Die Donauentwicklung in Tuttlingen ist das größte Stadtentwicklungsprojekt seit dem Wiederaufbau der Innenstadt nach dem Stadtbrand von 1803 und der Landesgartenschau im Jahr 2003. Auf über fünf km Länge bietet sich die einmalige Chance, den innerstädtischen Donauraum sowie angrenzende Verbindungen, Freiräume und Orte neu zu denken und zukunftsfähig zu gestalten. Die geplanten Maßnahmen reagieren dabei nicht nur auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen und das Verbot der Vollaufstauung, sondern setzen bewusst auf eine nachhaltige, klimaresiliente und lebenswerte Weiterentwicklung von Tuttlingens Grün- und Wasserflächen. Aufgrund der großen räumlichen Entfernungen und der vielfältigen Sachverhalte wird in acht Teilprojekten geplant, gebaut und gestaltet.Das Ziel dieses Teilprojektes (Teilprojekt 1) ist die Realisierung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke über die Donau, die die Stadtteile sicher, nachhaltig und barrierefrei miteinander verbindet. Dabei soll ein wirtschaftlich, technisch und gestalterisch optimiertes Brückenbauwerk entstehen, das sowohl funktionale Anforderungen als auch städtebauliche-freiräumliche und ökologische Aspekte erfüllt. Die Maßnahme soll die Mobilität fördern, insbesondere den Umweltverbund stärken, aber auch den dortigen Landschaftsraum hinsichtlich Naherholung stärken und gleichzeitig ein zukunftsfähiges, wartungsarmes Tragwerk sicherstellen.Im Rahmen der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Weiterentwicklung im Bereich "Donau-Schlauch" ist die Errichtung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke über die Donau vorgesehen. Die Brücke stellt ein zentrales Verbindungsbauwerk zwischen dem neuen Bahnhofsdurchgang und dem nördlich angrenzenden Stadtteil Koppenland dar. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur übergeordneten Wegevernetzung sowie zur ökologischen und städtebaulichen Aufwertung des Stadtgebiets.Grundlage für die Planung bildet die vorliegende Machbarkeitsstudie der Stadt Tuttlingen mit der dort dargestellten Vorzugsvariante einschließlich zugehöriger Kostenschätzung. Diese ist maßgeblich für die Leistungsbeschreibung und die darauf basierende Honorarermittlung.
Der Planungsumfang umfasst das eigentliche Brückenbauwerk (Überbau und Unterbau) sowie die Anbindung an das Wege- und Verkehrsnetz im Bereich der Brückenköpfe. Die Lage und Ausrichtung der Brücke basiert auf den Ergebnissen separater Planungen, deren Inhalte im Rahmen der Objektplanung zu berücksichtigen und entsprechend in die Brückenplanung zu integrieren sind.
Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:- Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben.- Nach Freigabe und positiver Bewertung der Ergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 erfolgt eine gesonderte Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8.- Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) ist nicht Gegenstand der Beauftragung.
Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 51 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 14.Die Beauftragung erfolgt stufenweise:- Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben.- Nach Freigabe und positiver Bewertung der Ergebnisse aus den Leistungsphasen 1-4 erfolgt die gesonderte Beauftragung der Leistungsphasen 5 - 6.- Eine gesonderte Beauftragung einzelner besonderer Leistungen - z. B. Prüfung von Werkstattzeichnungen oder Nachträgen - bleibt vorbehalten.
In Verlängerung zum Bahnhofsdurchbruch
Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderung (Herangehensweise): 15%Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung (Einbindung der Brückenplanung in die Gesamtplanung der Teilprojekte 2-4): 10%Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Projektbeteiligten: 5%
Anhand einer vergleichbaren Aufgabenstellung:Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Entwurfsqualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit: 15%Methodik zur Termineinhaltung: 5%Methodik zur Kosteneinhaltung: 5%
Vorgesehener Projektleiter - Planung: 15%Vorgesehenes Projektteam - Planung: 5%
Honorarangebot vorzugsweise i. R. d. HOAI. Das niedrigste Honorarangebot wird mit 5 Punkten (volle Punktzahl) bewertet. Die übrigen Honorarangebote werden mit einem prozentualen Abzug entsprechend der Abweichung vom niedrigsten Angebot bewertet. (ab + 100% = 0 Punkte). Zwischenwerte werden linear interpoliert und auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gesamteindruck der Präsentation
1. Stufe - Teilnahmewettbewerb2. Stufe - Verhandlungsverfahren - Aufforderung der ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebots - Nach Verhandlungsgespräch Aufforderung zur Abgabe eines finalen Honorarangebots oder Bestätigung, dass es beim Erstangebot bleibt,Nebenkosten sollen in Gesamthonorarsumme enthalten sein.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.