Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte Theresienspitalstiftung...
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.09.2025
16.09.2025 10:00 Uhr
16.09.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bad Kissingen
09672114-KG0001-55
Rathausplatz 1
97688
Bad Kissingen
Deutschland
DE265
vergabestelle@stadt.badkissingen.de
+49 971807-1035

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordbayern
09-0358002-61
Postfach 606
91511
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg.mfr.bayern.de
+49 98153-1277

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45432100-5
45432130-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gebäude
Das neue Gebäude für die Kindertagesstätte wird im Norden
des Baugrundstückes platziert und über die Straße
Steinstraße" erschlossen.
Der Neubau besteht aus zwei oberirdischen Geschossen. Das
Gebäude wird ohne Unterkellerung als Massivbau errichtet.
Der Dachbereich ist unterteilt in Satteldächer und Flachdächer.
Im EG befinden sich 3 Kinderkrippengruppen, 1 Mischgruppe,
sowie Personalräume, Ausgabeküche mit Speisesaal und
Technikräume.
Im OG sind die 2 Gruppenräume für die Mittagsbetreuung der
Schulkinder angesiedelt und 3 Kindergartengruppen,
Mehrweck- und Mulifunktionsraum, sowie die Verwaltung und
weitere Technikräume.
Es gibt ein Haupttreppenhaus mit Aufzug, welches die
Barrierefreiheit im Gebäude gewährleistet, sowie ein
Nebentreppenhaus.
Die Gebäudehülle erhält 20mm Mineralwolldämmung und eine
Putzfassade.
Das Flachdach wird mit einer Gefälledämmung ausgeführt, mit
einer darüberliegenden EPDM Abdichtung und Bekiesung. Das
Satteldach erhält eine Ziegeleindeckung.
Die Fensterelemente werden als Kunststofffenster ausgeführt.
Die Wärmeversorgung wird über Fernwärme sicher gestellt. Die Beheizung der Räume erfolgt mittels Fußbodenheizung.
Es werde dezentrale Lüftungsgeräte mit einer
Wärmerückgewinnung eingeplant.
Eine Blitzschutzanlage und eine PV-Anlage auf dem Dach
ist ebenfalls vorgesehen.

Die Außenanlagen werden um das Gebäude neu angelegt.
Der Zugang erfolgt von der Straße "Steinstraße" zum Haupteingang der Kindertagesstätte.
Es wird eine Einhausung für Kinderwägenund Müll angeordnet.
Es sind Spiel- und Aufenthaltsflächen für den Bereich Krippe und Kiga/Hort geplant.
Die Außenanlage wird durch einen Stabgitterzaun eingefriedet.

Gebäudeabmessung (lxb):
60,44*20,38m

Gebäudehöhe:
gepl. Gelände EG bis OK Attika Flachdach 7,65m
gepl. Gelände KG bis OK First Satteldach 10,53m
Geschossanzahl:
2 (EG und OG)

Gebäudefunktion:
Geb.Klasse 3 gem. BayBO
Sonderbau
2geschossig, EG und OG
Flachdach und Satteldach

Tragkonstruktion:
Bodenplatte aus Stahlbeton
Außenwände und tragende Innenwände Mauerwerk bzw. Stahlbeton
Decken aus Stahlbeton
Satteldach aus Holzkonstruktion

Montage-Gegebenheiten am Objekt
Zufahrtsmöglichkeiten: öffentl. Zufahrt
Die Baustelle ist von der Straße "Steinstraße" zu erschließen.
Lagerfläche am Bau: vorhanden
Elektrischer Anschluss: vorhanden
Stromverbrauch: zahlt AG
Wasserverbrauch: zahlt AG
Arbeitsgerüste: sind einzukalkulieren
Schutzgerüst: gem. LV

Ausführungszeichnungen
Vor Beginn der Fertigung sind objektbezogene
Ausführungszeichnungen (M1:50 bis 1:1) zur Prüfung und
Genehmigung anzufertigen. Diese sind dem Architekten auf
Verlangen vorzulegen und werden nicht vergütet.
Pläne
Als Kalkulationsgrundlage gelten die beiliegenden Pläne:
Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Bodenbeläge haben entscheidenden Einfluss auf die
ästhetische Gestaltung, Einhaltung der einschlägigen
Sicherheitsvorschriften sowie die Wirtschaftlichkeit des
Objektes. Daher wurden Kriterien entwickelt, die als
unverzichtbare Anforderungen an Bodenbeläge zu stellen sind.
Sie müssen von den angebotenen Produkten sowie ihren
Herstellern erfüllt werden.

A) Ästhetik, Farbe, Design
Angebotene Produkte müssen dem vorgegebenen Design und
der Farbe in Bezug auf Grundfarbe, Granulatfarben, Granulatgröße und die Dichte des Granulates entsprechen. Um Farbabweichungen innerhalb der Flächen zu vermeiden, muss die gesamte bestellte Menge eines Produkts aus jeweils einer Produktionscharge geliefert werden.

B) Umweltverträglichkeit
Es dürfen nur umweltverträgliche Linoleumbodenbeläge eingesetzt werden. Der Hersteller des Belages muss durch Prüfberichte / Gutachten externer Institute nachweisen, dass:
Keinerlei Bedenken gegen den Einsatz des Bodenbelages in
Wohn- und Arbeitsräumen bestehen.
Darüber hinaus hat der Hersteller nachzuweisen, dass durch
eine umfassende Fremdüberwachung der Fertigprodukte durch
ein unabhängiges Institut, die Freiheit von Schadstoffen der
Produkte dauerhaft gesichert ist.
Der Hersteller ein Zertifikat nach NATUREplus nachweisen kann.

C) Reinigung/Pflege
Nach der Grundreinigung wird der Bodenbelag mit Wischpflegemitteln regelmäßig gereinigt und gepflegt.

D) Sicherheit
Brand / Brandgase
Die angebotenen Bodenbeläge müssen die Brandanforderungen der DIN 4102, Klasse B1 erfüllen. Im Falle der brandtoxikologisch Unbedenklichkeit soll diese gemäß DIN 53436 eingestuft und chlorfrei sein. Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines externen Instituts zu belegen.

Zigarettenglut:

Die Beläge sind beständig gegen Zigarettenglut (keine Verbrennung der Oberfläche gemäß EN 1399 / DIN 51961).

Rutschsicherheit:
Die angebotenen Beläge sind als rutschsicher eingestuft gemäß der geforderten bzw. gewünschten Klasse R 9 oder R 10 (BGR 181 und DIN 51130).
Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines unabhängigen Instituts zu belegen.

Elektrostatisches Verhalten:
Das Elektrostatische Verhalten beim Begehen soll nach EN 1815 antistatisch sein (Aufladung < 2 kV).

Fußbodenheizungseignung:
Die Bodenbeläge müssen für Fußbodenheizungen geeignet sein.

E) Verlegung
Die ausführende Verlegefirma muss, um spätere Reklamationen und Verzugskosten zu vermeiden, Erfahrung mit den angebotenen Produkten in vergleichbaren Einsatzbereichen vorweisen. Es sind mindestens 3 Referenzen mit Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner anzugeben. Im Bedarfsfalle hat die Herstellerfirma des Bodenbelags eine entsprechende Verlegeeinweisung sicherzustellen.

F) Muster
Alle angebotenen Bodenbeläge müssen in den entsprechenden
Qualitäten/Designs als Originalmuster vorgelegt werden. Für
Sonderfarben sind Labormuster akzeptabel, sofern das in
Design und technischer Ausführung identische Produkt
standardmäßig verfügbar ist.
Die ausschreibende Stelle bzw. Nutzer behält sich das Recht vor, zur Sicherstellung der geforderten Qualität Muster von externen Stellen technisch prüfen zu lassen oder durch Probeverlegung im eigenen Hause auf die geforderten Eigenschaften zu testen.

G) Garantien / Zertifikate
Die in dieser Ausschreibung geforderten technischen Eigenschaften und Daten werden vom Bodenbelagshersteller gewährleistet.

Hinweistext technische Anforderungen:
Der Belag muss den Anforderungen der EN 14521 entsprechen. Die nachstehenden technischen Anforderungen sind nach Aufforderung zu belegen.

Mit werkseitigem Oberflächenschutz, bestehend aus Primer und
Finish, doppelt UV-vernetztantistatisch, Aufladungsspannung im
Begehversuch gemäß DIN 54345-2 und DIN EN 1815 max. 2 kV, geeignet für Klassen 23/34/42 nach DIN EN 685 Trittschall-verbesserungsmaß DIN EN ISO 140-8 über 4 bis 6 dB, geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, Brandverhalten EN 13501-1 Klasse Cfl-s1,brandtoxikologisch unbedenklich, entspricht den Anforderungen des Naturplus e.V., korkmehlfreie Nutzschicht, beständig gegen Öle, Fette und Zigarettenglut.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
30.03.2026
05.06.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadt Bad Kissingen
97688
Bad Kissingen
Deutschland
DE265

Steinstr. 2b
97688 Bad Kissingen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag.

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6X5U7G

Einlegung von Rechtsbehelfen

Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind."
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160
ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes
Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen.
Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird.
Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit
der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung
"Geheim" o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über
den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen alle Bieter die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes nachweisen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:

1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

2.durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Nachweis auf entsprechende Anforderung der Auftraggeberin durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter eine Erklärung über den Umsatz ihres Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abgeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:

1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

2.durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung).

3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter mindestens drei Referenzleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:

1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

2.durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Ist der Nachweis durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen, und zwar durch mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der aus geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGEPartner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung.
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauf traege_formblatt_444_referenz.docx

3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Montage-Gegebenheiten am Objekt
Zufahrtsmöglichkeiten: öffentl. Zufahrt
Die Baustelle ist von der Straße "Steinstraße" zu erschließen.
Lagerfläche am Bau: vorhanden
Elektrischer Anschluss: vorhanden
Stromverbrauch: zahlt AG
Wasserverbrauch: zahlt AG
Arbeitsgerüste: sind einzukalkulieren
Schutzgerüst: gem. LV

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung