Aufbau eines flächendeckenden Wärmenetzes in der Stadt Germering in einem interkom...
VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.09.2025
15.09.2025 11:00 Uhr
14.10.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Germering
DE128254710
Bärenweg 13
82110
Germering
Deutschland
DE21C
vgv@sppm.de
+49 8989419-228

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Stein und Partner Projektmanagement GmbH
DE454522239
Landsberger Str. 110
80339
München
Deutschland
DE212
stadtwerke@germering.bayern.de
+49 897699007-0
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71000000-8
71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die große Kreisstadt Germering verfolgt die Planung eines Wärmenetzsystems in Kooperation mit den Stadtwer-ken München (SWM) gemäß der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Dazu liegen entsprechende politische Beschlüsse vor.
Zunächst soll die Machbarkeit eines Fernwärmenetzes im Stadtgebiet mit vorrangig geothermaler Energiebereitstellung näher untersucht werden. Die Untersuchungen erfolgen gemäß der Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 1. Ein entsprechender Förderantrag ist am 12.02.2025 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht worden.
Der Planungsumfang entspricht den HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung). Es sollen die bestehenden Grundlagen und Vorüberlegungen konkretisiert und detailliert werden sowie mögliche Ausbauszenarien aufgestellt werden. Mit fortschreitenden Planungsphasen werden die Szenarien detaillierter untersucht und reduziert, bis eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vor-gehen vorliegt.
Den Untersuchungsumgriff bildet das gesamte Gebiet der Stadt Germering. Als Datengrundlage sollen im Wesent-lichen der bereits erstellte Energienutzungsplan (ENP; Institut für Systematische Energieberatung, Hochschule Landshut, 2021) und extern erworbene Daten eines gebäudescharfen Wärmekatasters herangezogen werden.

Die Aktivitäten werden in eine interkommunale Kooperation im Bereich der Wärmegewinnung mittels Tiefenge-othermie eingebunden.
Im LV geht es um den Aufbau eines flächendeckenden Wärmenetzes in der Stadt Germering und die Errichtung eines interkommunalen Leitungsverbundes, zur Einkopplung von Wärme aus der Geothermie von der externen Geothermiegesellschaft (Zukunftswärme M West). Das Thema Redundanz, Spitzenlastabdeckung und Speiche-rung ist hingegen zu beleuchten. Bestehende Fernwärmenetzinfrastruktur ist zu berücksichtigen.
Einen groben Überblick über das Projekt entnehmen Sie den Anlagen insbesondere der BEW-Projektskizze.
Die Planung einer Tiefengeothermieanlage ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchungen, sondern Auf-gabe der Geothermiegesellschaft.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Verfahrensleitfaden und Anlagen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Machbarkeitsstudie in Anlehnung Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI/ Objektliste Ingenieurbauwerke Gruppe 4 sowie Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Germering
Deutschland
DE21C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Angebotspreis

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Fachliches Angebot

Personaleinsatz - Zuschlagskriterium 1: "Projektteam: Qualifikationen, Erfahrungen und Zuständigkeiten" 20 %, Herangehensweise und Methodik - Zuschlagskriterium 2.1: "Umsetzungskonzept inkl. terminlicher Meilensteinplanung" 40 %, Herangehensweise und Methodik - Zuschlagskriterium 2.2: "Qualitätsmanagement" 10 %

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Gemäß § 15 Absatz 4 SektVO behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Sofern der Auftraggeber hiervon keinen Gebrauch macht, werden die Bieter zur Einreichung eines finalen Angebots aufgefordert.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y785G1P

Einlegung von Rechtsbehelfen

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

034985-2023

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Folgende Unterlagen können nachgefordert werden, falls wie
gefordert nicht bereits bei Teilnahmeantrag geliefert:
- Unternehmenseintragung (ggf. kann
dies entfallen) - Befähigung zur Berufsausübung (Mindestanforderung) - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung) - Referenzbeschreibung mit allen Kriterien
(Mindestanforderung)
- Eigenerklärung Bezug Russland (Mindestanforderung /
Sanktionsbestimmung)
- Formblatt zu Nachunternehmer / Eignungsleihe oder
Bewerbergemeinschaft (ggf. bei Inanspruchnahme)

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

- gem. §§ 123, 124 GWB Ausschlussgründe - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder -
gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz -
gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

UNTERNEHMENSEINTRAGUNG
Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen?
Falls ja, geben Sie bitte das Berufs- oder Handelsregister mit Eintragungsort und -nummer an.
Falls nein, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist. Nachweisführung: HANDELS- ODER PARTNERSCHAFTSREGISTERAUSZUG

BERUFSBEZEICHNUNG Mindestanforderung!
Für den/die verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber, Geschäftsführer - je nach Rechtsform des Bewerbers) ist der Nachweis zu erbringen, dass er/sie zum Führen der Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in Hinblick auf die vertragsgegenständliche Leistung der Ausschreibung in Deutschland berechtigt ist/sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

DURCHSCHNITTLICHER JAHRESUMSATZ DER LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE IM GESCHÄFTSBEREICH DER FERNWÄRMEVORSORUNG

"Es sind die Jahresumsätze des Unternehmens der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) im Geschäftsbereich der auftragsgegenständlichen Leistung anzugeben (Planungsleistungen im Kontext Fernwärmeversorgung). Der durchschnittliche Jahresumsatz im Geschäftsbereich der ausschreibungsgegenständlichen Leistung wird bewertet.
Als Mindestkriterium sind der durchschnittliche Jahresumsatz von mindestens 1.000.000,00 EUR brutto nachzuweisen.

Bepunktung:
- Ab durchschnittlich 1.500.000 EUR brutto = 15 Punkte
- Ab durchschnittlich 2.000.000 EUR brutto = 30 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
30,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

BERUFSHAFTPFLICHT
"Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung i.H. folgender Deckungssummen je Versicherungsfall zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall vorzulegen:

- Personenschäden: mind. 3.000.000 EUR (Mindestanforderung);
- Sonstige Schäden: mind. 3.000.000 EUR (Mindestanforderung).
Pro Kalenderjahr mindestens 2-fach maximiert.
Der Nachweis bzw. die Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein (Bezugsdatum ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

DURCHSCHNITTLICHE ANZAHL MITARBEITER DER LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE IM GESCHÄFTSBEREICH DER FERNWÄRMEVERSORGUNG

"Es ist die Anzahl der Mitarbeiter der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) im Geschäftsbereich der auftragsgegenständlichen Leistung anzugeben (Planungsleistungen im Kontext Fernwärmeversorgung).
Gewertet werden Geschäftsführer / Partner / Gesellschafter, Angestellte mit abgeschlossener baufachlicher Hochschulausbildung (Dipl.-Ing., M.A./B.A., M.Sc./B.Sc., M.Eng./B.Eng.), z.B. in den Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen Bau, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, etc. Staatlich geprüfte Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechniker, Elektrotechniker oder Bautechniker mit mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich Planung (oder vergleichbar) werden dem gleichgesetzt.
Nicht gewertet werden Auszubildende, Praktikanten und Freiberufliche Mitarbeiter.
Als Mindestkriterium sind je Geschäftsjahr 5 Mitarbeitende nachzuweisen.

Bepunktung:
- ab 15 Personen: 20 Punkte
- ab 20 Personen: 30 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
30,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

EINFÜHRENDE HINWEISE zu allen nachfolgenden Referenzen, die für jede Referenz zwingend zu beachten bzw. zu erfüllen sind:
- Bearbeitung eines (Fern-)Wärmenetzsystem in Anlehnung an Objektplanung Ingenieurbauwerk § 43 HOAI sowie Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI
- Dieselbe Referenz darf nicht mehrfach aufgeführt oder angewendet werden.
- Referenzen sind nur zulässig, wenn der Abschluss der Leistungsphase 4 nicht vor dem 01.08.2019 erfolgt ist.
- Für jede Referenz ist eine Kurzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung aller Kriterien ersichtlich ist (jeweils max. 4 DIN A4-Seiten; Darüber hinausgehende Seiten bleiben bei der Wertung der jeweiligen Referenz unberücksichtigt!). Fehlende, widersprüchliche oder unschlüssige Angabe gehen Zulasten des Bewerbers.
- Der Bewerber ist zum Führen der Referenz berechtigt.
- Es dürfen nicht mehr als drei Referenzen vorgelegt werden. Wenn entgegen dieser Vorgabe durch den Bewerber mehr als drei Referenzen vorgelegt werden, besteht seitens des Bewerbers kein Anspruch darauf, dass diejenigen Referenzen gewertet werden, die gemäß den genannten Kriterien die meisten Punkte versprechen.

REFERENZ 1
"Aufgabenstellung Leistungsgegenstand / Beauftragte Leistungsphasen (in Anlehnung an die HOAI):
- Leistungsphase 1 / Machbarkeitsstudie im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte
- Leistungsphasen 2 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte
- Leistungsphase 3 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte
- Leistungsphase 4 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte
- Weniger Leistungsphasen: 0 Punkte
(Punkte können ggf. addiert werden)"

"Anrechenbare Kosten EUR brutto:
- Ab 60 Mio. EUR: 30 Punkte
- Über 40 Mio. EUR - 60 Mio. EUR: 25 Punkte
- Über 20 Mio. EUR - 40 Mio. EUR: 20 Punkte
- Ab 10 Mio. EUR - 20 Mio. EUR: 15 Punkte"

"Referenz beinhaltet Erfahrung mit BEW-Förderprogrammen (maximale Punktzahl 30):
- Bearbeitung von Machbarkeitsstudien / Transformationsplänen im Rahmen einer nach BEW-Modul 1 geförderten Maßnahme bis LP 4 abgeschlossen: 30 Punkte
- Für eine nach dem Vorgängerprogramm "Wärmenetze 4.0" geförderte Maßnahmen bis LP4 abgeschlossen: 20 Punkte
- Bearbeitung eines BEW Modul 2 Antrages und anschließender Bewilligung durch das BAFA: 10 Punkte"

"Referenz beinhaltet die Integration bereits bestehender kleinerer Bestandswärmenetze
Ja: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte"

"Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Ja: 5 Punkte / Nein: 0 Punkte "

REFERENZ 2
"Aufgabenstellung Leistungsgegenstand / Beauftragte Leistungsphasen (in Anlehnung an die HOAI):
- Leistungsphase 1 / Machbarkeitsstudie im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte
- Leistungsphasen 2 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte
- Leistungsphase 3 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte
- Leistungsphase 4 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte
- Weniger Leistungsphasen: 0 Punkte
(Punkte können ggf. addiert werden)"

"Anrechenbare Kosten EUR brutto:
- Ab 60 Mio. EUR: 30 Punkte
- Über 40 Mio. EUR - 60 Mio. EUR: 25 Punkte
- Über 20 Mio. EUR - 40 Mio. EUR: 20 Punkte
- Ab 10 Mio. EUR - 20 Mio. EUR: 15 Punkte"

"Referenz beinhaltet Erfahrung mit BEW-Förderprogrammen (maximale Punktzahl 30):
- Bearbeitung von Machbarkeitsstudien / Transformationsplänen im Rahmen einer nach BEW-Modul 1 geförderten Maßnahme bis LP 4 abgeschlossen: 30 Punkte
- Für eine nach dem Vorgängerprogramm "Wärmenetze 4.0" geförderte Maßnahmen bis LP4 abgeschlossen: 20 Punkte
- Bearbeitung eines BEW Modul 2 Antrages und anschließender Bewilligung durch das BAFA: 10 Punkte"

"Referenz beinhaltet die Integration bereits bestehender kleinerer Bestandswärmenetze
Ja: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte"

"Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Ja: 5 Punkte / Nein: 0 Punkte "

REFERENZ 3
"Aufgabenstellung Leistungsgegenstand / Beauftragte Leistungsphasen (in Anlehnung an die HOAI):
- Leistungsphase 1 / Machbarkeitsstudie im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte
- Leistungsphasen 2 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte
- Leistungsphase 3 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte
- Leistungsphase 4 im Bereich (Fern-)Wärmenetzsystem: 5 Punkte
- Weniger Leistungsphasen: 0 Punkte
(Punkte können ggf. addiert werden)"

"Anrechenbare Kosten EUR brutto:
- Ab 60 Mio. EUR: 30 Punkte
- Über 40 Mio. EUR - 60 Mio. EUR: 25 Punkte
- Über 20 Mio. EUR - 40 Mio. EUR: 20 Punkte
- Ab 10 Mio. EUR - 20 Mio. EUR: 15 Punkte"

"Referenz beinhaltet Erfahrung mit BEW-Förderprogrammen (maximale Punktzahl 30):
- Bearbeitung von Machbarkeitsstudien / Transformationsplänen im Rahmen einer nach BEW-Modul 1 geförderten Maßnahme bis LP 4 abgeschlossen: 30 Punkte
- Für eine nach dem Vorgängerprogramm "Wärmenetze 4.0" geförderte Maßnahmen bis LP4 abgeschlossen: 20 Punkte
- Bearbeitung eines BEW Modul 2 Antrages und anschließender Bewilligung durch das BAFA: 10 Punkte"

"Referenz beinhaltet die Integration bereits bestehender kleinerer Bestandswärmenetze
Ja: 10 Punkte / Nein: 0 Punkte"

"Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Ja: 5 Punkte / Nein: 0 Punkte "

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
285,00

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen
Russland laut Verordnung (EU) 2022/576 d fällt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabe- und Vertragsunterlagen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

--

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung