Die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH (WIS) plant die Auftragsvergabe für die Konzeption und Durchführung eines Beach-Events und lädt alle interessierten Unternehmen ein, ihre Vorschläge einzureichen. Die Veranstaltung fand erstmalig unter dem Namen "StadtStrand Salzgitter" im Jahr 2025 statt und soll nun unter gleichem Namen fortgesetzt werden.
Gesucht werden kreative und ästhetisch ansprechende Ideen, die das Stadtbild bereichern und eine gemütliche, zum Thema passende Atmosphäre schaffen. Interessierte sind dazu angehalten ein Angebot einzureichen, das alle nachfolgend beschriebenen Leistungen berücksichtigt.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Veranstaltung die Veranstalterrolle und ist entsprechend verpflichtet, das Event umfassend zu versichern.
In der Innenstadt von Salzgitter-Bad soll im Sommer 2026 ein mehrwöchiges Beach-Event stattfinden, das für eine lebendige und einladende Atmosphäre sorgt und den Besucherinnen und Besuchern ein Gefühl von Urlaub direkt in der Innenstadt vermittelt.
Zielsetzung:
- Aufwertung des Zentrums Salzgitter-Bad
- Belebung, Schaffung eines neuen Anreizes zum Besuch der Innenstadt
- Schaffung von Aufenthaltsqualität und Verlängerung der Verweildauer
- Öffentlichkeitswirksamkeit: Positive Presse und Aufmerksamkeit in den sozialen Netzwerken
Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Veranstaltung unter dem Namen "StadtStrand Salzgitter". Der Auftragnehmer übernimmt für die Veranstaltung die Veranstalterrolle im rechtlichen Sinne.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein ganzheitliches Veranstaltungskonzept zu entwickeln und umzusetzen, dass alle in der Leistungsbeschreibung genannten Aspekte und das Sicherheitskonzept berücksichtigt.
Das Beach-Event findet im Zeitraum vom 14. August 2026 bis 30. August 2026 statt.
Das für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung stehende Gesamtbudget beträgt maximal 146.439,88 EUR (brutto) und stellt eine verbindliche Budgetobergrenze dar. Angebote, die diese Obergrenze überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.