NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Betankung der Dienstfahrzeuge der Stadt Bad Kissingen

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bad Kissingen
09672114-KG0001-55
Rathausplatz 1
97688
Bad Kissingen
Deutschland
DE265
vergabestelle@stadt.badkissingen.de
09718071035

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordbayern
09-0358002-61
Postfach 606
91511
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63712600-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Bad Kissingen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bar geldlose
Betankung von ca. 110 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der Stadt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Bad Kissingen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bar geldlose
Betankung von ca. 110 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der Stadt.

Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2029.

Die Betankung muss ortsnah vom Standort der Fahrzeuge erfolgen können. Der wesentliche Standort
der Fahrzeuge ist der Städtische Servicebetrieb, Stadt Bad Kissingen, 97688 Bad Kissingen, Oskar von
Miller Str. 4.

Die Tankkarten müssen deutschlandweit gültig sein.

Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der Tankstelle müssen zum
Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden mit dem Angebot bestätigt:
räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26 Tonnen zul. Gesamtgewicht sowie
mit den Abmaßen nach § 32 StVZO;
die Anerkennung der räumlichen Maße erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung vor Ort durch den
Auftraggeber.

Die angebotenen Kraftstoffe müssen alle den derzeit gültigen DIN- oder DIN EN-Normen entsprechen:
unter der Bezeichnung Diesel-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem "Standard"-Diesel
nach DIN EN 590 auch alle Premium-Diesel mit GtL-Beimischung, erhöhter Cetanzahl sowie speziellen
Additiven zu verstehen;
unter der Bezeichnung Super-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem "Standard"-Super
(ROZ95) auch Super-Plus (ROZ98), nicht normierte 100-0ktan-Benzine und E10-Kraftstoffe zu
verstehen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
818.304,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Oskar-von-Miller-Str. 4
97688
Bad Kissingen
Deutschland
DE265

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Kosten
Benzinpreis

Kosten Benzin

1

Zuschlagskriterium

Kosten
Kosten

Kosten Diesel

2
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.

Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind."
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160
ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes
Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen.
Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird.
Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit
der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung
"Geheim" o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über
den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
0

Größe der Unternehmen

0
0
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

S3/S4_2025-15
Betankung der Dienstfahrzeuge der Stadt Bad Kissingen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

JET Tankstellen Deutschland GmbH
DE118615887
Großunternehmen
Caffamacherreihe 1
20355
Hamburg
Deutschland
DE111
HBGCardsandCustomerManagement@p66.com
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

08.12.2025
08.12.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

818.304,00
EUR

Angaben zum Angebot

Betankung Dienstfahrzeuge S3/S4_2025-15S3/S4_2025-15
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung