Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 SGB III ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Dies können alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der sehr marktfernen Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung gerichtet sind.
Die Teilnehmer sind vom Auftraggeber zugewiesene erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II. Es handelt sich hierbei um Menschen mit einer Behinderung bzw. körperlichen Beeinträchtigungen, die grundsätzlich in der Lage sind, von Ihren Voraussetzungen und ihrer Ausgangslage her mindestens eine betriebliche Erprobung bei Arbeitgebern zu absolvieren.
Ein wichtiges Charakteristikum dieser Maßnahme ist ihre deutliche inhaltliche Ausrichtung auf die Gegebenheiten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich eines ausgeprägten Fokus auf die Belange der Arbeitgeberseite. Das bedeutet, dass alle teilnehmerbezogenen Aktivitäten in der Maßnahme die Teilnehmer zielgerichtet auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereiten sollen.
Gleichzeitig soll durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers eine direkte und intensive Ansprache von Arbeitgebern erfolgen - einschließlich deren Beratung, Begleitung und Unterstützung. Hierdurch sollen Praktikumsmöglichkeiten der Teilnehmer in Unternehmen akquiriert werden und/oder nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse entstehen, die den Weg der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt bestmöglich ebnen und erleichtern.
Optionszeitraum 1: 02.04.2027 - 01.04.2028Optionszeitraum 2: 02.04.2028 - 01.04.2029
Die Angaben zum Maßnahmenort sind den Vergabeunterlagen, Teil E zu entnehmen.
Das Jobcenter Landkreis Ludwigsburg stellt Mindestanforderungen an die Qualität der in seinem Auftrag vom Bieter durchgeführten Maßnahmen. Aus Gründen der Qualitätssicherung findet ein Auswahlverfahren hinsichtlich der Qualität der eingereichten Angebote statt. Näheres ist den Vertragsunterlagen Teil B zu entnehmen.
Nach Beurteilung der angebotenen konzeptionellen Qualität erfolgt die Auswahl des Angebotes, das den Zuschlag erhalten soll. Auszuwählen ist das Angebot, das unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt durch Ermittlung des Qualitäts-Preis-Verhältnisses. Näheres ist den Vertragsunterlagen Teil B zu entnehmen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich zu stellen und an Vergabekammer im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe zu richten.