Die Donauentwicklung in Tuttlingen ist das größte Stadtentwicklungsprojekt seit dem Wiederaufbau der Innenstadt nach dem Stadtbrand von 1803 und der Gartenschau im Jahr 2003. Auf 5 km Länge Bearbeitungsraum bietet sich die einmalige Chance, die innerstädtische Donau sowie angrenzende Verbindungen, Freiräume und Orte neu zu denken und zukunftsfähig zu gestalten. Die geplanten Maßnahmen reagieren dabei nicht nur auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen und das Verbot der Jahrhunderte bestandenen Vollaufstauung der Donau, sondern setzen bewusst auf eine nachhaltige, klimaresiliente und lebenswerte Weiterentwicklung von Tuttlingens Grün- und Wasserflächen. Aufgrund der großen räumlichen Entfernungen und der vielfältigen Sachverhalte wird derzeit in acht Teilprojekten geplant, gestaltet und gebaut.
Ziel der Teilprojekte 2 und 4 ist die gewässerökologische Umgestaltung der Donau und der Eltamündung in Tuttlingen.
Die im Rahmen einer Machbarkeitsstudie entwickelte und beschlossene Vorplanung bildet die verbindliche Grundlage für die anzubietenden Planungsleistungen. Mit diesen erarbeiteten Vorplanungen werden grundsätzliche Verbesserungen in der Gewässerökologie, der Hydraulik und der Gewässermorphologie erzielt. Die Beachtung der Ziele der Landesstudie Gewässerökologie sind auch bei den weiteren Planungen Grundvoraussetzung.
Im Rahmen des hiermit ausgeschriebenen VgV-Verfahrens wird ein Fachbüro gesucht, dass die beschriebenen Planungen für die Teilprojekte 2 (erster Bauabschnitt) und 4 fortsetzt.Die Planungen der TP 2 und 4 im Bereich der alten und der neuen Eltamündung sind räumlich und funktional sowohl in der weiteren Planung, als auch in der Ausführung nahezu untrennbar miteinander verwoben. Die vorliegenden Vorentwürfe müssen gemeinsam weiter geplant werden. Die abgefragten Planungsleistungen werden deshalb auch nur gemeinsam vergeben.
Der Auftrag für beide Teilprojekte umfasst freiberufliche Tätigkeiten im Bereich der Leistungen Ingenieurbauwerke gem. § 41 Nr. 3 HOAI und § 43 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 12 und umfasst die Leistungsphasen (Lph) 3 bis 8. Inwieweit die anbietenden Büros noch ergänzende Teilleistungen für die Lph 1 + 2 HOAI der vorliegenden Planungen anbieten möchten, liegt in deren Ermessen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:- Zunächst werden die Lph 3 und 4 beauftragt.- Nach Abschluss der Lph 4 und erteilter Genehmigung, erfolgt in Abhängigkeit der Bereitstellung der finanziellen Mittel für den Bau durch das Land (für das TP 2) und durch die Stadt (für das TP 4) die weitere Beauftragung der Lph 5 bis 8. Ein Anspruch auf die Folgebeauftragung besteht nicht.
Donau/Eltamündung (lt. Übersichtsplan Teilprojekte)
Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderung (Herangehensweise, Kenntnisse über hydrologische und ökologische Besonderheiten der Donau im Raum Tuttlingen): 20%Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung (Einbindung der TP 1 + 3 in die Gesamtplanung der TP 2 + 4): 10%Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Projektbeteiligten: 5%
Anhand einer vergleichbaren Aufgabenstellung:Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich landschaftlich-städtebaulicher Einbindung, Ökologie, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit: 15%Methodik zur Termineinhaltung: 5%Methodik zur Kosteneinhaltung: 5%
Vorgesehener Projektleiter - Planung: 15%Vorgesehenes Projektteam - Planung: 5%
Honorarangebot vorzugsweise i. R. d. HOAI. Das niedrigste Honorarangebot (= Summe beider Teilangebote) wird mit 5 Punkten (volle Punktzahl) bewertet. Die übrigen Honorarangebote werden mit einem prozentualen Abzug entsprechend der Abweichung vom niedrigsten Angebot bewertet. (ab + 100% = 0 Punkte). Zwischenwerte werden linear interpoliert und auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gesamteindruck der Präsentation
Für das Projekt wird eine Förderung beim Land Baden-Württemberg beantragt.
2-stufiges Verfahren mit voran geschaltetem Teilnahmewettbewerb:
1. Stufe - Teilnahmewettbewerb:Für den Teilnahmewettbewerb ist der beigefügte Bewerberbogen mit den Beiblättern A-G zu verwenden, der heruntergeladen werden kann. Dieser ist vollständig ausgefüllt zusammen mit den angeforderten Nachweisen und Erklärungen fristgemäß einzureichen. Bei Erfüllung aller Mindestanforderungen ist die Rangfolge der nach Wertung erreichten Punktezahl maßgeblich. Die drei - höchstens vier - Bewerber, die die Kriterien am besten erfüllen, kommen weiter in die Stufe 2 des Verfahrens; bei Gleichstand entscheidet das Los, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
2. Stufe - Verhandlungsverfahren:Die für die zweite Stufe zugelassenen Teilnehmer werden dazu aufgefordert, ein Honorarangebot zu unterbreiten. Die Angebotsfrist gemäß § 17 Abs. 7 VgV wird von 30 wird auf 15 Kalendertage verkürzt, wenn die Bewerber damit einverstanden sind (siehe Beiblatt D). Jeder zugelassene Teilnehmer wird zu einem Vorstellungs- und Verhandlungsgespräch eingeladen, bei dem er sich und sein Planungsteam vorstellt. Der Termin wird dann noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.