Nachweisführung zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens "KEV 115.1 (B) Ang" sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnisses) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach Formblatt "KEV 179 AngErg Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Formblatt "KEV 179 AngErg Eignung" auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (KEV 179 AngErg Eignung) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (KEV 179 AngErg Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann auch als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Leistungsfähigkeitsnachweise:
- Der Bieter hat einen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen nachzuweisen. Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss jeweils mindestens 750.000 EUR netto betragen. Der Nachweis kann erfolgen durch Eigenerklärung zum Umsatz, Bestätigung durch Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer, Jahresabschluss oder gleichwertige Unterlagen. Bei Bietergemeinschaften kann der Umsatz gemeinsam nachgewiesen werden.
- Der Bieter hat nachzuweisen, dass für die Durchführung der Leistung geeignetes Fachpersonal zur Verfügung steht. Das zu benennende Projektteam besteht aus einer Projektleitung und drei Projektmitarbeitenden.
- Für die ausgeschriebene Maßnahme ist eine verantwortliche Projektleitung zu benennen. Die Projektleitung muss über ein abgeschlossenes Studium im Bereich Elektrotechnik, Medientechnik oder einer vergleichbaren technischen Fachrichtung oder eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (z. B. Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder vergleichbar) vorweisen können.
Zusätzlich wird eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten und/oder demselben fachlichen Tätigkeitsfeld vorausgesetzt.
Der Nachweis kann erfolgen durch Benennung des Projektleiters, Ausbildungs- bzw. Studiennachweis und Lebenslauf für den Nachweis über die Berufserfahrung.
- Für die ausgeschriebene Maßnahme sind neben der Projektleitung drei weitere Projektmitarbeitende zu benennen. Für die Projektmitarbeitenden wird eine einschlägige Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten und/oder demselben fachlichen Tätigkeitsfeld vorausgesetzt.
Der Nachweis kann erfolgen durch Benennung der Projektmitarbeitenden und Lebenslauf für den Nachweis über die Berufserfahrung.
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister: Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zur Bestätigung die entsprechenden Erklärungen vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer).
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: Erklärung über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt bzw. aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) anfordern.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Bestätigung über Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
- Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden.
- Bei Einsatz von Nachunternehmen: Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Mit der Angebotsabgabe ist Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen anzugeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen zu benennen (Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer)). Hierfür werden die Formblätter "KEV 176.1 AngErg NU Nr. 1" und "KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2" zur Verfügung gestellt.
- Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers: Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung