Nachweisführung zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den vorläufigen Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens "KEV 115.1 (B) Ang" sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnisses) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach Formblatt "KEV 179 AngErg Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Formblatt "KEV 179 AngErg Eignung" auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (KEV 179 AngErg Eignung) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (KEV 179 AngErg Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann auch als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Leistungsfähigkeitsnachweise:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Angaben über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), wobei für die drei wichtigsten Bauleistungen nähere Angaben zu machen sind ("KEV 179 AngErg Eignung" Seiten 3 und 4). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers vorlegen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden. Der Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers ist zu benennen.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, zu machen.
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister: Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zur Bestätigung die entsprechenden Erklärungen vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer).
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: Erklärung über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt bzw. aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) anfordern.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Bestätigung über Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
- Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden.
- Bei Einsatz von Nachunternehmen: Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Mit der Angebotsabgabe ist Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen anzugeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen zu benennen (Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer)). Hierfür werden die Formblätter "KEV 176.1 AngErg NU Nr. 1" und "KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2" zur Verfügung gestellt.
- Mindestlohn: Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Die Erklärung erfolgt mittels Formblatt KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn - Verpflichtungserklärung Mindestlohn (Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG).
- Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers: Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung