Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-House-Modell. Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das Open-House-Modell existiert. Verträge, die im Open-House-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK NordWest, handelnd als Landesverband, die AOK Rheinland/Hamburg, handelnd als Landesverband, der BKK Landesverband NORDWEST, die IKK classic, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion Nordrhein-Westfalen und Hamburg, die IKK - Die Innovationskasse, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion Schleswig-Holstein, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), handelnd als Landesverband, die KNAPPSCHAFT, handelnd als Landesverband sowie die Ersatzkassen, Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse KKH, Handelskrankenkasse (hkk), Bremen, HEK Hanseatische Krankenkasse, beabsichtigen, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusive Rabattvereinbarungen über die o. g. Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patientinnen und Patienten für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein zu schließen. Die nicht exklusiven Rabattvereinbarungen werden jeweils für die Regionallose 1 (Nordrhein-Westfalen), 2 (Hamburg) und 3 (Schleswig-Holstein) angeboten. Die AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. ist zum Abschluss dieser Rabattvereinbarungen, zu deren Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-Verfahrens notwendigen Handlungen bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2025, alle Verträge enden am 31.07.2027. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 06.06.2025 vorliegen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 21. eines jeweiligen Monats für einen Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025, Frist zur Einreichung des Angebotes: 21.07.2025). Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 21.05.2027. Die Verträge können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg und/oder Schleswig-Holstein, treten die Open-House-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Der pharmazeutische Unternehmer hat die ausgefüllte(n) und handschriftlich unterzeichnete(n) (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Rabattvereinbarung(en) nebst ausgefüllter Datei(en) "OHV_8c_NRW_HH_SH_PZN_Wirkstoffname" fristgerecht in elektronischer Form an openhouse@nw.aok.de einzureichen. Anschließend ist/sind die Rabattvereinbarung(en) in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. FB Arzneimittel Kiel, 58079 Hagen.