Wichtiger Hinweis: Das Angebot des Bieters darf die maximale Kostenobergrenze für die maximale Leistungsdauer, inklusive optionaler Leistungen, von 50.000,00 EUR netto, nicht überschreiten (Muss-Anforderung). Angebote, die diese Obergrenze überschreiten, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Punktwertmethode
Die Berechnung der durch das jeweilige Angebot erreichten Gesamtpunktzahl erfolgt unter Bestimmung des Preispunktwertes (PPW) und des Qualitätspunktwertes (QPW). Auf Grundlage der jeweils errechneten Punktwerte wird die Gesamtpunktzahl gemäß der Gewichtung von Preis und Qualität bestimmt.
Im Falle eines Punktegleichstandes wird der Zuschlag jenem Bieter erteilt, dessen Angebot im Kriterium "Qualität Konzept" die höhere Punktezahl erreicht hat.