Erstellung eines interkommunalen Starkregenrisikomanagements für die Stadt Adelsheim, die Stadt Osterburken, die Stadt Ravenstein sowie die Gemeinden Rosenberg und Seckach nach dem Leitfaden Starkregenrisikomanagement Baden-Württemberg.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung eines interkommunalen Starkregenrisikomanagements für die Stadt Adelsheim, die Stadt Osterburken, die Stadt Ravenstein sowie die Gemeinden Rosenberg und Seckach entsprechend den Vorgaben des Leitfadens Starkregenrisikomanagement Baden-Württemberg.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die hydrodynamisch-numerische Modellierung von Oberflächenabflüssen, die Erstellung von Starkregengefahrenkarten, die Durchführung einer Risikoanalyse einschließlich der Erstellung von Risikosteckbriefen sowie die Entwicklung eines kommunalen Handlungskonzepts zur Starkregenvorsorge.
Darüber hinaus sind die interkommunale Projektkoordination, die Abstimmung mit den beteiligten Kommunen und Fachbehörden, die Durchführung der erforderlichen Beteiligungs- und Informationsformate sowie die fachgerechte Dokumentation der Ergebnisse Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Leistung ist für die Stadt Adelsheim, die Stadt Osterburken, die Stadt Ravenstein sowie die Gemeinden Rosenberg und Seckach zu erbringen. Der Leistungsort umfasst das Gebiet aller beteiligten Kommunen. Besprechungen, Ortsbegehungen, Workshops und Abstimmungstermine finden bedarfsabhängig bei den beteiligten Auftraggebern statt. Im Übrigen erfolgt die Bearbeitung in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers.
Das Zuschlagskriterium "Preis" nach Abs. 2 wird auf Grundlage des Wertungspreises gemäß dem als Anlage 5 beigefügten Preisblattes wie folgt gewertet: a. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die volle Punktzahl (300 Punkte). b. Die anderen Angebote erhalten umgekehrt prozentual nach ihrem Abstand zum Bestbieter jeweils entsprechend weniger Punkte (Lineare Interpolation).
Im Fach- und Methodikkonzept ist die grundsätzliche Herangehensweise an das Projekt darzustellen, vorzugsweise anhand eines Referenzprojekts. Das Konzept soll insbesondere Ausführungen enthalten zu:- (Geo-)Datenmanagement und Datengrundlagen,- Vorgehen bei der Gefährdungsanalyse einschließlich Datenerfassung (Kartierung), Modellierungsansatz und Berücksichtigung abflussrelevanter Strukturen,- Vorgehen bei der Risikoanalyse einschließlich Schadensabschätzung und Erstellung der Risikosteckbriefe,- Entwicklung des Handlungskonzepts (Vorgehen bei dem Thema Erosion und landwirtschaftliche Maßnahmen, Vorgehen bei Kommunikationskonzept inkl. Kartenveröffentlichung, Öffent-lichkeitsarbeit und Bürgerworkshops, Kooperation mit der Flurneuordnung)- Workflow der Bearbeitung sowie Qualitätssicherung.
Einzelheiten sind Ziffer 20 Abs. 4 des Ersten Verfahrensbriefs zu entnehmen.
Im Organisations- und Projektstrukturkonzept ist darzustellen, wie der Bieter die organisatorische Umsetzung des Projekts sicherstellt. Das Konzept soll insbesondere folgende Aspekte enthalten:- Darstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams einschließlich Projektleitung, stellvertretender Projektleitung sowie weiterer Projektmitglieder,- Darstellung der Projektorganisation einschließlich Organigramm und Aufgabenverteilung,- Beschreibung der Kommunikations- und Abstimmungsstrukturen mit den Auftraggebern,- Konzept zur Koordination des interkommunalen Projektverbundes,- Darstellung der vorgesehenen Kommunikations- und Berichtswesenstruktur,- Konzept zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Workshops,- Darstellung der Termin- und Ablaufplanung einschließlich Meilensteinen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Das Zuschlagskriterium 2.3 "Erfahrung Projektteam" wird anhand der persönlichen Erfahrung der benannten Projektleitung, der stellvertretenden Projektleitung sowie eines eingesetzten Projektmitarbeiters bewertet.
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der VgV durchgeführt. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb. Die zweite Stufe ist das Verhandlungsverfahren, an dem nur die ausgewählten Bewerber teilnehmen.
Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Teilnahmeformulars einzureichen. Das Teilnahmeformular sowie die weiteren Vergabeunterlagen sind unter der in dieser Bekanntmachung genannten URL unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig elektronisch verfügbar.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über das in dieser Bekanntmachung genannte Vergabeportal in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
Die Auftraggeber werden die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auffordern. Die übrigen Bewerber werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorgaben über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
Sämtliche in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sollen vollständig mit dem Teilnahmeantrag bzw. - soweit sie erst die Angebotsphase betreffen - mit dem Angebot eingereicht werden. Werden angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss führen.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal und innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Frist zu stellen. Die Beantwortung erfolgt durch Einstellung der Antworten im Vergabeportal. Bewerber und Bieter haben das Vergabeportal regelmäßig auf Mitteilungen und Aktualisierungen zu prüfen.
Der Auftrag dient der Erstellung eines interkommunalen Starkregenrisikomanagements nach dem Leitfaden Starkregenrisikomanagement Baden-Württemberg. Ziel ist die Ermittlung und Bewertung von Starkregengefahren sowie die Entwicklung kommunaler Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zur Erhöhung der Klimaresilienz der beteiligten Kommunen.
Die Bewerber/Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Aufraggebern nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Auftraggeber behalten sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Nachweis über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage der Kopie des Registerauszuges nicht älter als drei Monate (Teilnahmeformular B.II)
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden entweder durch eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 12 Monate) oder eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Versicherung auf erstes Anfordern gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV (Teilnahmeformular C.I).
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Teilnahmeformular C.II). Im Durchschnitt der drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) wird ein Mindestumsatz von 400.000 EUR pro Jahr vorausgesetzt. Für die Auswahlbewertung werden nur Umsätze berücksichtigt, die über dem Mindestniveau liegen. Die Auftraggeber behalten sich vor, die angegebenen Umsatzzahlen durch Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Jahresabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters) zu überprüfen. Gewichtung mit 15 %, maximal erreichbare Punktzahl = 5:5 Punkte: 650.000 EUR oder mehr4 Punkte: 600.000 EUR oder mehr3 Punkte: 550.000 EUR oder mehr2 Punkte: 500.000 EUR oder mehr1 Punkt: mehr als 400.000 EUR0 Punkte: 400.000 EUR oder weniger
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Teilnahmeformular D.I). Im Durchschnitt der drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) wird eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl (Vollzeitäquivalent) von mindestens 6 Mitarbeitern inklusive Führungskräften vorausgesetzt. Gewichtung mit 15 %, maximal erreichbare Punktzahl = 5:5 Punkte: 10 oder mehr VZÄ4 Punkte: 9 bis unter 10 VZÄ3 Punkte: 8 bis unter 9 VZÄ2 Punkte: 7 bis unter 8 VZÄ1 Punkt: mehr als 6 bis unter 7 VZÄ0 Punkte: 6 oder weniger VZÄ
Nachweis des Einsatzes von qualifiziertem Personal gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV. Hierzu sind mindestens 4 Fachkräfte zu benennen, die über einschlägige Fachkenntnisse im Bereich der hydraulisch -hydrologischen Starkregenmodellierung verfügen (Teilnahmeformular D.II).
Nachweis der LUBW-Standardreferenz Starkregenrisikomanagement als Mindestanforderung: Der Bewerber hat nachzuweisen, dass das Unternehmen, das im Auftragsfall die Modellierung der Starkregengefahrenkarten durchführt, erfolgreich am Standardreferenzverfahren Starkregenrisikomanagement der LUBW teilgenommen hat. Der Nachweis ist durch Vorlage des entsprechenden Referenzschreibens der LUBW zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern genügt es, wenn dasjenige Unternehmen den Nachweis erbringt, das die Modellierung der Starkregengefahrenkarten tatsächlich ausführt (Teilnahmeformular D.III).
Mindestens zwei Unternehmensreferenzen über in den letzten 5 Jahre ausgeführte Projekte, die mit diesem Auftrag vergleichbar sind gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV. Die Auftraggeber werden bei der Prüfung vier Referenzaufträge heranziehen. Voraussetzung für die Wertungsfähigkeit der Referenzen ist, dass es sich um Referenzen des Bewerbers oder des zur Eignungsleihe eingebundenen Nachunternehmers handelt. Jede Referenz wird zur Erfüllung dieser Eignungsvorgabe mit maximal 5 Punkten und 25 % bewertet. Die maximale Punktezahl in diesem Eignungskriterium kann mit vier Referenzen, die jeweils alle Kriterien erfüllen (5 Punkte), erreicht werden. Gewichtung mit 70 %, maximal erreichbare Punktzahl = 5. Bewertet wird die Erfüllung der folgenden Anforderungen (Teilnahmeformular D.IV):1 Punkt: Die Referenzleistung umfasste die hydrodynamisch-numerische Modellierung von Oberflächenabflüssen zur Erstellung von Starkregengefahrenkarten.1 Punkt: Die Referenzleistung betraf ein Untersuchungsgebiet (weitestgehend unbebaut) mit einer Mindestgröße von 200 km².1 Punkt: Die Referenzleistung umfasste ein modelliertes Siedlungsgebiet mit einer Mindestgröße von 5 km².1 Punkt: Die Referenzleistung wurde nach dem Leitfaden Starkregenrisikomanagement Baden-Württemberg (LUBW) oder einem vergleichbaren landesseitigen Leitfaden durchgeführt (andere Referenz als die Standardreferenz nach Ziffer C.III)1 Punkt: Die Referenzleistung beinhaltet eine interkommunale Zusammenarbeit von mindestens 3 Kommunen.