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Verfahrensangaben

Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Donau im Koppenland Tuttlingen

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Tuttlingen
08327050-A8299-59
Rathausstraße 1
78532
Tuttlingen
Deutschland
DE137
Fachbereich 9.1 - Bauservice Vergabestelle und Vertragsmanagement
bauservice@tuttlingen.de
+49 7461 99-232
+49 7461 995-232

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721 9268730
+49 721 9263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71310000-4
71322000-1
71000000-8
71327000-6
71340000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Donauentwicklung in Tuttlingen ist das größte Stadtentwicklungsprojekt seit dem Wiederaufbau der Innenstadt nach dem Stadtbrand von 1803 und der Landesgartenschau im Jahr 2003. Auf über fünf km Länge bietet sich die einmalige Chance, den innerstädtischen Donauraum sowie angrenzende Verbindungen, Freiräume und Orte neu zu denken und zukunftsfähig zu gestalten. Die geplanten Maßnahmen reagieren dabei nicht nur auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen und das Verbot der Vollaufstauung, sondern setzen bewusst auf eine nachhaltige, klimaresiliente und lebenswerte Weiterentwicklung von Tuttlingens Grün- und Wasserflächen. Aufgrund der großen räumlichen Entfernungen und der vielfältigen Sachverhalte wird in acht Teilprojekten geplant, gebaut und gestaltet.
Das Ziel dieses Teilprojektes (Teilprojekt 1) ist die Realisierung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke über die Donau, die die Stadtteile sicher, nachhaltig und barrierefrei miteinander verbindet. Dabei soll ein wirtschaftlich, technisch und gestalterisch optimiertes Brückenbauwerk entstehen, das sowohl funktionale Anforderungen als auch städtebauliche-freiräumliche und ökologische Aspekte erfüllt. Die Maßnahme soll die Mobilität fördern, insbesondere den Umweltverbund stärken, aber auch den dortigen Landschaftsraum hinsichtlich Naherholung stärken und gleichzeitig ein zukunftsfähiges, wartungsarmes Tragwerk sicherstellen.
Im Rahmen der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Weiterentwicklung im Bereich "Donau-Schlauch" ist die Errichtung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke über die Donau vorgesehen. Die Brücke stellt ein zentrales Verbindungsbauwerk zwischen dem neuen Bahnhofsdurchgang und dem nördlich angrenzenden Stadtteil Koppenland dar. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur übergeordneten Wegevernetzung sowie zur ökologischen und städtebaulichen Aufwertung des Stadtgebiets.
Grundlage für die Planung bildet die vorliegende Machbarkeitsstudie der Stadt Tuttlingen mit der dort dargestellten Vorzugsvariante einschließlich zugehöriger Kostenschätzung. Diese ist maßgeblich für die Leistungsbeschreibung und die darauf basierende Honorarermittlung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Planungsumfang umfasst das eigentliche Brückenbauwerk (Überbau und Unterbau) sowie die Anbindung an das Wege- und Verkehrsnetz im Bereich der Brückenköpfe. Die Lage und Ausrichtung der Brücke basiert auf den Ergebnissen separater Planungen, deren Inhalte im Rahmen der Objektplanung zu berücksichtigen und entsprechend in die Brückenplanung zu integrieren sind.

Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
- Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben.
- Nach Freigabe und positiver Bewertung der Ergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 erfolgt eine gesonderte Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8.
- Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) ist nicht Gegenstand der Beauftragung.

Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 51 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 14.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
- Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben.
- Nach Freigabe und positiver Bewertung der Ergebnisse aus den Leistungsphasen 1-4 erfolgt die gesonderte Beauftragung der Leistungsphasen 5 - 6.
- Eine gesonderte Beauftragung einzelner besonderer Leistungen - z. B. Prüfung von Werkstattzeichnungen oder Nachträgen - bleibt vorbehalten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
283.850,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
78532
Tuttlingen
Deutschland
DE137

In Verlängerung zum Bahnhofsdurchbruch

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Projekteinschätzung

Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderung (Herangehensweise): 15%
Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung (Einbindung der Brückenplanung in die Gesamtplanung der Teilprojekte 2-4): 10%
Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Projektbeteiligten: 5%

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Präsentation der fachlichen Leistung

Anhand einer vergleichbaren Aufgabenstellung:
Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Entwurfsqualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit: 15%
Methodik zur Termineinhaltung: 5%
Methodik zur Kosteneinhaltung: 5%

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Eindrücke aus dem Bewerbungsgespräch

Vorgesehener Projektleiter - Planung: 15%
Vorgesehenes Projektteam - Planung: 5%

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Honorarangebot vorzugsweise i. R. d. HOAI. Das niedrigste Honorarangebot wird mit 5 Punkten (volle Punktzahl) bewertet. Die übrigen Honorarangebote werden mit einem prozentualen Abzug entsprechend der Abweichung vom niedrigsten Angebot bewertet. (ab + 100% = 0 Punkte). Zwischenwerte werden linear interpoliert und auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Gesamteindruck der Präsentation

Gesamteindruck der Präsentation

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Stufe - Teilnahmewettbewerb
2. Stufe - Verhandlungsverfahren
- Aufforderung der ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebots
- Nach Verhandlungsgespräch Aufforderung zur Abgabe eines finalen Honorarangebots oder Bestätigung, dass es beim Erstangebot bleibt,
Nebenkosten sollen in Gesamthonorarsumme enthalten sein.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

589488-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
7

Größe der Unternehmen

3
2
1

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

Verträge Nr. 1513 und 1514
25-36 Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Donau im Koppenland Tuttlingen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

sbp se - schlaich bergermann partner
DE222070246
Mittleres Unternehmen
Schwabstraße 43
70197
Stuttgart
Deutschland
DE111
stuttgart@sbp.de
+49 711 64871-0
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

08.01.2026
20.01.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

283.850,00
EUR

Angaben zum Angebot

25-36
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung