Verfahrensangaben

Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH - AFZ-Hintergrundsystem

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.08.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH
DE 188355435
Söflinger Straße 100
89077
Ulm
Deutschland
DE144
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

Landkreis Biberach
DE 144894782
Rollinstraße 9
88400
Biberach
Deutschland
DE146
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Weiterer Auftraggeber

Landkreis Alb-Donau-Kreis
DE147040019
Schillerstraße 30
89077
Ulm
Deutschland
DE144
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Weiterer Auftraggeber

Stadt Ulm
DE 1470 39924
Marktplatz 1
89073
Ulm
Deutschland
DE144
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Weiterer Auftraggeber

Landkreis Heidenheim
DE 145617772
Felsenstraße 36
89518
Heidenheim an der Brenz
Deutschland
DE11C
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Weiterer Auftraggeber

Landkreis Freudenstadt
DE144250325
Herrenfelder Straße 14
72250
Freudenstadt
Deutschland
DE12C
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Weiterer Auftraggeber

Landkreis Tübingen
08416-A1978-25 (Leitweg-ID)
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072
Tübingen
Deutschland
DE142
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Weiterer Auftraggeber

Bodenseekreis
DE 145375220
Glärnischstraße 1 - 3
88045
Friedrichshafen
Deutschland
DE147
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Weiterer Auftraggeber

Landkreis Reutlingen
DE146484576
Bismarckstraße 47
72764
Reutlingen
Deutschland
DE141
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Weiterer Auftraggeber

Landkreis Sigmaringen
DE 146812883
Leopoldstraße 4
72488
Sigmaringen
Deutschland
DE149
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Weiterer Auftraggeber

Zollernalbkreis
DE144851104
Hirschbergstr. 29
72336
Balingen
Deutschland
DE143
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Weiterer Auftraggeber

Landkreis Ravensburg
DE 146397486
Friedenstr. 6
88212
Ravensburg
Deutschland
DE148
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
05112200740
051122007499

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
keine Angabe
Regierungspräsidium Karlsruhe
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48810000-9
72263000-6
72316000-3
72268000-1
72267100-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING) mit Sitz in Ulm koordiniert seit dem 1. Januar 1998 den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Städten Ulm und Neu-Ulm sowie im Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach und Landkreis Neu-Ulm. Seit 2024 agiert DING als Aufgabenträgerverbund in der Rechtsform einer GmbH mit ausschließlich öffentlichen Gesellschaftern und übernimmt im Auftrag des Landkreises Biberach die Koordination eines interkommunalen Projekts zur Einführung automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) für insbesondere die elf Stadt- und Landkreisen des sogenannten "AFZS-Clusters Tübingen+". Das Cluster Tübingen+ umfasst alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen sowie zusätzlich die Landkreise Freudenstadt und Heidenheim.
Ziel des Projekts ist die zeitnahe flächendeckende Einführung und der Betrieb von AFZS, um Fahrgastdaten gemäß den Anforderungen des Landes Baden-Württemberg (§§ 15 ÖPNVG BW i. V. m. ÖPNV-VO) in landesweit vergleichbarer Qualität zu erheben. Die Daten sollen über ein gemeinsames, mandantenfähiges Hintergrundsystem verarbeitet und dem Land zentral übermittelt werden. Die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis, welche nicht dem Cluster Tübingen+ angehören, beteiligen sich ebenfalls an der Rahmenvereinbarung zur Beschaffung eines autarken Fahrgastzählsystems, verbleiben jedoch hinsichtlich des Hintergrundsystems im Cluster Südbaden.
Zur Umsetzung wurden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nach §§ 1 und 25 GKZ geschlossen, in der die Stadt- und Landkreise ihre Zusammenarbeit regeln. Der Landkreis Biberach übernimmt unter anderem als "erfüllender/mandatierter Landkreis" die operative Verantwortung für die Ausschreibungen, sowie die Einrichtung und den Betrieb des regionalen Hintergrundsystems (RHGS) und hat die AFZS-Servicestelle bei DING mit einem überwiegenden Anteil der damit einhergehenden Aufgaben beauftragt.
Die betroffenen Land- und Stadtkreise des Cluster Tübingen+ haben sich darauf verständigt, die Ausschreibung und Vergabe der fahrzeugseitigen Komponenten sowie des Hintergrundsystems im Rahmen von 3 Losen mittels einer gelegentlich gemeinsamen Auftragsvergabe im Sinne des § 4 VgV durchzuführen.
Die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis, beteiligen sich wie beschreiben nur an der Beschaffung des autarken Fahrgastzählsystems.
Die Beschaffung und Einführung der AFZS erfolgt im Einklang mit den Fördervorgaben des Landes Baden-Württemberg, insbesondere im Rahmen des LGVFG und des Förderprogramms AFZS.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Gesamtauftrags ist die nacheinander erfolgende Beschaffung und Implementierung von Komponenten für ein automatisiertes Fahrgastzählsystem (AFZS) im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe durch mehrere kommunale Aufgabenträger.
Der Gesamtauftrag gliedert sich in drei Lose:
- Los 1 - Autarkes automatisches Fahrgastzählsystem:
Fahrzeugseitige Systeme samt Einbau, Inbetriebnahme, Zertifizierung, landseitigen technischen Hintergrundsystems und Wartungsleistungen. Dieses Los umfasst neben der Ausstattung der Fahrzeuge im Cluster Tübingen+ auch die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis.
- Los 2 - Bordrechnergestütztes automatisches Fahrgastzählsystem:
Fahrzeugseitige Systeme samt Einbau, Inbetriebnahme, Zertifizierung, landseitigen technischen Hintergrundsystems und Wartungsleistungen mit Integration in bestehende Bordrechner-Infrastrukturen der Fa. INIT aus Karlsruhe.
- Los 3 - Mandantenfähiges AFZS-Hintergrundsystem:
Verarbeitung und Auswertung der Daten aus verschiedenen fahrzeugseitigen AFZS für das Cluster Tübingen+.
Die Beschaffung erfolgt zeitlich gestaffelt, wobei die Lose einzeln vergeben werden.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst das oben beschriebene Los 3 und wird nicht weiter in Teillose aufgeteilt. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rollinstraße 9
88400
Biberach
Deutschland
DE146

Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS.

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Schillerstraße 30
89077
Ulm
Deutschland
DE144

Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS.

Erfüllungsort

---
Marktplatz 1
89073
Ulm
Deutschland
DE144

Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS.

Erfüllungsort

---
Felsenstraße 36
89518
Heidenheim an der Brenz
Deutschland
DE11C

Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS.

Erfüllungsort

---
Herrenfelder Straße 14
72250
Freudenstadt
Deutschland
DE12C

Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS.

Erfüllungsort

---
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072
Tübingen
Deutschland
DE142

Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS.

Erfüllungsort

---
Glärnischstraße 1 - 3
88045
Friedrichshafen
Deutschland
DE147

Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS.

Erfüllungsort

---
Bismarckstraße 47
72764
Reutlingen
Deutschland
DE141

Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS.

Erfüllungsort

---
Leopoldstraße 4
72488
Sigmaringen
Deutschland
DE149

Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS.

Erfüllungsort

---
Hirschbergstr. 29
72336
Balingen
Deutschland
DE143

Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS.

Erfüllungsort

---
Friedenstr. 6
88212
Ravensburg
Deutschland
DE148

Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS.

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien gebildet. Der Preis wird nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis)
Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage P) und die Leistungspunkte aus der in der Angebotsphase beigefügten Wertungsmatrix (Anlage W). Dabei werden folgende Oberkriterien in die Wertung einbezogen:
- Max 10 Punkte: Einführung der Software
- Max 65 Punkte: Anforderungserfüllung und Funktionsumfang des HGS
- Max 20 Punkte: Vorführung der Software
- Max 10 Punkte: Serviceleistungen
Die jeweiligen Unterkriterien werden in den Angebotsphase detailliert bekannt gegeben. Die Bewertung der angebotenen Leistungen wird wie in einem Schulnot

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Die Leistungspunkte werden aus der in der Angebotsphase beigefügten Wertungsmatrix (Anlage W) vergeben. Dabei werden folgende Oberkriterien in die Wertung einbezogen:
- Max 10 Punkte: Einführung der Software
- Max 65 Punkte: Anforderungserfüllung und Funktionsumfang des HGS
- Max 20 Punkte: Vorführung der Software
- Max 10 Punkte: Serviceleistungen

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungspreis

Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage P).

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Vertrag verlängert sich mehrfach automatisch.

Zusätzliche Angaben

Die Abgabe mehrerer Teilnahmeanträge auf unterschiedliche Lose ist grundsätzlich zulässig. Werden mehrere Teilnahmeanträge abgegeben, muss jeder für sich wertbar sein.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb).
Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem ggf. nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerber und ggf. mit der Auswahl der Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden.
Die Bieter, die zum weiteren Verfahren zugelassenen werden, können ein indikatives Erstangebot abgeben. Die Bieter werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen; ggf. finden Verhandlungsgespräche statt. Im Rahmen der Präsentation ist zudem die Software im Rahmen einer Bemusterung vorzuführen. Einzelheiten werden in der Angebotsphase bekannt gegeben. Die Bieter können ein verbindliches Angebot abgeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieterzahl nach Abgabe der ersten verbindlichen Angebote zu reduzieren und nur mit den drei Bestbietenden in weiteren Bietergesprächen und oder Verhandlungen einzutreten oder gänzlich auf Bietergespräche und oder Verhandlungen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten verbindlichen Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://dtvp.de/) erfolgt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMX9Z

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

576120-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Teilnahmeantrag ist spätestens zu dem unter "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Für die Nachweise in diesem Verfahren sind zunächst formlose Eigenerklärungen ausreichend, soweit nicht anderweitig angegeben.
Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, LTMG
Mit dem Teilnahmeantrag ist die in Anlage enthaltene Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG unterzeichnet abzugeben.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind die Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie bei Einbindung von Nachunternehmen durch jeden Nachunternehmer vorzulegen. Hierzu ist die Anlage "Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt" zu verwenden.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt die Regelung des § 56 VgV:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 124 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Bereitstellung und Betrieb und Pflege von Software, die sich mit AFZS, Fahrplandaten und/oder Nachfragedaten und/oder Einnahmenaufteilung im ÖPNV befasst) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführung / Inhaber
b) Beschäftigte im auftragsrelevanten Bereich
c) Sonstige Beschäftigte
Hinweis:
- Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Es sind mindestens 2 Referenzenprojekte eines produktiv laufenden, vergleichbaren AFZS-Hintergrundsystems zu benennen. Es können auch weitere Referenzen eingereicht werden, um die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen. Die eingereichten Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit insgesamt (kumulativ) mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a. Ein laufender Softwarepflege- und Wartungsvertrag für ein vergleichbares AFZ-Hintergrundsystem
b. Ein laufendes AFZ-Hintergrundsystem mit mindestens drei Mandanten
c. Verarbeitung von Zähldaten aus mindestens 300 Bussen
d. Funktionsumfang: Zähldatenmatching bei Bussen
e. Funktionsumfang: Zähldatenmatching auf Basis von GPS-Aufzeichnungen
f. Funktionsumfang: Funktion zur Hochrechnung
g. Bevorzugt, aber nicht zwingend die Realisierung eines Softwareprojektes mit Support im deutschsprachigen Raum DACH
Hinweis: Der Bereitstellungszeitraum darf weiter zurückliegen als der o.g. Zeitraum, sofern im o.g. Zeitraum die Softwarepflege nachgewiesen wird.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Unternehmen, bei dem das System eingesetzt wird (Ansprechpartner oder -stelle, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) (nicht zwingend)
- Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts
- Rolle des Bieters / Eignungsverleihers im Projekt / Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung
- Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags die für sein Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einzuhalten. Dies umfasst insbesondere - soweit für den Auftragnehmer gesetzlich vorgesehen - die Einrichtung und Anwendung angemessener Präventions- und Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die an der Leistungserbringung unmittelbar beteiligten Lieferanten und Subunternehmer. Insoweit ist davon auszugehen, dass der Auftragnehmer die zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten bestehenden internen Prozesse anwendet. Weitergehende Nachweise sind nur auf begründetes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen, soweit dies zur Erfüllung eigener öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen erforderlich sein sollte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis:
- Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend.
- In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten.
- Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in dem spezifischen Bereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Als Mindestanforderung gilt: Der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem spezifischen Bereich (Bereitstellung und Betrieb und Pflege von Software, die sich mit AFZS, Fahrplandaten und/oder Nachfragedaten und/oder Einnahmenaufteilung im ÖPNV befasst) muss mindestens 300.000 EUR (netto) betragen.
Hinweis:
- Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
300000

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

3.1 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift:
- bei allen Kundenkorrespondenzen (UND)
- bei Konzepten, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen, Handbüchern, Softwareanwendungen, Betriebsanleitungen, technische Vorschriften, Zeichnungen und Schaltpläne (UND)
- und beim Einsatz von eigenen Beschäftigten sowie beim Einsatz von Beschäftigten von Nachunternehmern verwendet wird, sofern diese direkten Kontakt mit dem Auftragnehmer, den Verkehrsunternehmen oder den koordinierungsstellen wie bspw. der AFZS-Servicestelle bei DING haben verwendet wird.

1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung