EINFÜHRENDE HINWEISE zu allen nachfolgenden Referenzen, die für jede Referenz zwingend zu beachten bzw. zu erfüllen sind:
- Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen, die der Bieter in den letzten sieben Jahren erbracht hat vorzulegen.
- Referenzen sind nur zulässig, wenn der Nutzungsbeginn zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe erfolgt ist.
Der Nutzungsbeginn darf nicht länger zurückliegen als der 01.01.2018.
- Dieselbe Referenz darf nicht mehrfach aufgeführt oder angewendet werden.
- Für jede Referenz ist eine Kurzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung aller Kriterien ersichtlich ist (jeweils max. 4 DIN A4-Seiten; Darüber hinausgehende Seiten bleiben bei der Wertung der jeweiligen Referenz unberücksichtigt!).
- Der Bewerber ist zum Führen der Referenz berechtigt.
- Es dürfen nicht mehr als zwei Referenzen vorgelegt werden. Wenn entgegen dieser Vorgabe durch den Bewerber mehr als zwei Referenzen vorgelegt werden, besteht seitens des Bewerbers kein Anspruch darauf, dass diejenigen Referenzen gewertet werden, die gemäß den genannten Kriterien die meisten Punkte versprechen.
REFERENZ 1
- Das Referenzprojekt muss den Neubau eines Personalwohnheimes oder vergleichbaren Wohngebäudes mit mindestens 1800 m² Nutzfläche umfassen. Angabe: Gebäudeart und Anzahl der Nutzfläche: (ok)
- Das Referenzprojekt muss mindestens 4 barrierefreie Wohneinheiten gemäß DIN 18040-2 umfassen. Angabe: Anzahl der barrierefreien Wohneinheit: (ok)
- Der Anteil der Selbsterbringung (ohne Nachunternehmerleistungen) muss mindestens 10% der Gesamtleistung des Referenzprojekts betragen haben. Angabe: Anteil der selbst erbrachten Leistungen am Referenzprojekt (ohne Nachunternehmerleistungen):
Nachweis: Kurzbeschreibung der eigenen Leistungsanteile aus der, der Umfang der Selbsterbringung eindeutig hervorgeht. (ok)
- Das Referenzprojekt muss in den letzten sieben Jahren abgeschlossen worden sein (darf nicht länger zurückliegen als der 01.01.2018).
Angabe: Datum der Fertigstellung des Referenzprojekts: (ok)
- Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB.
Angabe: Auftraggeberdaten (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail) (ok)
REFERENZ 2
- Das Referenzprojekt muss den Neubau eines Personalwohnheimes oder vergleichbaren Wohngebäudes mit mindestens 1800 m² Nutzfläche umfassen. Angabe: Gebäudeart und Anzahl der Nutzfläche: (ok)
- Das Referenzprojekt muss mindestens 4 barrierefreie Wohneinheiten gemäß DIN 18040-2 umfassen. Angabe: Anzahl der barrierefreien Wohneinheit: (ok)
- Der Anteil der Selbsterbringung (ohne Nachunternehmerleistungen) muss mindestens 10% der Gesamtleistung des Referenzprojekts betragen haben. Angabe: Anteil der selbst erbrachten Leistungen am Referenzprojekt (ohne Nachunternehmerleistungen):
Nachweis: Kurzbeschreibung der eigenen Leistungsanteile aus der, der Umfang der Selbsterbringung eindeutig hervorgeht. (ok)
- Das Referenzprojekt muss in den letzten sieben Jahren abgeschlossen worden sein (darf nicht länger zurückliegen als der 01.01.2018).
Angabe: Datum der Fertigstellung des Referenzprojekts: (ok)