Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6 a VOB/A zu machen. Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende Nachunternehmer.
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Eine Bescheinigung der Errichterfirma als zugelassener Fachbetrieb nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- eine Funktionsbeschreibung der gesamten Anlage
- eine Referenzliste von vergleichbaren, bereits fertiggestellten Anlagen, die hinsichtlich Ausführung und verwendeter Materialien der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlage entsprechen
- eine Beschreibung des zu garantierenden 24-Stunden-Störfallmanagements bei Ausfall von für die Funktion zwingend erforderlichen Bauteilen einschließlich der Sicherstellung einer Ersatzteilversorgung innerhalb von 12 Stunden
- Angabe der Servicefirma mit Nachweis der Zertifizierung als Fachbetrieb nach AwSV
-Eine eingehende Gerätebeschreibung (Dokumentation) mit Angabe sämtlicher Komponenten und deren Hersteller.
Aus der Dokumentation muss die Erfüllung aller im Leistungsverzeichnis gestellten Anforderungen hervorgehen
- Fundamentplan mit Bewährung
- Zertifikat für Fachbetrieb nach §19 I WHG
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungsnummer des DIBt
Auf gesondertes Verlangen:
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer
- Urkalkulation