Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 03.02.2023 bis zum 02.02.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) zu benennen. Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Leistungsempfänger sind nicht zulässig.
Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussage-kräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Mindestanforderungen:
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Angegebene Referenzen sind im Hinblick auf die Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:
(a.) Betrieb eines Schwimmbades für die öffentliche Nutzung
(b.) gemäß der DIN 15288 (Typ 1) oder vergleichbar
(c.) durchgängig für eine zusammenhängende Saison von mindestens 5 Monaten
(d.) einschließlich Betriebsaufsicht und unterstelltem Personal
(e.) im Zeitraum vom 03.02.2023 bis zum 02.02.2026