Eigenerklärungen zur Eignung KEV 179 AngErg Eignung
a) bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der letzten fünf Kalenderjahre, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
b) bestätigte Erklärung über die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind / Referenzen der letzten fünf Kalenderjahre
c) bestätigte Erklärung das für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Angaben über die Zahl der in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
d) aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister
(Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer).
e) bestätigte Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen in Liquidation befindet (z.B. durch einen Steuerberater)
f) bestätigte Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurden, wie z.B.:
das Vorliegen von Ausschlussgründen oder ein Eintrag im Wettbewerbsregister
g) aktueller Nachweis dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, nachgekommen wird.
h) aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit Angabe der Arbeitsentgelte der aktuellen Vorschüsse)
Die Einzelnachweise zu o.g. Eigenerklärung sind mit der Abgabe des Angebots vorzulegen, sofern die Bieter nicht präqualifiziert sind.
Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Vorlage einen aktuellen Stand aufweisen. Eine vom Aussteller bescheinigte oder in den Vergabeunterlagen geforderte Gültigkeitsdauer, darf nicht abgelaufen sein.