Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center.
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebotes darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens bis zum angegebenen Schlusstermin für den Eingang der Angebote ausschließlich elektronisch über das dafür beim DTVP vorgesehene Bietertool und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool einzureichen. Bitte beachten Sie, dass eine Angebotsabgabe über das vorgesehene Bietertool nur durch vorheriger Freischaltung zu dem Projektraum möglich ist.
Ein Videotutorial mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Bietertool und der Einreichung von elektronischen Angeboten finden Sie unter:
https://vimeo.com/823316011
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den technischen Gegebenheiten und Anforderungen des Systems auseinander, da gegebenenfalls zunächst Updates oder Downloads erforderlich sein können.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Support des Vergabeportals: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder in dringenden Fällen:
Service-Telefonnummer: 0900-3-243837
(1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen)
Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07:00 bis 17:00 Uhr.
Sofern die Bauvergabe in den Anwendungsbereich des NTVergG fällt, werden die Regelungen zur Tariftreue Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen.
Mit dem Angebot ist von dem Auftragnehmer die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG vorzulegen.
Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands beschäftigten Personen mindestens ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen.
Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen, sind diese dem Auftraggeber spätestens vor Auftragsausführung namentlich zu benennen. Von den benannten Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen, spätestens vor Auftragsausführung, die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG (Tariftreueerklärung) sowie den Nachweis nach § 8 Abs. 2 NTVergG (Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, der nicht älter als ein Jahr sein darf) abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen.