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Verfahrensangaben

Betriebsführung und Betriebsaufsicht Terrassenschwimmbad (TSB) Bad Kissingen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.02.2026 10:00 Uhr
06.02.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bad Kissingen
09672114-KG0001-55
Rathausplatz 1
97688
Bad Kissingen
Deutschland
DE265
vergabestelle@stadt.badkissingen.de
+49 971807-1035

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordbayern
09-0358002-61
Postfach 606
91511
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 98153-1277

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79620000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber hat entschieden, die Betriebsführung des Terrassenschwimmbades der Stadt Bad Kissingen (nachfolgend "TSB") nicht mehr in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen, sondern diese Aufgabe dauerhaft auf einen externen Dienstleister zu übertragen. Die Betriebsführung des TSB soll künftig strukturell und organisatorisch als externe Aufgabe wahrgenommen werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftragnehmer organisiert die Betriebsführung des Bades eigenverantwortlich und erbringt alle hierfür erforderlichen Leistungen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit eigenem qualifiziertem Personal in einem Umfang von mind. 4,5 Vollzeitäquivalenten.
Das städtische Fachpersonal, welches der Auftragnehmer in den operativen Betrieb zu integrieren hat, besteht aktuell aus:
- einem/r Meister/in für Bäderbetriebe (Teilzeit 20 h)
- einer/einem Fachangestellten für Bäderbetriebe in (Vollzeit 39 h), ausschließlich einsetzbar von Montag bis Freitag
- ein/e Rettungsschwimmer/in (Vollzeit 39 h), mit möglichem Abschluss der Prüfung als Fachangestellter für Bäderbetriebe im Juni 2026
Personal für die Kasse und Reinigung stellt der Auftraggeber und ist ebenfalls durch den Auftragnehmer operativ im Betriebsablauf einzubinden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres in Schriftform gekündigt hat, höchstens aber bis zum 31. Oktober 2031.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rathausplatz 1
97688
Bad Kissingen
Deutschland
DE265

Schwimmbadstr. 9 u.11, 97688 Bad Kissingen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Zuschlagskriterium 1: Niedrigster Preis 40 % (= 40 Punkte)

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zuschlagskriterium 2: Personalkonzept

Zuschlagskriterium 2: Personalkonzept 30 % (= 30 Punkte)

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zuschlagskriterium 3: Betriebskonzept

Zuschlagskriterium 3: Betriebskonzept 30 % (= 30 Punkte)

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6XMBMK

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind."
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160
ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes
Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen.
Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird.
Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit
der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung
"Geheim" o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über
den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

8
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.

Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.

Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.

Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.

a) Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.

Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bäderbetrieb) in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.

Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Mindestanforderung:
Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 200.000 Euro betragen haben.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 03.02.2023 bis zum 02.02.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) zu benennen. Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Leistungsempfänger sind nicht zulässig.

Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussage-kräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.

Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Mindestanforderungen:

Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Angegebene Referenzen sind im Hinblick auf die Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:

(a.) Betrieb eines Schwimmbades für die öffentliche Nutzung
(b.) gemäß der DIN 15288 (Typ 1) oder vergleichbar
(c.) durchgängig für eine zusammenhängende Saison von mindestens 5 Monaten
(d.) einschließlich Betriebsaufsicht und unterstelltem Personal
(e.) im Zeitraum vom 03.02.2023 bis zum 02.02.2026

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.

b) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Bieter müssen den gültigen Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (Bäderbetrieb) vorlegen.

Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers zu erbringen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestanforderung: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall vorsehen:

Personen- und Sachschäden: 10.000.000 Euro
Vermögensschäden: 10.000.000 Euro
Umweltschäden: 10.000.000 Euro

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung