Die große Kreisstadt Germering verfolgt die Planung eines Wärmenetzsystems in Kooperation mit den Stadtwer-ken München (SWM) gemäß der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Dazu liegen entsprechende politische Beschlüsse vor.Zunächst soll die Machbarkeit eines Fernwärmenetzes im Stadtgebiet mit vorrangig geothermaler Energiebereitstellung näher untersucht werden. Die Untersuchungen erfolgen gemäß der Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 1. Ein entsprechender Förderantrag ist am 12.02.2025 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht worden.Der Planungsumfang entspricht den HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung). Es sollen die bestehenden Grundlagen und Vorüberlegungen konkretisiert und detailliert werden sowie mögliche Ausbauszenarien aufgestellt werden. Mit fortschreitenden Planungsphasen werden die Szenarien detaillierter untersucht und reduziert, bis eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vor-gehen vorliegt.Den Untersuchungsumgriff bildet das gesamte Gebiet der Stadt Germering. Als Datengrundlage sollen im Wesent-lichen der bereits erstellte Energienutzungsplan (ENP; Institut für Systematische Energieberatung, Hochschule Landshut, 2021) und extern erworbene Daten eines gebäudescharfen Wärmekatasters herangezogen werden.
Die Aktivitäten werden in eine interkommunale Kooperation im Bereich der Wärmegewinnung mittels Tiefenge-othermie eingebunden.Im LV geht es um den Aufbau eines flächendeckenden Wärmenetzes in der Stadt Germering und die Errichtung eines interkommunalen Leitungsverbundes, zur Einkopplung von Wärme aus der Geothermie von der externen Geothermiegesellschaft (Zukunftswärme M West). Das Thema Redundanz, Spitzenlastabdeckung und Speiche-rung ist hingegen zu beleuchten. Bestehende Fernwärmenetzinfrastruktur ist zu berücksichtigen.Einen groben Überblick über das Projekt entnehmen Sie den Anlagen insbesondere der BEW-Projektskizze.Die Planung einer Tiefengeothermieanlage ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchungen, sondern Auf-gabe der Geothermiegesellschaft.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Verfahrensleitfaden und Anlagen.
Machbarkeitsstudie in Anlehnung Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI/ Objektliste Ingenieurbauwerke Gruppe 4 sowie Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI
Angebotspreis
Personaleinsatz - Zuschlagskriterium 1: "Projektteam: Qualifikationen, Erfahrungen und Zuständigkeiten" 20 %, Herangehensweise und Methodik - Zuschlagskriterium 2.1: "Umsetzungskonzept inkl. terminlicher Meilensteinplanung" 40 %, Herangehensweise und Methodik - Zuschlagskriterium 2.2: "Qualitätsmanagement" 10 %
Gemäß § 15 Absatz 4 SektVO behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Sofern der Auftraggeber hiervon keinen Gebrauch macht, werden die Bieter zur Einreichung eines finalen Angebots aufgefordert.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.