Die große Kreisstadt Germering verfolgt die Planung eines Wärmenetzsystems in Kooperation mit den Stadtwer-ken München (SWM) gemäß der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Dazu liegen entsprechende politische Beschlüsse vor.Zunächst soll die Machbarkeit eines Fernwärmenetzes im Stadtgebiet mit vorrangig geothermaler Energiebereitstellung näher untersucht werden. Die Untersuchungen erfolgen gemäß der Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 1. Ein entsprechender Förderantrag ist am 12.02.2025 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht worden.Der Planungsumfang entspricht den HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung). Es sollen die bestehenden Grundlagen und Vorüberlegungen konkretisiert und detailliert werden sowie mögliche Ausbauszenarien aufgestellt werden. Mit fortschreitenden Planungsphasen werden die Szenarien detaillierter untersucht und reduziert, bis eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vor-gehen vorliegt.Den Untersuchungsumgriff bildet das gesamte Gebiet der Stadt Germering. Als Datengrundlage sollen im Wesent-lichen der bereits erstellte Energienutzungsplan (ENP; Institut für Systematische Energieberatung, Hochschule Landshut, 2021) und extern erworbene Daten eines gebäudescharfen Wärmekatasters herangezogen werden.
Die Aktivitäten werden in eine interkommunale Kooperation im Bereich der Wärmegewinnung mittels Tiefenge-othermie eingebunden.Im LV geht es um den Aufbau eines flächendeckenden Wärmenetzes in der Stadt Germering und die Errichtung eines interkommunalen Leitungsverbundes, zur Einkopplung von Wärme aus der Geothermie von der externen Geothermiegesellschaft (Zukunftswärme M West). Das Thema Redundanz, Spitzenlastabdeckung und Speiche-rung ist hingegen zu beleuchten. Bestehende Fernwärmenetzinfrastruktur ist zu berücksichtigen.Einen groben Überblick über das Projekt entnehmen Sie den Anlagen insbesondere der BEW-Projektskizze.Die Planung einer Tiefengeothermieanlage ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchungen, sondern Auf-gabe der Geothermiegesellschaft.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Verfahrensleitfaden und Anlagen.
Machbarkeitsstudie in Anlehnung Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI/ Objektliste Ingenieurbauwerke Gruppe 4 sowie Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI
Angebotspreis
Personaleinsatz - Zuschlagskriterium 1: "Projektteam: Qualifikationen, Erfahrungen und Zuständigkeiten" 20 %, Herangehensweise und Methodik - Zuschlagskriterium 2.1: "Umsetzungskonzept inkl. terminlicher Meilensteinplanung" 40 %, Herangehensweise und Methodik - Zuschlagskriterium 2.2: "Qualitätsmanagement" 10 %
Gemäß § 15 Absatz 4 SektVO behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Sofern der Auftraggeber hiervon keinen Gebrauch macht, werden die Bieter zur Einreichung eines finalen Angebots aufgefordert.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Folgende Unterlagen können nachgefordert werden, falls wiegefordert nicht bereits bei Teilnahmeantrag geliefert: - Unternehmenseintragung (ggf. kanndies entfallen) - Befähigung zur Berufsausübung (Mindestanforderung) - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung) - Referenzbeschreibung mit allen Kriterien(Mindestanforderung) - Eigenerklärung Bezug Russland (Mindestanforderung /Sanktionsbestimmung) - Formblatt zu Nachunternehmer / Eignungsleihe oderBewerbergemeinschaft (ggf. bei Inanspruchnahme)
- gem. §§ 123, 124 GWB Ausschlussgründe - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz -gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
UNTERNEHMENSEINTRAGUNG Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen? Falls ja, geben Sie bitte das Berufs- oder Handelsregister mit Eintragungsort und -nummer an. Falls nein, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist. Nachweisführung: HANDELS- ODER PARTNERSCHAFTSREGISTERAUSZUG BERUFSBEZEICHNUNG Mindestanforderung! Für den/die verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber, Geschäftsführer - je nach Rechtsform des Bewerbers) ist der Nachweis zu erbringen, dass er/sie zum Führen der Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in Hinblick auf die vertragsgegenständliche Leistung der Ausschreibung in Deutschland berechtigt ist/sind.
DURCHSCHNITTLICHER JAHRESUMSATZ DER LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE IM GESCHÄFTSBEREICH DER FERNWÄRMEVORSORUNG "Es sind die Jahresumsätze des Unternehmens der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) im Geschäftsbereich der auftragsgegenständlichen Leistung anzugeben (Planungsleistungen im Kontext Fernwärmeversorgung). Der durchschnittliche Jahresumsatz im Geschäftsbereich der ausschreibungsgegenständlichen Leistung wird bewertet.Als Mindestkriterium sind der durchschnittliche Jahresumsatz von mindestens 1.000.000,00 EUR brutto nachzuweisen.
Bepunktung: - Ab durchschnittlich 1.500.000 EUR brutto = 15 Punkte- Ab durchschnittlich 2.000.000 EUR brutto = 30 Punkte
BERUFSHAFTPFLICHT "Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung i.H. folgender Deckungssummen je Versicherungsfall zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall vorzulegen:
- Personenschäden: mind. 3.000.000 EUR (Mindestanforderung); - Sonstige Schäden: mind. 3.000.000 EUR (Mindestanforderung).Pro Kalenderjahr mindestens 2-fach maximiert.Der Nachweis bzw. die Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein (Bezugsdatum ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung).
DURCHSCHNITTLICHE ANZAHL MITARBEITER DER LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE IM GESCHÄFTSBEREICH DER FERNWÄRMEVERSORGUNG "Es ist die Anzahl der Mitarbeiter der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) im Geschäftsbereich der auftragsgegenständlichen Leistung anzugeben (Planungsleistungen im Kontext Fernwärmeversorgung).Gewertet werden Geschäftsführer / Partner / Gesellschafter, Angestellte mit abgeschlossener baufachlicher Hochschulausbildung (Dipl.-Ing., M.A./B.A., M.Sc./B.Sc., M.Eng./B.Eng.), z.B. in den Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen Bau, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, etc. Staatlich geprüfte Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechniker, Elektrotechniker oder Bautechniker mit mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich Planung (oder vergleichbar) werden dem gleichgesetzt.Nicht gewertet werden Auszubildende, Praktikanten und Freiberufliche Mitarbeiter.Als Mindestkriterium sind je Geschäftsjahr 5 Mitarbeitende nachzuweisen.
Bepunktung:- ab 15 Personen: 20 Punkte- ab 20 Personen: 30 Punkte
EINFÜHRENDE HINWEISE zu allen nachfolgenden Referenzen, die für jede Referenz zwingend zu beachten bzw. zu erfüllen sind: - Bearbeitung eines (Fern-)Wärmenetzsystem in Anlehnung an Objektplanung Ingenieurbauwerk § 43 HOAI sowie Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI - Dieselbe Referenz darf nicht mehrfach aufgeführt oder angewendet werden. - Referenzen sind nur zulässig, wenn der Abschluss der Leistungsphase 4 nicht vor dem 01.08.2019 erfolgt ist. - Für jede Referenz ist eine Kurzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung aller Kriterien ersichtlich ist (jeweils max. 4 DIN A4-Seiten; Darüber hinausgehende Seiten bleiben bei der Wertung der jeweiligen Referenz unberücksichtigt!). Fehlende, widersprüchliche oder unschlüssige Angabe gehen Zulasten des Bewerbers. - Der Bewerber ist zum Führen der Referenz berechtigt. - Es dürfen nicht mehr als drei Referenzen vorgelegt werden. Wenn entgegen dieser Vorgabe durch den Bewerber mehr als drei Referenzen vorgelegt werden, besteht seitens des Bewerbers kein Anspruch darauf, dass diejenigen Referenzen gewertet werden, die gemäß den genannten Kriterien die meisten Punkte versprechen.
REFERENZ 1"Aufgabenstellung Leistungsgegenstand / Beauftragte Leistungsphasen (in Anlehnung an die HOAI): - Leistungsphase 1 / Machbarkeitsstudie im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte- Leistungsphasen 2 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte- Leistungsphase 3 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte- Leistungsphase 4 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte- Weniger Leistungsphasen: 0 Punkte(Punkte können ggf. addiert werden)" "Anrechenbare Kosten EUR brutto: - Ab 60 Mio. EUR: 30 Punkte - Über 40 Mio. EUR - 60 Mio. EUR: 25 Punkte - Über 20 Mio. EUR - 40 Mio. EUR: 20 Punkte- Ab 10 Mio. EUR - 20 Mio. EUR: 15 Punkte" "Referenz beinhaltet Erfahrung mit BEW-Förderprogrammen (maximale Punktzahl 30):- Bearbeitung von Machbarkeitsstudien / Transformationsplänen im Rahmen einer nach BEW-Modul 1 geförderten Maßnahme bis LP 4 abgeschlossen: 30 Punkte - Für eine nach dem Vorgängerprogramm "Wärmenetze 4.0" geförderte Maßnahmen bis LP4 abgeschlossen: 20 Punkte- Bearbeitung eines BEW Modul 2 Antrages und anschließender Bewilligung durch das BAFA: 10 Punkte" "Referenz beinhaltet die Integration bereits bestehender kleinerer BestandswärmenetzeJa: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte" "Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Ja: 5 Punkte / Nein: 0 Punkte " REFERENZ 2"Aufgabenstellung Leistungsgegenstand / Beauftragte Leistungsphasen (in Anlehnung an die HOAI): - Leistungsphase 1 / Machbarkeitsstudie im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte- Leistungsphasen 2 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte- Leistungsphase 3 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte- Leistungsphase 4 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte- Weniger Leistungsphasen: 0 Punkte(Punkte können ggf. addiert werden)" "Anrechenbare Kosten EUR brutto: - Ab 60 Mio. EUR: 30 Punkte - Über 40 Mio. EUR - 60 Mio. EUR: 25 Punkte - Über 20 Mio. EUR - 40 Mio. EUR: 20 Punkte- Ab 10 Mio. EUR - 20 Mio. EUR: 15 Punkte" "Referenz beinhaltet Erfahrung mit BEW-Förderprogrammen (maximale Punktzahl 30):- Bearbeitung von Machbarkeitsstudien / Transformationsplänen im Rahmen einer nach BEW-Modul 1 geförderten Maßnahme bis LP 4 abgeschlossen: 30 Punkte - Für eine nach dem Vorgängerprogramm "Wärmenetze 4.0" geförderte Maßnahmen bis LP4 abgeschlossen: 20 Punkte- Bearbeitung eines BEW Modul 2 Antrages und anschließender Bewilligung durch das BAFA: 10 Punkte" "Referenz beinhaltet die Integration bereits bestehender kleinerer BestandswärmenetzeJa: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte" "Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Ja: 5 Punkte / Nein: 0 Punkte "
REFERENZ 3"Aufgabenstellung Leistungsgegenstand / Beauftragte Leistungsphasen (in Anlehnung an die HOAI): - Leistungsphase 1 / Machbarkeitsstudie im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte- Leistungsphasen 2 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte- Leistungsphase 3 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte- Leistungsphase 4 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte- Weniger Leistungsphasen: 0 Punkte(Punkte können ggf. addiert werden)" "Anrechenbare Kosten EUR brutto: - Ab 60 Mio. EUR: 30 Punkte - Über 40 Mio. EUR - 60 Mio. EUR: 25 Punkte - Über 20 Mio. EUR - 40 Mio. EUR: 20 Punkte- Ab 10 Mio. EUR - 20 Mio. EUR: 15 Punkte" "Referenz beinhaltet Erfahrung mit BEW-Förderprogrammen (maximale Punktzahl 30):- Bearbeitung von Machbarkeitsstudien / Transformationsplänen im Rahmen einer nach BEW-Modul 1 geförderten Maßnahme bis LP 4 abgeschlossen: 30 Punkte - Für eine nach dem Vorgängerprogramm "Wärmenetze 4.0" geförderte Maßnahmen bis LP4 abgeschlossen: 20 Punkte- Bearbeitung eines BEW Modul 2 Antrages und anschließender Bewilligung durch das BAFA: 10 Punkte" "Referenz beinhaltet die Integration bereits bestehender kleinerer BestandswärmenetzeJa: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte" "Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Ja: 5 Punkte / Nein: 0 Punkte "
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegenRussland laut Verordnung (EU) 2022/576 d fällt.
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabe- und Vertragsunterlagen.
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