konkreten Aufgabenstellung hergestellt und die Herangehensweise anhand von realisierten Projekten erläutert werden)Bewerbertypischer Ansatz zur Umsetzung einer wirtschaftlichen Lösung in Bezug auf Herstellungs- und Folgekosten, Ermittlung der Kosten in LP, Aussagen zur Kostenoptimierung in Planungs- und BauphaseZeitbedarf für Leistungsphasen, vorgesehene Maßnahmen zur Einhaltung von Terminzielen für das Vorhaben im Auftragsfalle
Vorstellung des Projektteams, Verfügbarkeit + Präsenz Projektleiter, Bauleiter, Aufgabenverteilung innerhalb des ProjektteamsDarstellung des bewerbertypischen Projekt- und Qualitätsmanagements, Maßnahmen zur Einhaltung von Qualität in Planung und UmsetzungKooperation zwischen OP Freianlagen, Planung Technische Ausrüstung (Beleuchtung) und OP Ingenieurbauwerke in Planung und Realisierung, Koordination der Leistungen mit dem Auftraggeber und den Leistungen anderer Beteiligter
Summe Honorare Grundleistungen nach HOAI einschließlich Umbauzuschlag und NebenkostenHonorar Besondere Leistungen (Summe)Zeithonorar (Summe der Stundensätze bei Wichtung der Sätze Büroinhaber und Angestellte Landschaftsrchitekten / Ingenieure 2-fach, sonstige Büromitarbeiter 1-fach)
Stufenweise Beauftragung nach HOAI Teil 3 Objektplanung Abschnitt 2 § 39 Leistungsphasen 1- 9, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke Gruppe 3 Wasserbau §§ 41 bis 44, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke Gruppe 6 Brückenbau §§ 41 bis 44: siehe Pkt. II.1.4Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise in zwei Stufen. Mit Zuschlag wird zunächst die erste Stufe beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen. Der AN kann aus der stufenweisen Beauftragung oder Nichtbeauftragung keine weitergehenden Vergütungs- oder Schadenersatzansprüche ableiten.Folgende Stufen sind vorgesehen:Stufe 1: LP 1 (Grundlagenermittlung) - LP 4 (Genehmigungsplanung)Stufe 2: LP 5 (Ausführungsplanung) - LP 9 (Objektbetreuung)Die Beauftragung der Objektplanung Verkehrsanlagen und der Fachplanungen Tragwerksplanung und Planung Technische Ausrüstung erfolgt parallel stufenweise.
Zweistufiges Verfahren:1. Stufe Teilnahmewettbewerb2. Stufe Verhandlung
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von RechtsbehelfenEs wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.