EINFÜHRENDE HINWEISE zu allen nachfolgenden Referenzen, die für jede Referenz zwingend zu beachten bzw. zu erfüllen sind:
- Für die Beratungsleistung Bauphysik: Bau- und Raumakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung wurden mind. zwei Leistungsphasen beauftragt.
- Dieselbe Referenz darf nicht mehrfach aufgeführt oder angewendet werden.
- Referenzen sind nur zulässig, wenn der Nutzungsbeginn zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe erfolgt ist. Der Nutzungsbeginn darf nicht länger zurückliegen als der 01.01.2018.
- Für jede Referenz ist eine Kurzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung aller Kriterien ersichtlich ist (jeweils max. 4 DIN A4-Seiten; Darüber hinausgehende Seiten bleiben bei der Wertung der jeweiligen Referenz unberücksichtigt!). Fehlende, widersprüchliche oder unschlüssige Angabe gehen Zulasten des Bewerbers.
- Der Bewerber ist zum Führen der Referenz berechtigt.
- Es dürfen nicht mehr als zwei Referenzen vorgelegt werden. Wenn entgegen dieser Vorgabe durch den Bewerber mehr als zwei Referenzen vorgelegt werden, besteht seitens des Bewerbers kein Anspruch darauf, dass diejenigen Referenzen gewertet werden, die gemäß den genannten Kriterien die meisten Punkte versprechen.
REFERENZ 1
- Beratungsleistung Bauphysik gem. HOAI, Teil 5, Anlage 1.2 Bauphysik, Schwierigkeitsgrad:
- Honorarzone II - III: 15 Punkte
- Honorarzone I: 5 Punkte
- Aufgabenstellung Leistungsgegenstand:
- Krankenhaus / Betreuungseinrichtung mit Mischfunktion: 30 Punkte
- Energiezentrale / Technische Infrastruktur mit Mischfunktionen: 20 Punkte
- Ganztageseinrichtung ohne Mischfunktion oder vergleichbare Gebäude: 10 Punkte
- Öffentliches Gebäude mit einfachen bauphysikalischen Anforderungen: 1 Punkt
- Leistungen der Bauphysik gem. HOAI, Teil 5, Anlage 1.2 Bauphysik (Punkte können addiert werden):
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung: 20 Punkte
- Bauakustik (Schallschutz): 20 Punkte
- Raumakustik: 20 Punkte
- Brutto-Grundfläche (BGF):
- Über 30.000 m² BGF: 15 Punkte
- Zwischen 15.000 und 29.999 m² BGF: 10 Punkte
- Zwischen 10.000 und 14.999 m² BGF: 5 Punkte
- Unter 10.000 m² BGF: 0 Punkte
- Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Ja: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte
- Beauftragte und abgeschlossene Leistungsphasen:
- LPH 3-7: 5 Punkte
- Mindestens LPH 3 - 6: 3 Punkte
- Weniger Leistungsphasen: 0 Punkte
REFERENZ 2
- Beratungsleistung Bauphysik gem. HOAI, Teil 5, Anlage 1.2 Bauphysik, Schwierigkeitsgrad:
- Honorarzone II - III: 15 Punkte
- Honorarzone I: 5 Punkte
- Aufgabenstellung Leistungsgegenstand:
- Krankenhaus / Betreuungseinrichtung mit Mischfunktion: 30 Punkte
- Energiezentrale / Technische Infrastruktur mit Mischfunktionen: 20 Punkte
- Ganztageseinrichtung ohne Mischfunktion oder vergleichbare Gebäude: 10 Punkte
- Öffentliches Gebäude mit einfachen bauphysikalischen Anforderungen: 1 Punkt
- Leistungen der Bauphysik gem. HOAI, Teil 5, Anlage 1.2 Bauphysik (Punkte können addiert werden):
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung: 20 Punkte
- Bauakustik (Schallschutz): 20 Punkte
- Raumakustik: 20 Punkte
- Brutto-Grundfläche (BGF):
- Über 30.000 m² BGF: 15 Punkte
- Zwischen 15.000 und 29.999 m² BGF: 10 Punkte
- Zwischen 10.000 und 14.999 m² BGF: 5 Punkte
- Unter 10.000 m² BGF: 0 Punkte
- Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Ja: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte
- Beauftragte und abgeschlossene Leistungsphasen:
- LPH 3-7: 5 Punkte
- Mindestens LPH 3 - 6: 3 Punkte
- Weniger Leistungsphasen: 0 Punkte