Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen alle Bieter mindestens drei Referenzleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
2.durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Ist der Nachweis durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen, und zwar durch mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der aus geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGEPartner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung.
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauf traege_formblatt_444_referenz.docx
3. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Nachweise in einer anderen Sprache sind entsprechend der deutschen Übersetzung beizufügen.