Der Bieter hat den Nachweis von drei, durch ihn selbst gebauten/ errichteten Referenzanlagen in Bezug auf die Beckenwasseraufbereitung mit "Druck-Anschwemm-Filtertechnik" zu erbringen.. Die drei Referenzanlagen müssen in den letzten fünf Jahren errichtet worden sein. Die Referenzangaben haben mit der vollständigen Angabe der Adresse des Bauherren und der Adresse des Objektes, wo die Anlage verbaut wurde, zu erfolgen. Erfolgt die vorgenannte Referenzangabe nicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.