Mindestanforderung Schlüsselpersonal:
1. Projektleiter
Die Auftraggeberin legt besonderen Wert auf enge Zusammenarbeit im direkten Dialog und flexible und zeitnahe Umsetzbarkeit etwaiger sich im Projektverlauf herausstellender organisatorischer Änderungsnotwendigkeiten. Der Auftragnehmer hat deshalb den namhaft gemachten Projektleiter, der für alle Angelegenheiten der Auftragsdurchführung verantwortlich und mit Personalhoheit für seinen Mitarbeiterstab ausgestattet ist, als gesamtverantwortlichen Ansprechpartner für die Auftraggeberin bereit zu stellen.
Der Projektleiter ist für die operative Planung und Steuerung des Gesamtprojekts verantwortlich, einschließlich der Koordination aller Teilleistungen. In diesem Zusammenhang trägt er die Verantwortung für das Erreichen von Sach-, Termin- und Kostenzielen im Rahmen der Projektdurchführung. Im Bereich der Planung legt er Ziele sowie benötigte Ressourcen für deren Erreichung fest. Dazu muss er hinreichend befähigt sein, sämtliche das Projekt betreffende Entscheidungen für den Bieter vorzunehmen. Der Projektleiter übernimmt alle Abstimmungen mit der Auftraggeberin sowie die Abwicklungsmodalitäten.
Der Projektleiter muss:
(1) die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut beherrschen, dass eine unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitern der Auftraggeberin gewährleistet ist (Sprachniveau C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen),
(2) zumindest drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Mode aufweisen,
(3) nachweisen, dass er bereits erfolgreich an einem Modeprojekt, das die Anforderungen für Unternehmensreferenzen erfüllt, mitgearbeitet hat.
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2. Projektleiter-Stellvertreter
Der Bieter hat einen Projektleiter-Stellvertreter zu benennen, der den Projektleiter im Falle einer Verhinderung zu jedem beliebigen Zeitpunkt vollumfänglich vertreten kann.
Der Projektleiter-Stellvertreter muss:
(1) die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut beherrschen, dass eine unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitern der Auftraggeberin gewährleistet ist (Sprachniveau C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen),
(2) zumindest drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Mode aufweisen,
(3) nachweisen, dass er bereits erfolgreich an einem Modeprojekt, das die Anforderungen für Unternehmensreferenzen erfüllt, mitgearbeitet hat.